Studierende
Herzlich willkommen auf den Seiten für Studierende des Studiengangs Medizintechnik!
Wir haben hier die wichtigsten Informationen zum Studium für Sie zusammengestellt. Falls Sie Informationen vermissen und auch nach einem Blick in die FAQs noch Fragen offen sind, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
- Studienführer, WS 24/25 (gilt für Studierende nach FPO 2023)
- Wichtige Semestertermine (FAU-Seite)
- Infos zum Deutschlandticket
Über die Pflichtvorlesungen für Bachelor-Studierende hinaus wird im Wintersemester auch das Orientierungs-Kolloquium „Medizintechnik in Forschung und Industrie“ angeboten. Es soll Aufschluss über die Berufsanforderungen und Perspektiven von Medizintechnik-Ingenieur*innen vermitteln und einen Überblick über die regionale Medizintechnik-Industrie geben. Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Wer das Kolloquium besucht und die kurze Prüfung erfolgreich ablegt, kann diese Leistung im Wert von 2,5 ECTS-Punkten im Bachelorstudium in Modulgruppe B8 (Vertiefungsmodule) einbringen. Terminübersicht und Beitritt zur Veranstaltung sind möglich über StudOn.
Auf der Website des Prüfungsamtes der Technischen Fakultät finden Sie den vorläufigen Prüfungsplan des aktuellen Semesters. Beachten Sie bitte, dass sich Inhalte kurzfristig ändern können. Gültig sind die Daten und Zeiten, die Sie bei Ihrer angemeldeten Prüfung im Campo-Portal sehen. Der genaue Zeitslot für den jeweiligen Prüfungstag wird oft erst kurz vor der Prüfung online gestellt, um Raumkapazitäten optimal nutzen zu können.
- Anleitung: Stundenplanerstellung mit Campo
- Anleitung: Prüfungsanmeldung mit Campo
- Anleitung: E-Learning-Plattform: StudOn
- UnivIS: hier können Sie den Bürostandort und die Kontaktdaten aller Universitätsmitarbeiter*innen aufrufen (Personen-Suche)
- FAU jobs: aktuelle Stellenangebote an der FAU (u.a. Hiwi-Jobs)
Anleitung: Online-Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) nutzen
In die Module „Freie Wahl Uni/B7.2“ (Bachelorstudium) und „Freie Wahl Uni/M8“ (Masterstudium ab FPO 2018) können Sie neben dem gesamten benoteten Veranstaltungsangebot der FAU grundsätzlich auch alle benoteten Leistungen einbringen, die Sie an der Virtuellen Hochschule Bayern (www.vhb.org) mit einer Präsenzprüfung oder eine Online-Prüfung mit Identitätskontrolle erwerben können. Die Registrierung bei der VHB ist für Studierende der FAU kostenfrei. Bitte melden Sie sich mit dem Studienfach „Gesundheitstechnik“ an.
Wichtig: VHB-Kurse, die mit einem Online-Testat (ohne Prüfungsaufsicht/Identitätskontrolle) abgelegt werden, können nicht für das Medizintechnikstudium genutzt werden. Ausnahme: Der VHB-Kurs „e-Xplore Technical English“ kann in „Freie Wahl Uni“ eingebracht werden.
Wichtig für Masterstudierende ab FPO 2018: VHB-Kurse, die nicht von FAU-Dozent*innen angeboten werden, sind grundsätzlich nicht für die Einbringung in das Flexible Budget TechFak/M7 geeignet.
Generell gilt: Bitte fragen Sie im Zweifelsfall immer zuerst bei der Studienberatung nach, ob Ihr Wunschkurs an der VHB im Medizintechnikstudium eingebracht werden kann.
