Kategorien: Master Schlagwörter: Master, Modulbeschreibung, Pflichtpraktika, Praktikum, Richtlinien, Unternehmen
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Kann ich im Master ein Unternehmenspraktikum absolvieren?
Ja, allerdings muss es sich dabei um ein freiwilliges Praktikum handeln. Im Curriculum des Masterstudiengangs ist kein verpflichtendes Unternehmenspraktikum verankert, dementsprechend können wir Ihnen auch keinen Bescheinigungen über Pflichtpraktika ausstellen.
Sowohl das Forschungspraktikum als auch die Abschlussarbeit können grundsätzlich in Kooperation mit einem externen Partner aus der Industrie durchgeführt werden. Den Kontakt müssen Sie selbst über einen am Medizintechnikstudium beteiligten Lehrstuhl der Technischen Fakultät herstellen. Dort sind meist schon vertrauenswürdige Industriekontakte vorhanden. Bitte gehen Sie nicht den umgekehrten Weg, im Alleingang Verpflichtungen gegenüber Unternehmen einzugehen – solche Arbeiten können erfahrungsgemäß nicht oder nicht gut betreut werden.
Bedingung für eine erfolgreiche Industriekooperation ist,
- dass Sie eine/einen Betreuer/in an einem der am Studiengang Medizintechnik beteiligten Lehrstühle der Technischen Fakultät finden, der/die die akademische Verantwortung für Ihr Forschungspraktikum bzw. Ihre Abschlussarbeit übernimmt.
- dass Ihre Leistung die Richtlinien der Modulbeschreibung zum Forschungspraktikum bzw. zur Abschlussarbeit in der Medizintechnik erfüllt.
Ich habe die erforderlichen ECTS-Punkte für meinen Studiengang bereits erworben. Kann ich trotzdem noch Prüfungen ablegen?
Ja, Sie dürfen freiwillig noch zusätzliche Wahlpflicht- oder Wahlmodule absolvieren, um Ihre Gesamtnote aufzubessern. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erstellt wurde. Die Wiederholung bereits bestandener Module ist dabei ausgeschlossen.
Sie können die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente entweder selbst hinauszögern, indem Sie eine Leistung zurückhalten (z.B. Ihren Praktikumsbericht für das Industriepraktikum im Bachelor oder einen Seminarschein noch nicht einreichen). Wenn in Ihrem Campo-Account schon alle für Ihren Studiengang erforderliche Leistungen eingetragen sind, teilen Sie bitte Ihre Pläne, noch weitere Prüfungen abzulegen, rechtzeitig Frau Jahreis vom Prüfungsamt mit (helga.jahreis[at]fau.de), damit Ihr Zeugnis nicht vorzeitig erstellt wird. In der Regel erfolgt die Zeugniserstellung etwa 4 Wochen nach Eintragung der letzten erforderliche Leistung in Online Portal-Campo. Danach ist keine Prüfungsablegung mehr möglich.
Muss ich mich schon vor Semesterbeginn für Übungen anmelden?
Nein. In der ersten Vorlesung nach Semesterbeginn wird Ihnen auch mitgeteilt, wann, wo und wie Sie sich in dem jeweiligen Fach für eine bestimmte Übung anmelden können. Sie erfahren dort dann auch, welche Wahlmöglichkeiten Sie haben und inwieweit auf Wunschtermine Rücksicht genommen werden kann. In jedem Fall haben Sie aber keinen formalen Anspruch auf einen bestimmten Termin, insbesondere weil eine bestimmte Maximalgröße (20-30 Teilnehmer, abhängig von der Raumkapazität) einfach nicht überschritten werden kann und für manche Termine besonders viele Wunschanfragen vorliegen. Auf jeden Fall werden aber insgesamt genügend Plätze zur Verfügung gestellt.
Welche mathematischen Kenntnisse werden für Medizintechnik vorausgesetzt?
Für das Medizintechnikstudium ist dieselbe angewandte Mathematik erforderlich wie in allen anderen klassischen Ingenieursstudiengängen (z.B. Elektrotechnik, Maschinenbau oder Informatik). Sollten Sie in Ihrer Schulzeit schon keinen Spaß an Mathematik gehabt haben, werden Sie mit unseren mathematischen Studieninhalten vermutlich nicht glücklich werden. Da der Stoff relativ bald über Gymnasialniveau hinausgeht, ist ein Leistungskurs in Mathematik keine Grundvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Sie sollten aber in jedem Fall das Mathematik-Repetitorium besuchen, in dem alle Studierenden auf das selbe Mathematik-Niveau vorbereitet werden. Bitte halten Sie sich dafür den Zeitraum Anfang bis Mitte Oktober frei. Sie können sich bereits anmelden, wenn Sie ihre Matrikelnummer noch nicht kennen, diese muss nicht verpflichtend angegeben werden.