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Mir steht eine Prüfung im Drittversuch bevor oder ich habe sie im Drittversuch nicht bestanden. Was nun?

Idealerweise sollten Sie sich schon weit vor Ablegung des Drittversuchs an Ihre Studienberatung wenden, um sich optimal vorbereiten zu können und sich vorsorglich über mögliche Studienalternativen zu informieren.

Nutzen Sie bei Nervosität und Prüfungsangst auch unser psychologisches Beratungsangebot!

Wenn Sie sich am Tag der Prüfung prüfungsunfähig fühlen, treten Sie auf jeden Fall unter Vorlage eines Attests beim Prüfungsamt von der Prüfung zurück bzw. brechen Sie die Prüfung ab und suchen Sie einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin auf. Es ist nicht möglich, die Prüfung mitzuschreiben und danach rückwirkend Prüfungsunfähigkeit geltend machen (z.B. aufgrund von Krankheit oder persönlichen Krisen). Dies wird vom Prüfungsausschuss nicht akzeptiert.

Bei einem nicht bestandenen letzten Versuch in Ihrer aktuellen Studienrichtung werden Sie aus dem Bachelor- bzw. Masterstudium Medizintechnik exmatrikuliert und sind dauerhaft für eine erneute Aufnahme des Studiengangs gesperrt. Dies gilt auch für die andere(n) Studienrichtung(en), d.h. wenn Sie in einer Studienrichtung einen nicht bestandenen Drittversuch hatten, können Sie nicht in eine andere Studienrichtung wechseln (da sie zu demselben Studiengang gehören, für den Sie dauerhaft gesperrt sind).

Als Bachelor-Student*in können Sie sich im Fall einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ohne Probleme auch noch kurz nach Beginn des neuen Semesters in die meisten anderen Bachelorstudiengänge der Technischen Fakultät umschreiben. Wenn Sie einen anderen technischen Bachelorstudiengang erfolgreich abschließen, besteht die Chance, dass Sie zum Master in unseren Medizintechnikstudiengang zurückkehren können. Bitte lassen Sie sich dazu im Detail von Ihrer Studienberatung beraten.

Wenn Sie im Master studieren und Ihnen ein Drittversuch bevorsteht, ist es sehr empfehlenswert, sich sicherheitshalber parallel zur Prüfungsvorbereitung um eine Zulassung in anderen Masterstudiengängen zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfristen über das Campo-Portal für diesen alternativen Studiengang bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Neben den Studiengängen an der FAU müssen Sie sich unbedingt auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die dortigen Bewerbungsfristen! Staatliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Plan B für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können. Als internationale/r Student/in mit einem Studienvisum müssen Sie die Ausländerbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt.

WICHTIG für internationale Studierende mit Studienvisum:

Wenn Sie eine Prüfung im Letztversuch nicht bestanden haben, bedeutet dies, dass Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des jeweiligen Semesters verlieren. Wenn Sie keine Zulassung für einen anderen Studiengang haben, in den Sie im Folgesemester wechseln können, sind Sie nicht mehr immatrikuliert und verlieren somit Ihren Studierendenstatus. Wenn Sie sich mit einem Studienvisum in Deutschland aufhalten, wird dieses Visum ungültig. Das bedeutet, dass Sie „illegal“ werden und Deutschland und den Schengen-Raum unter Umständen sofort verlassen müssen. BITTE NEHMEN SIE DIESE ANGELEGENHEIT SEHR ERNST! Sie müssen Ihre örtliche Ausländerbehörde informieren, sobald Sie erfahren, dass Sie Ihren Studierendenstatus verlieren werden. Die Ausländerbehörde wird Sie über die nächsten Schritte informieren. Wenn Sie einen Werkstudentenjob haben, verlieren Sie ihn ebenfalls, sobald Sie nicht mehr als Student/in eingeschrieben sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Studentenwohnheim leben. Bitte informieren Sie die zuständigen Stellen rechtzeitig, um rechtliche Probleme zu vermeiden!

Was können internationale Studierende in dieser Situation sonst noch tun?

Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss mit guten Noten haben, zumindest mittlere Deutschkenntnisse (B1/B2) besitzen und motiviert und offen für andere Optionen sind, können Sie versuchen, einen MINT-Job in Deutschland zu finden und eine Umwandlung Ihres Studienvisums in ein Arbeitsvisum beantragen. Wenn dies ein vorstellbarer Weg für Sie ist, lassen Sie sich bitte so schnell wie möglich von unserem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, Herrn Hümmer (michael.huemmer[at]arbeitsagentur.de), beraten.

