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Was muss ich beachten, wenn ich nach dem Studium in Deutschland arbeiten möchte?

Neben guten Noten wird von einer idealen Kandidatin/einem idealen Kandidaten für Ingenieurstellen auf Masterniveau erwartet, dass sie/er mehr kann, als Anweisungen entgegenzunehmen und zugewiesene Aufgaben zu erledigen. Vielmehr wird von Ihnen erwartet, dass Sie kommunikativ sind, eine eigene Meinung zu arbeitsbezogenen Themen haben und in der Lage sind, eigene, kreative Lösungen für Probleme zu finden. Diese Einstellung müssen Sie in Vorstellungsgesprächen vermitteln, um den Personalverantwortlichen zu zeigen, dass Sie gut in ihr Team passen. Der beste Weg, diese Fähigkeiten zu entwickeln, ist, sich während des Studiums aktiv zu engagieren. Dies können Sie tun, indem Sie Lerngruppen bilden, einer Hochschulgruppe beitreten und mit vielen unterschiedlichen Studierenden auf dem Campus interagieren.

Ich habe fragen zu Jobeinstieg und Bewerbung. An wen kann ich mich wenden?

Herr Michael Hümmer von der Bundesagentur für Arbeit bietet regelmäßig persönliche Sprechstunden an unserer Fakultät für Ingenieurwissenschaften an. Sie können per E-Mail einen Termin vereinbaren.

Unser FAU Career Service bietet nützliche Workshops und Veranstaltungen zu Themen wie Berufschancen, gutes Auftreten bei Vorstellungsgesprächen etc. Darüber hinaus werden Ihre Bewerbungsunterlagen geprüft und Sie erhalten hilfreiche Tipps, wie Sie diese verbessern können.

Für internationale Studierende: Die Website und Telefon-Hotline „Make it in Germany“ der Bundesregierung gibt Ihnen allgemeine Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, und die jeweiligen Anforderungen.

 

Es ist sehr empfehlenswert, diese Angebote bereits während Ihres Studiums zu nutzen, da Sie so Zeit haben, sich wichtige Fähigkeiten anzueignen, die in Ihrem Bewerbungsprofil noch fehlen könnten. Warten Sie nicht bis zum Ende Ihres Studiums, um sich zu informieren!

Wann und wie beantrage ich eine Studienzeitverlängerung?

Eine Studienzeitverlängerung (notwendig ab dem 4. GOP-Semester oder 9. FS im Bachelor bzw. dem 7. FS. im Master) kann immer nur für das jeweils nächste Semester beantragt werden (Verlängerungen über das nächste Semester hinaus sind nicht möglich). Um eine Verlängerung für das nächste Semester zu beantragen, müssen Sie während der Rückmeldeperiode (erste Februarwoche für das SS bzw. erste Juliwoche für das WS) den Semesterbeitrag überweisen und bis spätestens zum Ende des laufenden Semesters den Antrag auf Studienzeitverlängerung bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen. Die Entscheidung wird vom Prüfungsausschuss der Technischen Fakultät getroffen und Ihnen vor Beginn des neuen Semesters bekannt gegeben.

 

Was gehört alles zum Modul „Biomedizin und Hauptseminar Medizintechnik“?

Das Modul  B1.2 „Biomedizin und Hauptseminar Medizintechnik“ umfasst 5 ECTS und wird gemäß Ihrer Studienstruktur für das 5. und 6. Fachsemester empfohlen. Es setzt sich aus den folgenden Veranstaltungen zusammen:

  • Vorlesung „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ (Prof.  Karow) und Seminar „Krankheitsmechanismen“ (Prof. Karow): Diese beiden Veranstaltungen gehören zusammen und werden nur im WS im vierzehntägigen Wechsel von derselben Dozentin und ihrem Team angeboten. Es handelt sich bei beiden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen, die alle Bachelorstudierende der Medizintechnik absolvieren müssen. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben, die die Inhalte beider Veranstaltungen abfragt. Für das Bestehen der Klausur gibt es 2,5 ECTS, sie macht also die Hälfte des Gesamtmoduls aus. Wiederholungsklausuren finden auch im SS statt.
  • Hauptseminar Medizintechnik: Dieses Seminar dürfen Sie frei aus dem Seminarkatalog für Medizintechnik wählen. Es macht die andere Hälfte Ihres Moduls aus (ebenfalls 2,5 ECTS). Sie dürfen frei entscheiden, ob Sie ein Seminar wählen, dass im SS stattfindet (und damit ein Jahr brauchen, um das gesamte Modul abzuschließen), oder ob Sie Ihr Hauptseminar Medizintechnik entgegen der Studienstruktur im WS parallel zu den oben genannten Veranstaltungen belegen möchten. Wenn Sie ein Seminar wählen, dass 5 statt 2,5 ECTS umfasst, können Sie die „überschüssigen“ ECTS anderweitig in Ihr Bachelorstudium einbringen – bitte lesen Sie dazu die Hinweise hier.

