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Wie kann ich mich im Master für Prüfungen aus anderen Studienrichtungen anmelden, die ich in M3 oder M5 nutzen möchte (Verschieberegelung)?

Gemäß der in den Fußnoten Ihres Studienrichtungskataloges beschriebenen Wechselregelung dürfen Sie in Ihre Modulgruppe M3 und M5 im Master jeweils pro Modulgruppe ein Modul mit einem Maximal-Wert von 5 ECTS bzw. zwei Module mit 2,5 ECTS aus den Modulgruppen M2, M3 oder M5 der jeweils nicht von Ihnen gewählten Studienrichtungen oder aus M2, M3 oder M5 Ihrer eigenen Studienrichtung einbringen. D.h. Sie können gemäß dieser Regelung insgesamt „fremde“ Module im Wert von 10 ECTS einbringen, nämlich Module im Wert von 5 ECTS in Ihrer Modulgruppe M3 und nochmals Module im Wert von 5 ECTS in Ihrer Modulgruppe M5.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Regelung nur ganze Module im Wert von 2,5 oder 5 ECTS genutzt werden können, das Aufsplitten von Modulen oder die teilweise Einbringung von größeren Modulen ist nicht zulässig.

Für Prüfungen, die aus den anderen Studienrichtungen stammen, können Sie sich nicht selbst über Campo anmelden. Bitte melden Sie die gewünschte Prüfung zunächst im freien Wahlbereich (M8) oder als „Zusatzleistung“ an. Sie können die Leistung später bis zum Ende Ihres Studiums von Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de)in die gewünschte Modulgruppe verschieben lassen.