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Ich bin muss mein offizielles Bachelor-Zeugnis für die Zulassung zum Master-Studiengang innerhalb eines Jahres einreichen, werde diese Frist aber nicht einhalten können. Was soll ich tun?

Wenn Sie Nicht-EU-Student*in sind, gilt:

Das ist eine ernste Angelegenheit! Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Vorlage des Original-Bachelorzeugnisses (1 Jahr nach Beginn des Masterstudiums) unter keinen Umständen verlängert werden kann. Diese Frist wird der Universität durch das bayerische Gesetz auferlegt, d.h. niemand an der FAU kann sie ändern, anpassen oder außer Kraft setzen. Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihr ursprüngliches Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig einreichen können, sollten Sie sich unbedingt für mehrere andere Masterstudiengänge an der FAU sowie für Masterstudiengänge an anderen deutschen Hochschulen bewerben, damit Sie einen Ausweichplan haben. Ihr Studienvisum ist an Ihren Studentenstatus gebunden. Wenn Sie also Ihren Immatrikulationsstatus in unserem Studiengang Medizintechnik aufgrund Ihres fehlenden Zeugnisses verlieren, verlieren Sie auch Ihr Visum und werden „illegal“. Das bedeutet, dass Sie Deutschland und den Schengen-Raum sofort verlassen müssen. Eine Übersicht über alle englischsprachigen Studiengänge an der FAU finden Sie hier. Diese Datenbank enthält alle Studiengänge aller deutschen Universitäten. Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen! Sie können sich nicht in letzter Minute für einen anderen Studiengang bewerben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie bereits zu Beginn des zweiten Semesters mit der Recherche nach geeigneten Alternativen beginnen, auch wenn Sie noch Hoffnung haben, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis rechtzeitig erhalten. Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Wenn Sie EU-Student*in sind, gilt:

Um die Zeit bis zum Erhalt Ihres Bachelorzeugnisses zu überbrücken und trotzdem weiter Prüfungen in Ihrem Master Medizintechnik legen zu können, bietet es sich an, sich übergangsweise in einen Bachelorstudiengang der Technischen Fakultät einzuschreiben. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Studienberaterin beraten.