Kategorien: Studienzeit
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Wie und unter welchen Umständen kann ich ein Urlaubssemester beantragen?
Ein Urlaubssemester ist ein Semester, in dem Sie zwar weiterhin immatrikuliert sind (d.h. Sie melden sich zurück und zahlen den Semesterbeitrag), das aber nicht als reguläres Semester zählt (d.h. es zählt als Nullsemester). Es kann/sollte genommen werden, wenn Sie in einem bestimmten Semester nicht regulär studieren können, da Sie:
- längerfristig schwer erkrankt sind und ein Arzt in Deutschland (kein Psychologe!) bescheinigt, dass Sie für das gesamte Semester studierunfähig sind.
- schwanger sind oder sich im Erziehungsurlaub befinden.
- ein Praktikum in einem Unternehmen absolvieren, das mindestens 7 Wochen der Vorlesungszeit umfasst.
- im Rahmen eines Austauschprogramms im Ausland studieren.
- ein krankes Familienmitglied pflegen, das in Deutschland wohnt, und dies auch nachweisen können.
Sie können sich nicht vom Studium beurlauben lassen, weil Sie
- Ihre Familie in Ihrem Heimatland besuchen wollen.
- mehr Zeit zum Arbeiten brauchen, um Ihr Leben in Deutschland zu finanzieren.
- mit Ihrem Studium überfordert sind und einen Zeitpuffer brauchen, um es zu beenden.
- Ihr Studienvisum verlängern möchten.
Bitte beachten Sie, dass Sie während einer Beurlaubung keine Erstversuche für Prüfungen anmelden dürfen. Sie können auch Ihre Abschlussarbeit nicht anmelden oder einreichen und die Präsentation zur Abschlussarbeit nicht halten. Sie können jedoch Wiederholungsprüfungen ablegen.
Um sich vom Studium beurlauben zu lassen, müssen Sie sich für das kommende Semester rückmelden (in der ersten Juliwoche oder in der ersten Februarwoche) und das Antragsformular für eine Beurlaubung zusammen mit den entsprechenden (ärtlichen oder anderen) Bescheinigungen vor Beginn der Vorlesungszeit des neuen Semesters bei der Studierendenverwaltung einreichen. Einzige Ausnahme: Tritt der Grund für die Beurlaubung (schwere Krankheit, Schwangerschaft, Pflege eines kranken Familienangehörigen) erst nach Beginn der Vorlesungszeit ein, können Sie die Beurlaubung noch bis zwei Monate nach Beginn der Vorlesungszeit beantragen. Eine Beurlaubung nach dieser Frist oder für bereits abgelaufene Semester ist nicht möglich.
Die offiziellen rechtlichen Richtlinien für die Beurlaubung vom Studium finden Sie hier.
Die erforderlichen ECTS für meinen Bachelor-/Masterabschluss sind in Campo eingetragen und ich möchte nun mein Studium abschließen. Was sind die nächsten Schritte?
Falls Sie noch mit Frau Jahreis vom Prüfungsamt klären müssen, welche Module an welcher Stelle genutzt werden sollen, nehmen Sie bitte per E-Mail oder persönlich mit ihr Kontakt auf und teilen Sie ihr die gewünschten Zuordnungen mit (natürlich immer gemäß den Regeln für die Einbringung bzw. das Austauschen von Modulen in best. Modulgruppen).
Um die Ausstellung Ihrer Abschlussdokumente anzustoßen, füllen Sie bitte das hier verlinkte Formular für die Ausstellung der Abschlussdokumente aus und lassen es Frau Jahreis per E-Mail zukommen.
Wenn Sie an der nächsten Absolvent*innenfeier der Technischen Fakultät teilnehmen möchten, registrieren Sie sich bitte hier.
Was muss ich als internationale*r Student*in über Wohnen in Deutschland wissen (im Studierendenwohnheim oder in einer WG)?