Ich habe im Wahl(pflicht)bereich eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich dieselbe Prüfung wiederholen oder kann ich auf eine andere Prüfung wechseln? (Gültige Info ab WS 24/25)

Wenn Sie eine Prüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) nicht bestanden haben, können Sie dieselbe Prüfung in einem der Folgesemester wiederholen (Achtung! Es erfolgt keine automatische Pflichtanmeldung, sondern Sie müssen sich selbst aktiv für die Wiederholung in Ihrem Wunschsemester anmelden). Alternativ können Sie auch einfach keine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vornehmen und stattdessen andere Prüfungen aus derselben Modulgruppe anmelden. In jedem Fall müssen Sie bis zum Ende Ihres Studiums die ECTS-Vorgabe für die entsprechende Modulgruppe erfüllen, also z.B. Module im Wert von 17, 5 ECTS oder 20 ECTS aus der betreffenden Modulgruppe bestanden haben.

Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie ebenfalls entweder Ihre ursprüngliche Prüfung wiederholen oder auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.

In beiden Fällen gilt: Wenn Sie eine neue Prüfung anmelden, werden die Fehlversuche des alten Moduls nicht übertragen. Sie beginnen also jede neu angemeldete Prüfung wieder mit einem Erstversuch.

 

Wie kann ich von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten? (Gültige Info ab WS 24/25)

  • Sie können von jeder Prüfung (egal ob es sich um einen Erstversuch oder eine Wiederholungsprüfung handelt) bis zum Ende des dritten Werktags (Montag-Freitag, ohne Feiertage) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO).
  • Sie können kurz vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
    Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr) nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies ebenfall unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.).
  • Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
  • Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
  • Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
  • Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie immer informieren müssen).

Wie funktioniert das Prüfungs- und Notensystem an der FAU? (Gültige Info ab WS 24/25)

Alle Prüfungen können nur einmal pro Semester abgelegt werden. Sie finden entweder im ersten Prüfungszeitraum (= erste zwei Wochen der Semestferien) oder im zweiten Prüfungszeitraum (= letzte vier Wochen der Ferien – der zweite Prüfungszeitraum fällt teilweise mit dem Beginn des neuen Semesters zusammen) statt. Jede Prüfung wird nur in einem dieser beiden Zeiträume angeboten.

Sie müssen sich über das Campo-System zu Prüfungen anmelden. Es ist nur drei Wochen lang in der Mitte der Vorlesungszeit für die Anmeldung geöffnet. Ihre Dozent*innen und Studienberaterin werden Ihnen mitteilen, wann die Prüfungsanmeldung beginnt. Der Besuch einer Vorlesung bedeutet nicht, dass Sie die entsprechende Prüfung ablegen müssen oder automatisch dafür angemeldet sind. Sie müssen sich für jede Prüfung, die Sie ablegen wollen, anmelden, sonst können Sie nicht daran teilnehmen!

Sie haben in der Regel insgesamt vier Versuche für jede Prüfung (Ausnahme: Für Bachelor-Module, die Sie für die GOP nutzen, sowie für die Bachelor- und Masterarbeit haben Sie maximal zwei Versuche). Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen,  sind Sie selbst dafür verantwortlich sich in den folgenden Semestern für die Wiederholungsprüfungen anzumelden und diese abzulegen. Es findet keine automatische Pflichtanmeldung durch die Universität statt und die Wiederholung der Prüfung muss nicht zwingend im Folgesemester nach dem Fehlversuch stattfinden. Es ist jedoch dringend empfohlen, Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Fehlversuch anzumelden und abzulegen. Zum einen gibt es im Wahlpflichtbereich keine Garantie, dass die entsprechende Prüfung langfristig weiter angeboten wird, zum anderen vermeiden Sie so Aufschiebetendenzen und Prokrastination, die Ihren Studienerfolg ernsthaft gefähren können (Regelstudienzeitüberschreitung!). Aus lernpsychologischer Sicht fällt es leichter, den Stoff zu wiederholen und aus den Erfahrungen des Fehlversuchs zu lernen, wenn das dazu gespeicherte Wissen noch relativ frisch ist.

