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Ich brauche ein aktuelles Schreiben der Universität über das voraussichtliche Studienende. Wo kann ich es erhalten?

Ein solches Schreiben wird meist von der Ausländerbehörde (Rathaus) verlangt, wenn es darum geht, das Visum eines/einer internationalen Studierenden zu verlängern („Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende“/“Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde“). Sie können dieses Dokument in Campo im Ordner „Meine Leistungen“ herunterladen.

Die Bestätigung bezieht sich auf die „individuelle Studiendauer laut Immatrikulationsbescheinigung“. Das heißt, wenn Sie während der offiziellen „Corona-Semester“ (SS 20, WS 20/21, SS 21 und WS 21/22) studiert haben, werden diese Semester in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung als solche ausgewiesen und zählen als Nullsemester. Sie müssen Ihre Immatrikulationsbescheinigung zusammen mit der Bestätigung bei der Ausländerbehörde vorlegen. Die Sachbearbeiter*innen dort werden Ihnen die entsprechenden Semester von der Studiendauer abziehen.

In der Bestätigung wird auch auf die „zulässige Verlängerung gemäß der Prüfungsordnung“ hingewiesen. Das bedeutet, dass alle Masterstudierenden nach der Regelstudienzeit von 4 Semestern 2 zusätzliche Semester erhalten (4+2 = 6 Semester insgesamt sind garantiert).

Wenn Sie in Campo keinen Zugriff auf dieses Dokument haben, liegt dies meist daran, dass Sie die ECTS-Anforderungen in Relation zu Ihrer Studiendauer nicht erfüllen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Zentrale Studienberatung (ZSB), um Ihren Fall individuell prüfen zu lassen.