 

Ein Modul des Wahlpflichtkatalogs wird in Campo auch noch in einer Variante mit höherem ECTS-Wert angeboten. Kann ich dieses erweiterte Modul ebenfalls in die entsprechende Modulgruppe im Medizintechnikstudium einbringen?

Ja, wie Sie dem Kleingedruckten unten in Ihrem Wahlpflichtkatalog entnehmen können, können die dort aufgeführten Lehrveranstaltungen durch zusätzliche dazugehörige Übungen und Praktika ergänzt werden.

Wenn Sie also zusätzlich zu den für das Modul erforderlichen Leistungen eine erweiterte Übung, ein Laborpraktikum etc. absolvieren, können Sie die Klausurnote mit erhöhtem ECTS-Gewicht in die Modulgruppe einbringen.

Bitte melden Sie sich dafür in Campo für die Prüfung mit dem jeweils höheren ECTS-Wert an.

Ein Aufteilen von regulärer Modulleistung und zusätzlicher Leistung auf mehrere Modulgruppen ist nicht möglich.

Wie gehen unbenotete Leistungen (Studienleistungen, Kürzel ‚SL‘) in meine Bachelor- oder Masterprüfung ein?

Unbenotete Leistungen (= Studienleistungen) innerhalb von Modulen, die auch benotete Leistungen (= Prüfungsleistungen) enthalten, liefern lediglich ECTS-Punkte und erhöhen so das Gewicht, mit dem die Noten in diesem Modul in die Bachelor- oder Masterprüfung eingehen.

Z. B. Bachelor Medizintechnik (FPO 2013):

Modul „Biomedizin und Technik“:

  • VL „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ (1,25 ECTS): benotet
  • Seminar Krankheitsmechanismen (1,25 ECTS): unbenotet
  • Seminar Medizintechnik (2,5 ECTS): unbenotet

Die Note der Klausur zu „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ geht mit dem Gewicht des gesamten Moduls „Biomedizin und Technik“, also 5 ECTS, in die Bachelorprüfung ein, da alle anderen Leistungen des Moduls unbenotet sind.

Im Bachelorstudium Medizintechnik muss ich im Wahlvertiefungsbereich B8 Module selbst auswählen. Gibt es auch eine Semesterwochenstundenvorgabe?

Nein. Für die erfolgreiche Absolvierung der Modulgruppe B8/Wahlvertiefungsmodule zählt lediglich die Erfüllung der ECTS-Vorgabe. Die dafür zu besuchenden Semesterwochenstunden (SWS) können variieren.

Ich habe im Wahl(pflicht)bereich eine Prüfung nicht bestanden. Muss ich dieselbe Prüfung wiederholen oder kann ich auf eine andere Prüfung wechseln?

Sie können Ihre Pflichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) auf eine andere Prüfung aus derselben Modulgruppe mit demselben ECTS-Wert übertragen lassen.

Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.

Bitte kontaktieren Sie während der Prüfungsanmeldephase Frau Jahreis vom Prüfungsamt und teilen Sie ihr Ihren Wechselwunsch mit, damit die Prüfungsanmeldung auf das neue Modul übertragen werden kann.

In beiden Fällen gilt: Sie nehmen Ihren Fehlversuch mit, d.h. nach dem ersten Fehlversuch haben Sie für das Alternativfach nur noch zwei Prüfungsversuche übrig.

Wird ein Modul mit einem höheren ECTS-Wert (z. B. 5) nach dem Fehlversuch durch zwei Module mit einem geringeren ECTS-Wert (2 x 2,5) ausgetauscht, wird der Fehlversuch beiden Modulen angerechnet.

Mit welchem Studiengang soll ich mich bei der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) anmelden?

Bitte wählen Sie als Medizintechniker*in den Studiengang „Gesundheitstechnik“.

Wie kommen meine Durchschnittsnoten für die Modulgruppen in Campo zustande (FPO 2009/11 und 2013)?

Wenn Sie nur die für eine Modulgruppe erforderlichen ECTS-Punkte erwerben, gehen die Noten einzelner Module nach ihrem ECTS-Wert gewichtet in die Durchschnittsnote ein. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten:

Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):

  • Leistung mit 5 ETS: Note 1,0
  • Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
  • Leistung mit 2,5 ECTS: Note 2,0

Durchschnittsnote: (5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 2) : 10 = 1,25

Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.

 

Wenn Sie mehr als die für eine Modulgruppe geforderten ECTS erwerben, wählt das Prüfungsamt bei der Zeugniserstellung automatisch die Module mit den besten Noten aus, die notwendig sind, um die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe zu erfüllen. Zusätzliche Module werden nicht mit einberechnet. Das letzte Modul (=das schlechteste der ausgewählten besten) wird ‚abgeschnitten‘, wenn es die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe überschneidet. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten.

