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Ich habe im Wahl(pflicht)bereich eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich dieselbe Prüfung wiederholen oder kann ich auf eine andere Prüfung wechseln? (Gültige Info ab WS 24/25)

Wenn Sie eine Prüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) nicht bestanden haben, können Sie dieselbe Prüfung in einem der Folgesemester wiederholen (Achtung! Es erfolgt keine automatische Pflichtanmeldung, sondern Sie müssen sich selbst aktiv für die Wiederholung in Ihrem Wunschsemester anmelden). Alternativ können Sie auch einfach keine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vornehmen und stattdessen andere Prüfungen aus derselben Modulgruppe anmelden. In jedem Fall müssen Sie bis zum Ende Ihres Studiums die ECTS-Vorgabe für die entsprechende Modulgruppe erfüllen, also z.B. Module im Wert von 17, 5 ECTS oder 20 ECTS aus der betreffenden Modulgruppe bestanden haben.

Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie ebenfalls entweder Ihre ursprüngliche Prüfung wiederholen oder auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.

In beiden Fällen gilt: Wenn Sie eine neue Prüfung anmelden, werden die Fehlversuche des alten Moduls nicht übertragen. Sie beginnen also jede neu angemeldete Prüfung wieder mit einem Erstversuch.