Wenn Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben und sich nicht gut vorbereitet fühlen, können Sie Ihre Anmeldung über Ihr Campo-Konto bis zum Ende des dritten Werktags (Mo-Fr, ohne Feiertage) vor dem Prüfungstag rückgängig machen. Nach dieser Frist können Sie Ihre Anmeldung nur mit einem ärztlichen Attest rückgängig machen, das Sie an unsere Prüfungsbeauftragte Frau Jahreis (helga.jahreis[at]fau.de) schicken müssen.

Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben, können Sie sie nicht wiederholen, um Ihre Note zu verbessern. Nicht bestandene Prüfungsversuche werden nicht in Ihrer endgültigen Notenübersicht oder Ihrem Master-Zeugnis aufgeführt. Alle bestandenen Prüfungen werden in Ihrer Notenübersicht aufgeführt.

Die beste Note im deutschen akademischen System ist 1,0, die schlechteste Note ist 4,0:

Noten Interpretation
1.0/1.3 Sehr gut
1.7/2.0/2.3 Gut
2.7/3.0/3.3 Befriedigend
3.7/4.0 Ausreichend
4.3/4.7/5.0 Unbefriedigend

Ich habe den Bachelor Medizintechnik endgültig nicht bestanden oder fürchte, ihn endgültig nicht zu bestehen. Bin ich dann für andere Studiengänge an der FAU gesperrt?

Wenn Sie den Bachelor Medizintechnik endgültig nicht bestanden haben, sind Sie für den Bachelor Artificial Intelligence an der FAU gesperrt. In alle anderen Bachelorstudiengänge an der FAU ist ein Wechsel grundsätzlich möglich (bitte beachten Sie die jeweiligen Einschreibevoraussetzungen und Fristen).

Was passiert wenn ich in einer Prüfung oder schriftlichen Arbeit betrüge?

Wenn Sie in einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwenden, von Kommiliton*innen abschreiben oder mit diesen kommunizieren, wird die Prüfung mit 5,0 bewertet und der Betrugsfall unserem Prüfungsamt gemeldet. Dasselbe gilt für Plagiarismus sowie fehlendes oder falsches Zitieren in schriftlichen Arbeiten.

Werden bei unserem Prüfungsamt mehrere Betrugsversuche gemeldet, erfolgt die Exmatrikulation.

Gibt es einen Unterstützungsservice für internationale Studierende?

Ihre Studienberaterin hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um den Studiengang Medizintechnik. Darüber hinaus finden zu Beginn eines jeden Semesters verschiedene Begrüßungsveranstaltungen statt, in denen Sie allgemeine Tipps und Informationen zum Studium erhalten.

Wenn Sie Fragen haben, die speziell Ihren Status als internationaler Studierender betreffen (z.B. zu Ihrer Visasituation, speziellen Arbeitsbedingungen für Nicht-EU-Studierende etc.), können Sie sich gerne an unser International Office wenden.

Darüber hinaus bietet die FAU ein „Buddy-Programm“ an, bei dem internationalen Studierenden ein*e Mitstudent*in aus ihrem Fachbereich zur Seite gestellt wird. Ihr persönlicher „Buddy“ kann Ihnen bei alltäglichen Problemen helfen, Ihnen die Stadt zeigen usw. und wird hoffentlich ein*e gute*r Freund*in werden! Hier können Sie sich für dieses Programm bewerben.

Unsere Studierendenvertretung, die in verschiedenen Gremien der Universität mitwirkt und die Studienbedingungen an der FAU mitgestaltet, hat auch eine Arbeitsgruppe für internationale Studierende. Wenn Sie Mitglied dieser Gruppe werden möchten oder einfach nur Unterstützung suchen, wenden Sie sich bitte hier an sie.