- Bachelor-Begrüßung Medizintechnik WS 24/25- Vortrag Studienkoordination (Studiengangsstruktur & FAU-Services)
- Master Welcome Day Medical Engineeering WS 24/25 – Vortrag Studienkoordination (Studiengangsstruktur & FAU-Services)
- Vortrag „Was ist wichtig in der Bachelorendphase?“, SS 24
- Networking Night Medical Engineering SS 24: How to find a final thesis
- Präsentation Master Welcome Day (WS 24/25) – FSI Medizintechnik
- Bachelor-Begrüßung Medizintechnik – Vorstellung FSI (WS 24/25)
- Präsentation zur Studienrichtungswahl im Bachelor – allgemein (Studienberatung) (SS 24)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor – Med. Bild- und Datenverarbeitung (SS 24, Prof. Bernhard Kainz; AIBE)
- Präsentation Studienrichtungswahl – Medizinelektronik (SS 24, Prof. Georg Fischer; LTE)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor – Gerätetechnik und Prothetik (SS 24, Dr. Julia Will, WW)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor – Gerätetechnik und Prothetik (SS 24, Patrick Schmitt, MB)
- Präsentation Studienrichtungswahl Bachelor aus Sicht der Studierenden (SS 24, Fachschaftsinitiative Medizintechnik)
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- Sie haben ab Beginn der Prüfungszeiträume des WS 24/25 für jede Modulprüfung maximal 4 Versuche. Dies trifft auch für Modulprüfungen zu, für die Sie vor dem WS 24/25 bereits einen nicht bestandenen Erst- oder Zweitversuch hatten (diese Versuche werden dann von den maximal 4 abgezogen). Die einzigen Ausnahmen von den neuen Prüfungsregelungen sind folgende: Für Bachelor-Prüfungen, die in die GOP eingebracht werden, sowie für die Bachelor- und Masterarbeit gibt es nur maximal 2 Versuche). Wenn Sie irgendeine der genannten Prüfungen im Letztversuch nicht bestehen, gilt Ihr Studiengang als endgültig nicht bestanden und Sie werden extmatrikuliert.
- Sie können von jeder Prüfung (egal ob Erstablegung oder Wiederholungsprüfung) bis zum Ende des dritten Werktags (Montag-Freitag, Feiertage zählen nicht als Werktage) vor dem Prüfungstag zurücktreten. Beispiel: Wenn Ihre Prüfung an einem Montag stattfindet, können Sie bis zum vorherigen Mittwoch bis 23.59 Uhr davon zurücktreten. Sie können in diesem Zeitraum ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal zurücktreten. Ihre Registrierung für die Prüfung wird bei Rücktritt gelöscht und Sie müssen sich im darauffolgenden Semester erneut für die Prüfung anmelden, wenn Sie sie dann ablegen möchten.
- Sie können auch nach Verstreichen der oben genannten Rücktrittsfrist noch von jeder Prüfung zurücktreten, solange Sie einen zulässigen Grund vorweisen können. Zu den zulässigen Gründen zählt u.a. Krankheit. In diesem Fall müssen Sie sich umgehend ein ärztliches Attest für den Prüfungstag (ein Musterattest finden Sie hier, Ihr Arzt/Ihre Ärztin kann aber auch jedes andere Format verwenden, das die Symptome und die Diagnose angibt) besorgen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Prüfungsunfähigkeit nicht rückwirkend bestätigt werden kann. D.h. Sie müssen immer kurz vor dem Prüfungstag oder am Prüfungstag selbst einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen und sich bestätigen lassen, wie lange Sie prüfungsunfähig sein werden. Das Attest reichen Sie schnellstmöglich per E-Mail zusammen mit dem Formular („Krankmeldung für Modulprüfungen“) bei Frau Jahreis (helga.jahreis[at]fau.de) vom Prüfungsamt ein, ansonsten wird die Prüfung mit 5,0 bewertet. Anschließend müssen Sie auch noch die Originaldokumente per Post an Frau Jahreis senden, dafür haben Sie allerdings bis 7 Tage nach dem Prüfungstermin Zeit.
- In Ausnahmefällen können Sie auch bei der Vorlage von anderen schwerwiegenden Gründen sehr kurz vor dem Prüfungstermin von einer Prüfung zurücktreten. Falls Sie am Prüfungstag aus Gründen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben (z. B. unerwarteter Stau, Unfall oder Streik im ÖPNV), nicht an der Prüfung teilnehmen können, müssen Sie das umgehend Frau Jahreis (helga.jahreis[at]fau.de) vom Prüfungsamt melden. Ansonsten wird die Prüfung mit 5,0 bewertet. Die Gründe für den Rücktritt müssen dem Prüfungsamt glaubhaft schriftlich erklärt werden (mit Nachweisen, Fotos etc.). Anschließend müssen Sie auch noch die Originaldokumente per Post an Frau Jahreis senden, dafür haben Sie allerdings bis 7 Tage nach dem Prüfungstermin Zeit.
