Kategorien: Prüfungsangelegenheiten Schlagwörter: ECTS, Gesamtnote, Master, Masterstudium, MeinCampus, Module, Notendurchschnitt, Prüfungsamt
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Wie kommen meine Durchschnittsnoten für die Modulgruppen in Campo zustande (FPO 2009/11 und 2013)?
Wenn Sie nur die für eine Modulgruppe erforderlichen ECTS-Punkte erwerben, gehen die Noten einzelner Module nach ihrem ECTS-Wert gewichtet in die Durchschnittsnote ein. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten:
Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ETS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 2,0
Durchschnittsnote: (5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 2) : 10 = 1,25
Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die für eine Modulgruppe geforderten ECTS erwerben, wählt das Prüfungsamt bei der Zeugniserstellung automatisch die Module mit den besten Noten aus, die notwendig sind, um die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe zu erfüllen. Zusätzliche Module werden nicht mit einberechnet. Das letzte Modul (=das schlechteste der ausgewählten besten) wird ‚abgeschnitten‘, wenn es die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe überschneidet. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten.
Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ECTS: Note 2,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
Durchschnittsnote: (2,5 x 2 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1) : 10 = 1,25
Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die geforderten ECTS-Punkte in einer Modulgruppe abgelegt haben und nicht automatisch die Module mit den jeweils besten Noten angerechnet haben möchten, können Sie dem Prüfungsamt vor der Erstellung Ihres Zeugnisses mitteilen, welche Leistungen in Ihre Bachelor- oder Masterprüfung eingehen sollen.
Von der errechneten Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird die zweite Nachkommastelle abgeschnitten (also nicht gerundet).