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Was passiert wenn ich in einer Prüfung oder schriftlichen Arbeit betrüge?

Wenn Sie in einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwenden, von Kommiliton*innen abschreiben oder mit diesen kommunizieren, wird die Prüfung mit 5,0 bewertet und der Betrugsfall unserem Prüfungsamt gemeldet. Dasselbe gilt für Plagiarismus sowie fehlendes oder falsches Zitieren in schriftlichen Arbeiten.

Werden bei unserem Prüfungsamt mehrere Betrugsversuche gemeldet, erfolgt die Exmatrikulation.

Gibt es einen Unterstützungsdienst für internationale Studierende?

Ihre Studienberaterin hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um den Studiengang Medizintechnik. Darüber hinaus finden zu Beginn eines jeden Semesters verschiedene Begrüßungsveranstaltungen statt, in denen Sie allgemeine Tipps und Informationen zum Studium erhalten.

Wenn Sie Fragen haben, die speziell Ihren Status als internationaler Studierender betreffen (z.B. zu Ihrer Visasituation, speziellen Arbeitsbedingungen für Nicht-EU-Studierende etc.), können Sie sich gerne an den internationalen Service wenden.

Darüber hinaus bietet die FAU ein „Buddy-Programm“ an, bei dem internationalen Studierenden ein erfahrene deutsche freiwillige Person aus ihrem Fachbereich zur Seite gestellt wird. Ihr persönlicher „Buddy“ kann Ihnen bei alltäglichen Problemen helfen, Ihnen die Stadt zeigen usw. und wird hoffentlich ein*e gute*r Freund*in werden! Hier können Sie sich für dieses Programm bewerben.

Unsere Studierendenvertretung, die in verschiedenen Gremien der Universität mitwirkt und die Studienbedingungen an der FAU mitgestaltet, hat auch eine Arbeitsgruppe für internationale Studierende. Wenn Sie Mitglied dieser Gruppe werden möchten oder einfach nur Unterstützung suchen, wenden Sie sich bitte hier an sie.

Was passiert mit meinem Visum, wenn ich meinen Abschluss mache?

Die Universität muss die Ausländerbehörde über das Datum Ihres Abschlusses informieren. Wenn Sie nach Ihrem Abschluss in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ihrem Abschluss ein Visum zur Arbeitssuche (Dauer: 18 Monate) beantragen!

Ist es möglich, in Teilzeit zu arbeiten und das Masterstudium in 4 Semestern abzuschließen?

Die Erfahrung zeigt, dass es nahezu unmöglich ist, den Masterstudiengang in der Regelstudienzeit von 4 Semestern abzuschließen, wenn Sie neben dem Studium ein erhebliches Pensum (~20 Stunden pro Woche) arbeiten müssen. Dies liegt daran, dass Studiengänge in Deutschland auf einen „Vollzeitjob“ ausgelegt sind, d.h. Sie können Ihre Prüfungen nur dann bestehen und die Regelstudienzeit von 30 Credits pro Semester erfüllen, wenn Sie Ihr Studium tatsächlich zu Ihrer Hauptpriorität machen und den größten Teil Ihrer Zeit dafür aufwenden. Eine reguläre Vollzeitbeschäftigung ist definiert als ein zeitlicher Aufwand von 35 bis 40 Stunden pro Woche, die Sie mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen und der Vorbereitung/Überarbeitung Ihres Lehrmaterials zu Hause verbringen.

Ein Studium mit geringem zeitlichen Engagement (aufgrund beruflicher Verpflichtungen etc.) führt entweder zur Exmatrikulation (wegen nicht bestandener letzter Prüfungsversuche) oder zur Verlängerung der Studienzeit auf 5, 6 (oder in begründeten Fällen auch mehr) Semester. Bitte seien Sie sich bewusst, dass diese Verlängerung Ihr geplantes finanzielles Budget erheblich beeinträchtigen wird! Leider haben wir erlebt, dass viele, vor allem internationale Studierende das Studium abgebrochen haben, weil sie die Doppelbelastung durch Arbeit und unser anspruchsvolles Studiensystem nicht bewältigen konnten. Bitte achten Sie auf sich selbst und prüfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten sowie Ihre geistige und körperliche Gesundheit, bevor Sie sich dieser Herausforderung stellen.

Ich habe meine erste Prüfungsrunde abgeschlossen und bisher nur unbefriedigende Noten erhalten. Was soll ich tun?

