Kategorien: Master Schlagwörter: Master, Modulbeschreibung, Pflichtpraktika, Praktikum, Richtlinien, Unternehmen
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Kann ich im Master ein Unternehmenspraktikum absolvieren?
Ja, allerdings muss es sich dabei um ein freiwilliges Praktikum handeln. Im Curriculum des Masterstudiengangs ist kein verpflichtendes Unternehmenspraktikum verankert, dementsprechend können wir Ihnen auch keinen Bescheinigungen über Pflichtpraktika ausstellen.
Sowohl das Forschungspraktikum als auch die Abschlussarbeit können grundsätzlich in Kooperation mit einem externen Partner aus der Industrie durchgeführt werden. Den Kontakt müssen Sie selbst über einen am Medizintechnikstudium beteiligten Lehrstuhl der Technischen Fakultät herstellen. Dort sind meist schon vertrauenswürdige Industriekontakte vorhanden. Bitte gehen Sie nicht den umgekehrten Weg, im Alleingang Verpflichtungen gegenüber Unternehmen einzugehen – solche Arbeiten können erfahrungsgemäß nicht oder nicht gut betreut werden.
Bedingung für eine erfolgreiche Industriekooperation ist,
- dass Sie eine/einen Betreuer/in an einem der am Studiengang Medizintechnik beteiligten Lehrstühle der Technischen Fakultät finden, der/die die akademische Verantwortung für Ihr Forschungspraktikum bzw. Ihre Abschlussarbeit übernimmt.
- dass Ihre Leistung die Richtlinien der Modulbeschreibung zum Forschungspraktikum bzw. zur Abschlussarbeit in der Medizintechnik erfüllt.