Kategorien: Studienzeit
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Wann und wie beantrage ich eine Studienzeitverlängerung?
Eine Studienzeitverlängerung (notwendig ab dem 4. GOP-Semester oder 9. FS im Bachelor bzw. dem 7. FS. im Master) kann immer nur für das jeweils nächste Semester beantragt werden (Verlängerungen über das nächste Semester hinaus sind nicht möglich). Um eine Verlängerung für das nächste Semester zu beantragen, müssen Sie während der Rückmeldeperiode (erste Februarwoche für das SS bzw. erste Juliwoche für das WS) den Semesterbeitrag überweisen und rechtzeitig vor Ende des laufenden Semesters den Antrag auf Studienzeitverlängerung bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen. Die Entscheidung wird vom Prüfungsausschuss der Technischen Fakultät getroffen.
Die Verlängerung wird nur gewährt, wenn schwerwiegende Gründe (wie z.B. schwere Erkrankung; eine bereits angemeldete, aber noch nicht abgeschlossene Abschlussarbeit etc.) vorliegen und es bisher einen regulären Studienfortschritt gegeben hat, Sie also nicht wenige bis gar keine Leistungen erbracht haben. Es muss aufgrund des bisherigen Studienfortschritts realistisch erscheinen, dass Sie es schaffen werden, Ihr Studium durch die Verlängerung abzuschließen.