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Ab wann muss ich einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen?

Bachelor (insgesamt)

Wenn Sie ein 9. Fachsemester (oder höher) benötigen, müssen Sie spätestens vor Beginn des jeweiligen Semesters (also im September bzw. März) beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier). In diesem Antrag müssen Sie begründen, was zur Verzögerung Ihres Studiums geführt hat.

Bachelor (GOP)

Die Regelzeit für die Ablegung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) beträgt 2 Fachsemester, die GOP-Frist kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags auf 3 Fachsemester verlängert werden. Im Falle von schwerwiegenden Gründen (Krankheit, etc.) können Sie auch danach noch einen Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist auf ein 4. Semester stellen (Formular siehe hier).

Master

Wenn Sie ein 7. Fachsemester (oder höher) benötigen, müssen Sie spätestens vor Beginn des jeweiligen Semesters (also im September bzw. März) beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier). In diesem Antrag müssen Sie begründen, was zur Verzögerung Ihres Studiums geführt hat.

Bitte beachten Sie bei der Zählung Ihrer Fachsemester: SS 20, WS 20/21, SS 21 und WS 21/22 waren „Corona-Semester“ und werden deshalb wie Null-Semester behandelt. Sie müssen sie also von den in Ihrem Campo-Account angegebenen Fachsemestern abziehen, um auf Ihre tatsächliche Fachsemesterzahl zu kommen.