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Was muss ich sonst an Organisatorischem beachten?

Es empfiehlt sich meist, für einen Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester bei der Studierendenverwaltung zu beantragen, da Ihr Auslandssemester somit nicht als Fachsemester gezählt wird. Während des Urlaubssemesters dürfen an der FAU keine Leistungen erbracht werden (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen!), jedoch können an der Auslandsuni im Rahmen des Urlaubssemesters Leistungen erbracht und nach der Rückkehr für das Studium anerkannt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zur Anerkennung von Leistungen. Wenn Sie durch abweichende Semesterzeiten im Ausland einen Teil der Prüfungen an der FAU verpassen, gibt es die Möglichkeit, diese nach der Rückkehr aus dem Ausland während des laufenden Urlaubssemesters nachzuholen.

Egal, worüber Sie Ihren Auslandsaufenthalt organisieren, es gilt immer: Wenn Sie sich Leistungen aus dem Ausland für Ihr Medizintechnikstudium anerkennen lassen möchten, ist Ihr Ansprechpartner die Anerkennungsbeauftragte für Medizintechnik. Es wird dringend empfohlen, VOR dem Auslandsaufenthalt ein Learning Agreement für die Anerkennung in der Medizintechnik zu schließen (s. ‚Vorbereitung und Ablauf‘).