Die grundlegenden Regeln für das studentische Zusammenwohnen zu kennen, ist zentral für Ihre Studienzeit in Deutschland. Es wird Ihnen nicht nur helfen, die einmal gefundene Wohnung zu behalten und teure Reparaturen und Gebühren zu vermeiden, sondern stellt auch ein harmonisches Zusammenleben im Wohnheim oder in Ihrer WG sicher. Eine umfassende Infobroschüre in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
Muss ich meine Vorlesungen besuchen?
Im Gegensatz zu Seminaren und Praktika besteht in Vorlesungen keine Anwesenheitspflicht. Die meisten Dozierenden stellen Ihnen die Materialien über unsere Online-Plattform StudOn zur Verfügung, so dass Sie die Inhalte auch zu Hause nacharbeiten können. Für viele Vorlesungen finden Sie aktuelle oder ältere Aufzeichnungen auf unserer Videoplattform www.fau.tv.
Trotz dieser Möglichkeiten ist der persönliche Besuch von Vorlesungen dringend zu empfehlen! Viele wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Studierende, die Vorlesungen im Hörsaal besuchen, eine höhere Chance haben, ihre Prüfungen zu bestehen und ihren Abschluss zu machen. Hier finden Sie wissenschaftlich belegte Tipps, wie Sie Vorlesungen und Vorlesungsaufzeichnungen zu Ihrem Vorteil nutzen können.
Was muss ich beachten, wenn ich nach dem Studium in Deutschland arbeiten möchte?
Neben guten Noten wird von einer idealen Kandidatin/einem idealen Kandidaten für Ingenieurstellen auf Masterniveau erwartet, dass sie/er mehr kann, als Anweisungen entgegenzunehmen und zugewiesene Aufgaben zu erledigen. Vielmehr wird von Ihnen erwartet, dass Sie kommunikativ sind, eine eigene Meinung zu arbeitsbezogenen Themen haben und in der Lage sind, eigene, kreative Lösungen für Probleme zu finden. Diese Einstellung müssen Sie in Vorstellungsgesprächen vermitteln, um den Personalverantwortlichen zu zeigen, dass Sie gut in ihr Team passen. Der beste Weg, diese Fähigkeiten zu entwickeln, ist, sich während des Studiums aktiv zu engagieren. Dies können Sie tun, indem Sie Lerngruppen bilden, einer Hochschulgruppe beitreten und mit vielen unterschiedlichen Studierenden auf dem Campus interagieren.
Ich habe fragen zu Jobeinstieg und Bewerbung. An wen kann ich mich wenden?
Herr Michael Hümmer von der Bundesagentur für Arbeit bietet regelmäßig persönliche Sprechstunden an unserer Fakultät für Ingenieurwissenschaften an. Sie können per E-Mail einen Termin vereinbaren.
Unser FAU Career Service bietet nützliche Workshops und Veranstaltungen zu Themen wie Berufschancen, gutes Auftreten bei Vorstellungsgesprächen etc. Darüber hinaus werden Ihre Bewerbungsunterlagen geprüft und Sie erhalten hilfreiche Tipps, wie Sie diese verbessern können.
Für internationale Studierende: Die Website und Telefon-Hotline „Make it in Germany“ der Bundesregierung gibt Ihnen allgemeine Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, und die jeweiligen Anforderungen.
Es ist sehr empfehlenswert, diese Angebote bereits während Ihres Studiums zu nutzen, da Sie so Zeit haben, sich wichtige Fähigkeiten anzueignen, die in Ihrem Bewerbungsprofil noch fehlen könnten. Warten Sie nicht bis zum Ende Ihres Studiums, um sich zu informieren!
Wann und wie beantrage ich eine Studienzeitverlängerung?
