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Wie viele Versuche habe ich für eine Prüfung? (Alte und neue Regelung)

Bis enschließlich SS 24 haben Sie maximal 3 Prüfungsversuche (Ausnahme: Für Bachelor-Module, die Sie in die GOP einbringen, haben Sie maximal 2 Prüfungsversuche).

Sie entscheiden, ab wann diese Prüfungsversuche laufen, da Sie entscheiden, wann Sie sich für den Erstversuch via Campo anmelden. Wenn Sie eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestehen, werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet (= Zweitversuch). Wenn Sie den Zweitversuch nicht bestehen, werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet (=Drittversuch, d.h. Letztversuch). Wenn Sie einen Drittversuch nicht bestehen, werden Sie zum Folgesemester aus Ihrem Studiengang exmatrikuliert. Wenn Sie an einem Prüfungstermin krank sind und ein ärztliches Attest bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen, zählt die verpasste Prüfung nicht als Fehlversuch.

Ab WS 24/25 haben Sie maximal 4 Prüfungsversuche (Ausnahme: Für Bachelor-Module, die Sie in die GOP einbringen, haben Sie maximal 2 Prüfungsversuche).

Sie entscheiden, ab wann diese Prüfungsversuche laufen, da Sie entscheiden, wann Sie sich für den Erstversuch via Campo anmelden. Wenn Sie eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestehen, werden Sie nicht mehr automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet, sondern entscheiden selbst, wann Sie ihren Zweit-, Dritt- oder Vierversuch anmelden möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Wahlpflichtbereich nicht garantiert ist, dass Wiederholungsprüfungen über einen längeren Zeitraum angeboten werden können. Sie sollten Ihre Wiederholungsprüfungen also immer so früh wie möglich anmelden, um Schwierigkeiten bei der Studienplanung und eine Überschreitung der Regelstudienzeit zu vermeiden. Wenn Sie einen Viertversuch nicht bestehen, werden Sie zum Folgesemester aus Ihrem Studiengang exmatrikuliert. Wenn Sie an einem Prüfungstermin krank sind und ein ärztliches Attest bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen, zählt die verpasste Prüfung nicht als Fehlversuch.

Für das Bestehen Ihrer Abschlussarbeit haben Sie maximal zwei Versuche.

Für unbenotete Studienleistungen, d.h.  Übungs- und Praktikumsleistungen haben Sie unbegrenzt viele Versuche.