 

Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):

  • Leistung mit 5 ECTS: Note 2,0
  • Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
  • Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
  • Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0

Durchschnittsnote: (2,5 x 2 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1) : 10 = 1,25

Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.

 

Wenn Sie mehr als die geforderten ECTS-Punkte in einer Modulgruppe abgelegt haben und nicht automatisch die Module mit den jeweils besten Noten angerechnet haben möchten, können Sie dem Prüfungsamt vor der Erstellung Ihres Zeugnisses mitteilen, welche Leistungen in Ihre Bachelor- oder Masterprüfung eingehen sollen.

Von der errechneten Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird die zweite Nachkommastelle abgeschnitten (also nicht gerundet).

Kann ich innerhalb einer Wahlpflicht-Modulgruppe mehr als die erforderlichen ECTS erwerben? Welche Leistungen werden dann in die Gesamtnote gezählt?

Ja, Sie können freiwillig mehr als die für eine Modulgruppe geforderten Leistungen ablegen. Das Prüfungsamt wählt dann bei der Zeugniserstellung automatisch die besten Leistungen aus der Modulgruppe für die Bachelor- bzw. Masterprüfung aus. Die anderen Leistungen zählen nicht.

Wenn Sie selbst entscheiden möchten, welche Fächer in die Bachelor-/Masterprüfung gezählt werden sollen (d. h., im Zeugnis erscheinen sollen), nehmen Sie rechtzeitig vor der Zeugniserstellung Kontakt mit Frau Jahreis vom Prüfungsamt auf.

Die übrigen Leistungen werden nicht im Zeugnis, sondern auf Wunsch im Transcript of Records in der Kategorie „Sonstiges“ aufgeführt.

Welche Module kann ich für ‚Freie Wahl Uni‘ (Bachelor und Master) nutzen?

Für ‚Freie Wahl Uni‘ im Bachelor (2,5 ECTS) bzw. ‚Freie Wahl Uni’/M8 nach FPO 2018 und FPO 2019 (5 ECTS) können Sie prinzipiell jede benotete Leistung einbringen, die im gesamten Angebot der FAU und der Virtuellen Hochschule Bayern (www.vhb.org) angeboten wird. Bitte achten Sie bei den Kursen der VHB darauf, dass am heimischen PC abgelegte Online-Testate nicht eingebracht werden können. Bitte wählen Sie immer die Option ‚Präsenzklausur‘.

Mögliche Fächer für den freien Wahlbereich sind beispielsweise Sprachkurse, Lehrveranstaltungen in BWL oder Psychologie, aber auch Module an der Technischen Fakultät oder aus dem Medizintechnikstudiengang selbst (vorausgesetzt, dass Sie sie in keine der anderen Modulgruppen einbringen).

Wenn Sie zusammen mit Ihrer Master-Zulassung Auflagenfächer erhalten haben, können Sie Ihre bestandenen Auflagenmodule ebenfalls hier einbringen.

Sie können auch mehrere Leistungen einbringen sowie solche, deren ECTS-Wert über den vorgegebenen ECTS liegt. Die Leistung geht aber immer nur mit dem ECTS-Gewicht des Moduls in die Abschlussprüfung ein.

Wenn Sie wesentlich mehr Leistungen erbringen, als für ‚Freie Wahl Uni‘ bzw. das ‚Flexible Budget‘ notwendig sind und dem Prüfungsamt am Ende Ihres Studiums keine anderen Wünsche mitteilen, werden bei der Zeugniserstellung automatisch die besten Leistungen ausgewählt, der Rest wird im Transcript of Records unter ‚Sonstiges‘ aufgeführt. Ungenutzte Leistungen aus ‚Freie Wahl Uni‘ im Bachelor können Sie in das Flexible Budget/Freie Wahl Uni im Master übertragen lassen.

Wenn Sie an Veranstaltungen außerhalb der Technischen Fakultät teilnehmen möchten, gibt es bei der Prüfungsanmeldung in Campo bisweilen Schwierigkeiten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Studienberaterin.

Ich habe meine letzte Leistung im Studium absolviert. Werde ich jetzt sofort exmatrikuliert?

Nein, Sie bleiben noch für das gesamte Semester eingeschrieben, in dem Sie Ihre letzte Leistung abgelegt haben. Das gilt auch, wenn Sie schon Ihr Bachelor- oder Masterzeugnis erhalten haben.

Als Semester zählt immer der Zeitraum vom 01.01. bis 30.09. (Sommersemester) bzw. vom 01.10. bis 31.03. (Wintersemester).

Sollten Sie (z.B. aus beruflichen Gründen) eine frühere Exmatrikulation zu einem konkreten Wunschtermin benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.