Praktikum/berufspraktische Tätigkeit im Bachelorstudium
Brauche ich ein Vorpraktikum?
Ein Vorpraktikum ist zur Einschreibung in den Bachelorstudiengang Medizintechnik generell nicht erforderlich, eine anteilige Ableistung der obligatorischen berufspraktischen Tätigkeit noch vor Studienbeginn wird aber dringend empfohlen. Den nicht bereits vor Studienbeginn abgeleisteten Teil der insgesamt 10 Wochen Pflichtpraktikum müssen Sie anschließend während der Semesterferien oder während eines Urlaubssemesters absolvieren. Auch bei vorheriger Ableistung kann eine Anerkennung Ihres Praktikums erst erfolgen, nachdem Sie sich immatrikuliert haben.
Sie finden alle Informationen zum Praktikum im Abschnitt für Studierende. Dort ist auch die Praktikumsrichtlinie hinterlegt, nach der sich der Inhalt und die Dokumentation des Praktikums richten muss. Gerne können Sie sich aber auch vor Ihrer Immatrikulation schon im Praktikumsamt beraten lassen, wie Sie Ihre Zeit vor Studienbeginn mit später anrechenbaren Praktika noch gut nutzen können.