Kategorien: Prüfungsangelegenheiten
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Was passiert wenn ich in einer Prüfung oder schriftlichen Arbeit betrüge?
Wenn Sie in einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwenden, von Kommiliton*innen abschreiben oder mit diesen kommunizieren, wird die Prüfung mit 5,0 bewertet und der Betrugsfall unserem Prüfungsamt gemeldet. Dasselbe gilt für Plagiarismus sowie fehlendes oder falsches Zitieren in schriftlichen Arbeiten.
Werden bei unserem Prüfungsamt mehrere Betrugsversuche gemeldet, erfolgt die Exmatrikulation.