Kategorien: Prüfungsangelegenheiten Schlagwörter: Bachelor, Bestanden, Bestehen, ECTS, Fehlversuch, Master, Prüfung, Prüfungsversuch, Wahlpflichtkatalog
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Ich habe im Wahl(pflicht)bereich eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich dieselbe Prüfung wiederholen oder kann ich auf eine andere Prüfung wechseln? (Gültige Info bis einschließlich SS 24)
Sie können Ihre Pflichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) auf eine andere Prüfung aus derselben Modulgruppe mit demselben ECTS-Wert übertragen lassen.
Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.
Bitte kontaktieren Sie während der Prüfungsanmeldephase Frau Jahreis vom Prüfungsamt und teilen Sie ihr Ihren Wechselwunsch mit, damit die Prüfungsanmeldung auf das neue Modul übertragen werden kann.
In beiden Fällen gilt: Sie nehmen Ihren Fehlversuch mit, d.h. nach dem ersten Fehlversuch haben Sie für das Alternativfach nur noch zwei Prüfungsversuche übrig.
Wird ein Modul mit einem höheren ECTS-Wert (z. B. 5) nach dem Fehlversuch durch zwei Module mit einem geringeren ECTS-Wert (2 x 2,5) ausgetauscht, wird der Fehlversuch beiden Modulen angerechnet.