Kategorien: Studienzeit
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Wann und wie beantrage ich eine Studienzeitverlängerung?
Eine Studienzeitverlängerung (notwendig ab dem 4. GOP-Semester oder 9. FS im Bachelor bzw. dem 7. FS. im Master) kann immer nur für das jeweils nächste Semester beantragt werden (Verlängerungen über das nächste Semester hinaus sind nicht möglich). Um eine Verlängerung für das nächste Semester zu beantragen, müssen Sie den Antrag auf Studienzeitverlängerung bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen. Dies sollte idealerweise zur Mitte des Vorsemesters geschehen (bis Ende Dezember für eine Verlängerung für das SS bzw. bis Ende Mai für eine Verlängerung für das WS). Die Entscheidung wird vom Prüfungsausschuss der Technischen Fakultät getroffen.