Kategorien: Prüfungsangelegenheiten
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Wie kann ich von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten? (Gültige Info ab WS 24/25)
- Sie können von jeder Prüfung (egal ob es sich um einen Erstversuch oder eine Wiederholungsprüfung handelt) bis zum Ende des dritten Werktags (Montag-Freitag, ohne Feiertage) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO).
- Sie können kurz vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr) nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies ebenfall unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.). - Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
- Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
- Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
- Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie immer informieren müssen).