Kategorien: Prüfungsangelegenheiten Schlagwörter: Bestanden, Drittversuch, Prüfung, Rücktritt
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Mir steht eine Prüfung im Letztversuch bevor oder ich habe sie im Letztversuch nicht bestanden. Was nun?
Idealerweise sollten Sie sich schon weit vor Ablegung des Letztversuchs an Ihre Studienberatung wenden, um sich optimal vorbereiten zu können und sich vorsorglich über mögliche Studienalternativen zu informieren.
Nutzen Sie bei Nervosität und Prüfungsangst auch unser psychologisches Beratungsangebot!
Wenn Sie sich am Tag der Prüfung prüfungsunfähig fühlen, treten Sie auf jeden Fall unter Vorlage eines Attests beim Prüfungsamt von der Prüfung zurück bzw. brechen Sie die Prüfung ab und suchen Sie einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin auf. Es ist nicht möglich, die Prüfung mitzuschreiben und danach rückwirkend Prüfungsunfähigkeit geltend machen (z.B. aufgrund von Krankheit oder persönlichen Krisen). Dies wird vom Prüfungsausschuss nicht akzeptiert.
Bei einem nicht bestandenen letzten Versuch in Ihrer aktuellen Studienrichtung werden Sie aus dem Bachelor- bzw. Masterstudium Medizintechnik exmatrikuliert und sind dauerhaft für eine erneute Aufnahme des Studiengangs gesperrt. Dies gilt auch für die andere(n) Studienrichtung(en), d.h. wenn Sie in einer Studienrichtung einen nicht bestandenen Letztversuch hatten, können Sie nicht in eine andere Studienrichtung wechseln (da sie zu demselben Studiengang gehören, für den Sie dauerhaft gesperrt sind).
Als Bachelor-Student*in können Sie sich im Fall einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ohne Probleme auch noch kurz nach Beginn des neuen Semesters in die meisten anderen Bachelorstudiengänge der Technischen Fakultät umschreiben. Wenn Sie einen anderen ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang erfolgreich abschließen, besteht die Chance, dass Sie zum Master in unseren Medizintechnikstudiengang zurückkehren können. Bitte lassen Sie sich dazu im Detail von Ihrer Studienberatung beraten.
Wenn Sie im Master studieren und Ihnen ein Letztversuch bevorsteht, ist es sehr empfehlenswert, sich sicherheitshalber parallel zur Prüfungsvorbereitung um eine Zulassung in anderen Masterstudiengängen zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfristen über das Campo-Portal für diesen alternativen Studiengang bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Neben den Studiengängen an der FAU müssen Sie sich unbedingt auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die dortigen Bewerbungsfristen! Staatliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Plan B für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können. Als internationale/r Student/in mit einem Studienvisum müssen Sie die Ausländerbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt.
WICHTIG für internationale Studierende mit Studienvisum:
Wenn Sie eine Prüfung im Letztversuch nicht bestanden haben, bedeutet dies, dass Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des jeweiligen Semesters verlieren. Wenn Sie keine Zulassung für einen anderen Studiengang haben, in den Sie im Folgesemester wechseln können, sind Sie nicht mehr immatrikuliert und verlieren somit Ihren Studierendenstatus. Wenn Sie sich mit einem Studienvisum in Deutschland aufhalten, wird dieses Visum ungültig. Das bedeutet, dass Sie „illegal“ werden und Deutschland und den Schengen-Raum unter Umständen sofort verlassen müssen. BITTE NEHMEN SIE DIESE ANGELEGENHEIT SEHR ERNST! Sie müssen Ihre örtliche Ausländerbehörde informieren, sobald Sie erfahren, dass Sie Ihren Studierendenstatus verlieren werden. Die Ausländerbehörde wird Sie über die nächsten Schritte informieren. Wenn Sie einen Werkstudentenjob haben, verlieren Sie ihn ebenfalls, sobald Sie nicht mehr als Student/in eingeschrieben sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Studentenwohnheim leben. Bitte informieren Sie die zuständigen Stellen rechtzeitig, um rechtliche Probleme zu vermeiden!
Was können internationale Studierende in dieser Situation sonst noch tun?
Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss mit guten Noten haben, zumindest mittlere Deutschkenntnisse (B1/B2) besitzen und motiviert und offen für andere Optionen sind, können Sie versuchen, einen MINT-Job in Deutschland zu finden und eine Umwandlung Ihres Studienvisums in ein Arbeitsvisum beantragen. Wenn dies ein vorstellbarer Weg für Sie ist, lassen Sie sich bitte so schnell wie möglich von unserem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, Herrn Hümmer (michael.huemmer[at]arbeitsagentur.de), beraten.