Viele Studierende sind überrascht oder sogar schockiert, wenn sie ihre ersten Prüfungsergebnisse erhalten. Wenn Sie mehrere Noten zwischen 3,0 und 4,0 erhalten haben, bedeutet das, dass Sie sich mit Ihrem Studium schwer tun. Wenn Sie diesen „Schock“ schon einmal erlebt haben, ist es an der Zeit, Ihre Strategien für das Studium und die Prüfungsvorbereitung anzupassen:

  • Gehen Sie zu den Prüfungsbesichtigungen aller Ihrer Prüfungen und finden Sie heraus, wo Sie Fehler gemacht haben und was Sie in Zukunft verbessern können. Stellen Sie den Tutoren der Prüfungsinspektion alle Fragen, die Sie haben könnten.
  • Machen Sie es sich zur Gewohnheit, alle Ihre Lehrveranstaltungen regelmäßig zu besuchen. Wenn Sie neben Ihrem Studium viel arbeiten müssen und Schwierigkeiten haben, Ihre Kurse zu besuchen, wählen Sie weniger Kurse (15 – 20 ECTS), die nicht mit Ihrem Arbeitsplan kollidieren, und investieren Sie Ihre ganze Energie in diese Kurse.
  • Beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihrer Kurse ab der ersten Woche der Vorlesungszeit. Bereiten Sie jede Lehrveranstaltung vor, indem Sie die in StudOn verfügbaren Materialien nachschlagen und sich Fragen notieren. Besuchen Sie die physische Vorlesung und stellen Sie dort Ihre Fragen. Es ist wichtig zu wissen, dass unsere Dozierenden es lieben, wenn ihre Studenten sich am Unterricht beteiligen und Fragen stellen. Setzen Sie sich nach jeder Kurssitzung hin und gehen Sie die Inhalte noch einmal durch. Wenn Sie sich bei einigen Themen noch unsicher sind, schlagen Sie sie im Internet nach oder besorgen Sie sich zusätzliche Literatur aus der Bibliothek. Sie können auch Ihre Dozierenden nach Literaturempfehlungen fragen. Besuchen Sie immer die letzte Sitzung der Vorlesungszeit, denn dort fassen Ihre Dozierenden die Inhalte zusammen und geben Ihnen oft Hinweise für die Prüfung.
  • Wenn Ihre Vorlesungen von zusätzlichen Übungen und/oder Tutorien begleitet werden, sollten Sie diese regelmäßig besuchen und die Zeit nutzen, um Ihre Zweifel zu klären. Die Leitenden des Tutoriums werden buchstäblich dafür bezahlt, Ihnen bei Ihren Fragen zu helfen.
  • Beobachten Sie die anderen Studierenden in Ihrer Vorlesung und finden Sie heraus, wer das Thema gut verstanden zu haben scheint. Sprechen Sie diese Studierenden nach der Vorlesung an und schlagen Sie ihnen vor, eine Lerngruppe zu bilden. Wichtig: Sie können nicht passiv sein und erwarten, dass Ihre Mitstudierenden Ihre Lehrer*innen sind, Sie müssen auch Ihren Teil dazu beitragen. Aber das Lernen in einer Gruppe kann Ihnen helfen, motiviert zu bleiben und Ihre Lernfortschritte mit anderen zu vergleichen. Gehen Sie die Vorlesungsfolien alleine durch und treffen Sie sich wöchentlich oder zweiwöchentlich mit Ihrer Studiengruppe, um alte Klausuren durchzuarbeiten, die Sie bei der Fachschaftsinitiative Medizintechnik (FSI MedTech) erhalten können. Steigern Sie Ihre Lerneinheiten, je näher der Prüfungstermin rückt.
  • Erstellen Sie einen Zeitplan für Ihre Prüfungsvorbereitung. Sie können z. B. planen, von Montag bis Freitag jeweils 6 Stunden zu lernen und sich am Wochenende auszuruhen. Verwenden Sie Ihren Online-Kalender und markieren Sie im Voraus, an welchem Tag Sie für welche Prüfung wie lange lernen werden. Entwickeln Sie eine Strategie zur parallelen Vorbereitung auf mehrere Prüfungen. Es kann hilfreich sein, morgens für die eine und nachmittags für die andere Prüfung zu lernen oder für eine Prüfung in der Bibliothek und für die andere zu Hause zu lernen usw. Legen Sie fest, wie viele Themen/Vorlesungsfolien Sie für jede Prüfung durcharbeiten müssen, und schätzen Sie die Zeit, die Sie für jede Aufgabe benötigen. Beginnen Sie früh mit dem Lernen! Als Faustregel gilt, dass Sie mindestens 8 bis 12 Wochen vor den Prüfungsterminen damit beginnen sollten. Organisieren Sie Ihre Lernzeit in Blöcken – die Pomodoro-Technik hat sich für viele Studierende als sehr hilfreich erwiesen und kann auch durch verschiedene Online-Tools unterstützt werden. Seien Sie konsequent, aber planen Sie auch Zeit für Pausen und unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit usw. ein. Planen Sie im Zweifelsfall lieber mehr Zeit ein, damit Sie Ihren Zeitplan einhalten können und nicht unter Zeitdruck geraten.
  • Sprechen Sie mit Mitstudierenden, die die Prüfung, für die Sie lernen, bereits bestanden haben. Fragen Sie sie nach ihren Erfahrungen, wie sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben und wie viel Zeit sie im Voraus mit dem Lernen verbracht haben.
  • Wenn Sie sich gestresst oder ängstlich fühlen und diese Gefühle Sie vom Lernen abhalten, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit unserer psychologischen Beratung. Je früher Sie dieses Problem angehen, desto erfolgreicher werden Sie in Ihrem Studium sein.

