Index

Wie funktioniert das deusche Gesundheitssystem und was muss ich tun, wenn ich einen Arzt brauche?

Generell sollten Sie sich einen Hausarzt/eine Hausärztin in der Nähe Ihres Wohnorts suchen, sobald Sie in Erlangen angekommen sind. Falls Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist es empfehlenswert, von Ihrem Hausarzt prüfen zu lassen, ob Sie alle notwendigen Impfungen haben, die in Deutschland als Standardimpfungen gelten. Alle diese Impfungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, das heißt, sie sind für Sie kostenlos. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Untersuchungen oder Behandlungen, die Ihr Arzt/Ihre Ärztin vornimmt, ebenfalls kostenlos sind. Wenn Sie ein Rezept für ein Medikament bekommen, müssen Sie nur einen geringen Betrag zuzahlen (5- 10 Euro), wenn Sie das Rezept in der Apotheke einlösen.

Ihr Hausarzt ist normalerweise der erste Arzt, den Sie aufsuchen, wenn Sie krank sind. Er wird Sie untersuchen und kann Ihnen Medikamente verschreiben. Er kommt auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihr Haus nicht verlassen können. Falls nötig, überweist er Sie an einen Spezialisten/eine Spezialistin oder in ein Krankenhaus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer gesetzlichen Versicherung (AOK, TK, Barmer usw.) in der Regel nicht ohne Überweisung Ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen können. Ausgenommen hiervon sind Zahnärzt*innen, Gynäkolog*innen und Augenärzt*innen, mit denen Sie einen Termin vereinbaren können, ohne vorher Ihren Hausarzt zu konsultieren. Arztpraxen sind in der Regel montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet, oft mit einer kurzen Pause um die Mittagszeit. Mittwochs haben die meisten Praxen nur am Vormittag geöffnet.

Wenn Sie außerhalb der oben genannten Sprechzeiten dringend einen Arzt aufsuchen müssen, Ihr Zustand aber nicht lebensbedrohlich ist, können Sie sich an die Notfallpraxis Erlangen oder eine der Medizinischen Bereitschaftspraxen in Nürnberg wenden. Wenn Sie so krank sind, dass Sie das Haus nicht verlassen können, können Sie die 116 117 anrufen, um einen Arztbesuch bei Ihnen zuhause zu vereinbaren.

Alle genannten Ärzt*innen/medizinischen Einrichtungen können Ihnen eine Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit ausstellen, falls Sie diese für den Rücktritt von einer Prüfung benötigen.

Wenn Sie selbst oder andere sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, rufen Sie immer einen Krankenwagen über die Notrufnummer 112. Die Kosten für den Krankenwagen werden von der Krankenkasse der kranken/verletzten Person übernommen. Sie müssen nicht befürchten, dass Sie den Krankenwagen selbst bezahlen müssen. Anderseits können Sie, wenn Sie einen Menschen in einer medizinischen Notsituation sehen und keinen Krankenwagen rufen, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.