Eine Studienzeitverlängerung (notwendig ab dem 4. GOP-Semester oder 9. FS im Bachelor bzw. dem 7. FS. im Master) kann immer nur für das jeweils nächste Semester beantragt werden (Verlängerungen über das nächste Semester hinaus sind nicht möglich). Um eine Verlängerung für das nächste Semester zu beantragen, müssen Sie den Antrag auf Studienzeitverlängerung bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen. Dies sollte idealerweise zur Mitte des Vorsemesters geschehen (bis Ende Dezember für eine Verlängerung für das SS bzw. bis Ende Mai für eine Verlängerung für das WS). Die Entscheidung wird vom Prüfungsausschuss der Technischen Fakultät getroffen.
Was gehört alles zum Modul „Biomedizin und Hauptseminar Medizintechnik“?
Das Modul B1.2 „Biomedizin und Hauptseminar Medizintechnik“ umfasst 5 ECTS und wird gemäß Ihrer Studienstruktur für das 5. und 6. Fachsemester empfohlen. Es setzt sich aus den folgenden Veranstaltungen zusammen:
- Vorlesung „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ (Prof. Karow) und Seminar „Krankheitsmechanismen“ (Prof. Karow): Diese beiden Veranstaltungen gehören zusammen und werden nur im WS im vierzehntägigen Wechsel von derselben Dozentin und ihrem Team angeboten. Es handelt sich bei beiden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen, die alle Bachelorstudierende der Medizintechnik absolvieren müssen. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben, die die Inhalte beider Veranstaltungen abfragt. Für das Bestehen der Klausur gibt es 2,5 ECTS, sie macht also die Hälfte des Gesamtmoduls aus. Wiederholungsklausuren finden auch im SS statt.
- Hauptseminar Medizintechnik: Dieses Seminar dürfen Sie frei aus dem Seminarkatalog für Medizintechnik wählen. Es macht die andere Hälfte Ihres Moduls aus (ebenfalls 2,5 ECTS). Sie dürfen frei entscheiden, ob Sie ein Seminar wählen, dass im SS stattfindet (und damit ein Jahr brauchen, um das gesamte Modul abzuschließen), oder ob Sie Ihr Hauptseminar Medizintechnik entgegen der Studienstruktur im WS parallel zu den oben genannten Veranstaltungen belegen möchten. Wenn Sie ein Seminar wählen, dass 5 statt 2,5 ECTS umfasst, können Sie die „überschüssigen“ ECTS anderweitig in Ihr Bachelorstudium einbringen – bitte lesen Sie dazu die Hinweise hier.
Ich habe im Wahl(pflicht)bereich eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich dieselbe Prüfung wiederholen oder kann ich auf eine andere Prüfung wechseln? (Gültige Info ab WS 24/25)
Wenn Sie eine Prüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) nicht bestanden haben, können Sie dieselbe Prüfung in einem der Folgesemester wiederholen (Achtung! Es erfolgt keine automatische Pflichtanmeldung, sondern Sie müssen sich selbst aktiv für die Wiederholung in Ihrem Wunschsemester anmelden). Alternativ können Sie auch einfach keine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vornehmen und stattdessen andere Prüfungen aus derselben Modulgruppe anmelden. In jedem Fall müssen Sie bis zum Ende Ihres Studiums die ECTS-Vorgabe für die entsprechende Modulgruppe erfüllen, also z.B. Module im Wert von 17, 5 ECTS oder 20 ECTS aus der betreffenden Modulgruppe bestanden haben.
Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie ebenfalls entweder Ihre ursprüngliche Prüfung wiederholen oder auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.
In beiden Fällen gilt: Wenn Sie eine neue Prüfung anmelden, werden die Fehlversuche des alten Moduls nicht übertragen. Sie beginnen also jede neu angemeldete Prüfung wieder mit einem Erstversuch.
Wie kann ich von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten? (Gültige Info ab WS 24/25)
- Sie können von jeder Prüfung (egal ob es sich um einen Erstversuch oder eine Wiederholungsprüfung handelt) bis zum Ende des dritten Werktags (Montag-Freitag, ohne Feiertage) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO).
- Sie können kurz vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr) nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies ebenfall unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.). - Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
- Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
- Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
- Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie immer informieren müssen).