Wenn Sie Ihre Prüfungsvorbereitungsstrategien entsprechend den oben genannten Tipps angepasst haben, Ihre Noten aber nicht besser werden und Sie das Gefühl haben, dass Ihr Studium Sie quält, sollten Sie über eine Ausstiegsstrategie nachdenken:

  • Mit einem Notendurchschnitt zwischen 3,0 und 4,0 werden Sie es schwer haben, eine Betreuung für Ihre Bachelor-/Masterarbeit zu finden und sich in Deutschland um einen Arbeitsplatz zu bewerben. Daher kann es sinnvoll sein, sich mit den unten genannten Möglichkeiten zu beschäftigen.
  • Halten Sie Ausschau nach Studiengängen an Fachhochschulen. Sie sind weniger theorielastig und vermitteln mehr Praxisnähe. Deshalb erhalten unsere FAU-Studierenden in der Regel bessere Noten, wenn sie an eine Fachhochschule wechseln. Eine Übersicht über alle deutschen Fachhochschulen und deren Studiengänge finden Sie in dieser Datenbank. Das Studium an Fachhochschulen ist oft strukturierter und die Studierenden werden bei der Kurswahl, der Abschlussarbeit usw. stärker von ihren Dozierenden betreut. Wenn Sie unser Studiensystem an der FAU als zu frei empfinden, ist eine Fachhochschule vielleicht besser für Sie geeignet.
  • Wenn Ihr Hauptziel darin besteht, in Deutschland zu arbeiten, müssen Sie einen Aktionsplan entwickeln:
    • Verbessern Sie Ihre Programmierkenntnisse in C/C++, Java, Python und Matlab, so gut Sie können. Besuchen Sie alle Kurse, die Sie an der FAU und der VHB finden können, um Ihre Kenntnisse in diesem Bereich zu verbessern.
    • Lassen Sie sich von unserem Beauftragten der Arbeitsagentur (michael.huemmer[at]arbeitsagentur.de) über Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt beraten. Nutzen Sie Ihre verbleibende Studienzeit, um sich die notwendigen Kompetenzen und Qualifikationen anzueignen. Bewerben Sie sich mit Hilfe der Ratschläge von Herrn Hümmer auf Stellen, die auf Ihrem Bachelor-Abschluss, (Ihren Deutschkenntnissen) und Ihren fundierten Programmierkenntnissen basieren. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass Sie Ihren Master-Abschluss machen, um eine gut bezahlte Stelle im MINT-Bereich zu finden.
    • Sprechen Sie mit Herrn Hümmer über die Möglichkeiten, eine Ausbildung bei einem unserer lokalen Global Player (Siemens, adidas, DATEV etc.) zu machen. Das deutsche Ausbildungssystem ist weltweit hoch angesehen und bietet Ihnen attraktive Karrieremöglichkeiten. (Um eine Ausbildung in Deutschland zu beginnen, werden in der Regel Deutschkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt.)
    • Für internationale Studierende: Besuchen Sie Deutschkurse in jeder Vorlesungszeit (kostenlos) und in jeder vorlesungsfreien Zeit (kostenpflichtig), um Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Machen Sie es zu Ihrer obersten Priorität, schnell Deutsch zu lernen. Solange Sie an der FAU eingeschrieben sind, können Sie Deutschkurse kostenlos oder zu einer geringen Gebühr erhalten. Ihre Deutschkenntnisse werden eines der entscheidenden Kriterien bei der Jobsuche sein.
  • Wenn Sie sich mit der Entscheidung über Ihre schulische und berufliche Zukunft schwer tun, steht Ihnen unsere psychologische Beratung zur Seite.

