Index

Ich bin mit einem Studienvisum (Visum zu Studienzwecken) nach Deutschland gekommen. Was bedeutet das für mich?

Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Ihr Studienvisum an Ihre Einschreibung in einem bestimmten Studiengang in Deutschland gebunden ist. Das bedeutet, dass Sie nur so lange in Deutschland bleiben dürfen, wie Sie in Ihrem Studiengang eingeschrieben sind. Ihr Visum hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer, aber unabhängig davon verliert es automatisch seine Gültigkeit, wenn Sie Ihre Immatrikulation verlieren. Wenn Sie eine Prüfung zum letzten Mal nicht bestehen, verlieren Sie Ihre Immatrikulation für das folgende Semester und somit auch Ihren Visastatus an dem Tag, an dem Sie nicht mehr immatrikuliert sind (d.h. am 1. Oktober oder 1. April des folgenden Semesters). Wenn Sie kein gültiges Visum mehr haben, werden Sie „illegal“, das heißt, Sie müssen Deutschland und den Schengen-Raum verlassen und in Ihr Heimatland zurückkehren.

Daher ist es von größter Bedeutung, dass Sie Ihren Studentenstatus zu jeder Zeit beibehalten.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfrist formell über das Campo-Portal bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Sie MÜSSEN sich also in dem Semester, in dem Sie Ihren letzten Prüfungsversuch haben, für andere geeignete englischsprachige Studiengänge an der FAU bewerben. Neben den Studiengängen an der FAU MÜSSEN Sie sich auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen! Öffentliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Ersatzplan für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können.

Sie müssen die Einwanderungsbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie aber, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt.

Bitte nehmen Sie diese Angelegenheit sehr ernst, da Sie sonst ernsthafte Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen können.