Kann ich eine Prüfung wiederholen, die ich bereits bestanden habe, um meine Note zu verbessern?

Nein. Die Note, die Sie erhalten, wenn Sie eine Prüfung bestanden haben (und an der Prüfungsinspektion teilgenommen haben, um etwaige Zweifel mit den Prüfungsaufsichtsbeamten zu klären), ist endgültig. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.

Wie funktioniert das deusche Gesundheitssystem und was muss ich tun, wenn ich einen Arzt brauche?

Generell sollten Sie sich einen Hausarzt/eine Hausärztin in der Nähe Ihres Wohnorts suchen, sobald Sie in Erlangen angekommen sind. Falls Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist es empfehlenswert, von Ihrem Hausarzt prüfen zu lassen, ob Sie alle notwendigen Impfungen haben, die in Deutschland als Standardimpfungen gelten. Alle diese Impfungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, das heißt, sie sind für Sie kostenlos. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Untersuchungen oder Behandlungen, die Ihr Arzt/Ihre Ärztin vornimmt, ebenfalls kostenlos sind. Wenn Sie ein Rezept für ein Medikament bekommen, müssen Sie nur einen geringen Betrag zuzahlen (5- 10 Euro), wenn Sie das Rezept in der Apotheke einlösen.

Ihr Hausarzt ist normalerweise der erste Arzt, den Sie aufsuchen, wenn Sie krank sind. Er wird Sie untersuchen und kann Ihnen Medikamente verschreiben. Er kommt auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihr Haus nicht verlassen können. Falls nötig, überweist er Sie an einen Spezialisten/eine Spezialistin oder in ein Krankenhaus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer gesetzlichen Versicherung (AOK, TK, Barmer usw.) in der Regel nicht ohne Überweisung Ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen können. Ausgenommen hiervon sind Zahnärzt*innen, Gynäkolog*innen und Augenärzt*innen, mit denen Sie einen Termin vereinbaren können, ohne vorher Ihren Hausarzt zu konsultieren. Arztpraxen sind in der Regel montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet, oft mit einer kurzen Pause um die Mittagszeit. Mittwochs haben die meisten Praxen nur am Vormittag geöffnet.

Wenn Sie außerhalb der oben genannten Sprechzeiten dringend einen Arzt aufsuchen müssen, Ihr Zustand aber nicht lebensbedrohlich ist, können Sie sich an die Notfallpraxis Erlangen oder eine der Medizinischen Bereitschaftspraxen in Nürnberg wenden. Wenn Sie so krank sind, dass Sie das Haus nicht verlassen können, können Sie die 116 117 anrufen, um einen Arztbesuch bei Ihnen zuhause zu vereinbaren.

Alle genannten Ärzt*innen/medizinischen Einrichtungen können Ihnen eine Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit ausstellen, falls Sie diese für den Rücktritt von einer Prüfung benötigen.

Wenn Sie selbst oder andere sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, rufen Sie immer einen Krankenwagen über die Notrufnummer 112. Die Kosten für den Krankenwagen werden von der Krankenkasse der kranken/verletzten Person übernommen. Sie müssen nicht befürchten, dass Sie den Krankenwagen selbst bezahlen müssen. Anderseits können Sie, wenn Sie einen Menschen in einer medizinischen Notsituation sehen und keinen Krankenwagen rufen, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.

 

 

Ich bin mit einem Studienvisum (Visum zu Studienzwecken) nach Deutschland gekommen. Was bedeutet das für mich?

Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Ihr Studienvisum an Ihre Einschreibung in einem bestimmten Studiengang in Deutschland gebunden ist. Das bedeutet, dass Sie nur so lange in Deutschland bleiben dürfen, wie Sie in Ihrem Studiengang eingeschrieben sind. Ihr Visum hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer, aber unabhängig davon verliert es automatisch seine Gültigkeit, wenn Sie Ihre Immatrikulation verlieren. Wenn Sie eine Prüfung zum letzten Mal nicht bestehen, verlieren Sie Ihre Immatrikulation für das folgende Semester und somit auch Ihren Visastatus an dem Tag, an dem Sie nicht mehr immatrikuliert sind (d.h. am 1. Oktober oder 1. April des folgenden Semesters). Wenn Sie kein gültiges Visum mehr haben, werden Sie „illegal“, das heißt, Sie müssen Deutschland und den Schengen-Raum verlassen und in Ihr Heimatland zurückkehren.

Daher ist es von größter Bedeutung, dass Sie Ihren Studentenstatus zu jeder Zeit beibehalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfrist formell über das Campo-Portal bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Sie MÜSSEN sich also in dem Semester, in dem Sie Ihren letzten Prüfungsversuch haben, für andere geeignete englischsprachige Studiengänge an der FAU bewerben. Neben den Studiengängen an der FAU MÜSSEN Sie sich auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen! Öffentliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Ersatzplan für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können.

Sie müssen die Einwanderungsbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie aber, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt.

Bitte nehmen Sie diese Angelegenheit sehr ernst, da Sie sonst ernsthafte Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen können.

Ich bin muss mein offizielles Bachelor-Zeugnis für die Zulassung zum Master-Studiengang innerhalb eines Jahres einreichen, werde diese Frist aber nicht einhalten können. Was soll ich tun?

Wenn Sie Nicht-EU-Student*in sind, gilt:

Das ist eine ernste Angelegenheit! Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Vorlage des Original-Bachelorzeugnisses (1 Jahr nach Beginn des Masterstudiums) unter keinen Umständen verlängert werden kann. Diese Frist wird der Universität durch das bayerische Gesetz auferlegt, d.h. niemand an der FAU kann sie ändern, anpassen oder außer Kraft setzen. Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihr ursprüngliches Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig einreichen können, sollten Sie sich unbedingt für mehrere andere Masterstudiengänge an der FAU sowie für Masterstudiengänge an anderen deutschen Hochschulen bewerben, damit Sie einen Ausweichplan haben. Ihr Studienvisum ist an Ihren Studentenstatus gebunden. Wenn Sie also Ihren Immatrikulationsstatus in unserem Studiengang Medizintechnik aufgrund Ihres fehlenden Zeugnisses verlieren, verlieren Sie auch Ihr Visum und werden „illegal“. Das bedeutet, dass Sie Deutschland und den Schengen-Raum sofort verlassen müssen. Eine Übersicht über alle englischsprachigen Studiengänge an der FAU finden Sie hier. Diese Datenbank enthält alle Studiengänge aller deutschen Universitäten. Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen! Sie können sich nicht in letzter Minute für einen anderen Studiengang bewerben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie bereits zu Beginn des zweiten Semesters mit der Recherche nach geeigneten Alternativen beginnen, auch wenn Sie noch Hoffnung haben, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis rechtzeitig erhalten. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Wenn Sie EU-Student*in sind, gilt:

Um die Zeit bis zum Erhalt Ihres Bachelorzeugnisses zu überbrücken und trotzdem weiter Prüfungen in Ihrem Master Medizintechnik legen zu können, bietet es sich an, sich übergangsweise in einen Bachelorstudiengang der Technischen Fakultät einzuschreiben. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Studienberaterin beraten.

Wie kann ich von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten?

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Informationen nicht für Prüfungen in Auflagenfächern gelten!

  • Von einer Prüfung, die Sie zum ersten Mal ablegen, können Sie bis zu drei Arbeitstage (Montag-Freitag, außer an Feiertagen) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur zurücktreten, wenn Sie triftige Gründe haben, siehe Abschnitt 2.
  • Sie können vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
    In begründeten Ausnahmefällen können Sie ebenfalls vor der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie am Tag der Prüfung nicht zur Prüfung erscheinen können oder aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr), müssen Sie dies unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.).
  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
  • Wenn Sie von einer Prüfung zurücktreten, nachdem die Frist für die Selbstanmeldung abgelaufen ist, werden Sie automatisch für dieselbe Prüfung im Prüfungszeitraum des folgenden Semesters angemeldet.
  • Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
  • Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
  • Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie informieren müssen).