- Wenn Sie eine Prüfung abbrechen wollen, nachdem die Prüfungsunterlagen schon ausgeteilt sind, sind Sie verpflichtet, umgehend eine*n Vertrauensärzt*in aufzusuchen. Eine Liste der Vertrauensärzt*innen sowie weitere Informationen zum vertrauensärztlichen Attest finden Sie auch hier. Das vertrauensärztliche Attest müssen Sie direkt nach der Untersuchung bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen.
- Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr ärztliches Attest oder andere Nachweise vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung per E-Mail einzureichen, genehmigt Ihnen das Prüfungsamt evtl. eine Kulanzfrist von höchstens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin, um die fehlenden Dokumente nachzureichen. Allerdings haben Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist.
- Beenden Sie die Prüfung regulär, bestätigen Sie dadurch, dass Sie gesund und prüfungstauglich waren – ein rückwirkender Härtefallantrag (auch durch ein Attest etc.) ist dann nicht mehr möglich.
- Wenn Sie zu einer Prüfung, für die Sie sich angemeldet haben, nicht erscheinen und ein Attest oder einen anderen Nachweis nicht rechtzeitig beim Prüfungsamt einreichen, wird diese Prüfung als Fehlversuch gezählt. Das gilt auch, wenn Sie nur Ihren Dozenten oder Ihre Dozentin informieren (was vor allem bei kleineren Kursen und mündlichen Prüfungen höflich ist), nicht aber das Prüfungsamt (letzteres müssen Sie immer informieren!).
- Studentinnen, die sich in Mutterschutz/Elternzeit befinden, genießen besonderen Schutz und profitieren deshalb von Sonderregelungen bzgl. des Rücktritts von Prüfungen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall so früh wie möglich an unser Prüfungsamt.
- Wenn Sie eine Prüfung in einem Semester nicht bestanden haben, werden Sie nicht mehr wie früher verpflichtend und automatisch von Campo-System für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet. Stattdessen können Sie selbst entscheiden, ob bzw. wann Sie sich für die Wiederholungsprüfung(en) anmelden. Wenn es sich um verpflichtende Module handelt (s. FPO und Ihre Studienstruktur/Modulkataloge), müssen Sie die Prüfung spätestens im Viertversuch bestehen, können aber frei entscheiden, in welchen Semestern Sie die einzelnen Wiederholungen schreiben möchten. Wenn es sich um ein nicht verpflichtend zu belegendes Wahlpflichtfach handelt, müssen Sie nach einem oder mehreren Fehlversuch(en) überhaupt keine Wiederholungsprüfung desselben Moduls mehr ablegen, sondern können stattdessen andere Modulprüfungen aus derselben Modulgruppe wählen. Eine Deaktivierung der nicht mehr gewünschten Prüfungen ist nicht erforderlich, da keine automatische Anmeldung für deren Wiederholung erfolgt.
- Wichtig! Im Wahlpflichtbereich und freien Wahlbereich kann nicht garantiert werden, dass Prüfungen über einen längeren Zeitraum hinweg angeboten werden. Es kann sein, dass die Dozierenden die FAU verlassen oder ein bestimmtes Modul und die dazugehörige Prüfung nicht mehr anbieten. In einer solchen Situation hätten Sie evtl. theoretisch noch weitere Prüfungsversuche, können diese aber nicht mehr ablegen, da die entsprechende Prüfung nicht mehr angeboten wird. Sie haben dann keinen Anspruch darauf, Ihre Wunschprüfung noch abzulegen. Es empfiehlt sich deshalb dringend, Wiederholungsprüfung jeweils zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulegen.
- Wichtig! Die Anzahl Ihrer verbleibenden Prüfungsversuche kann mit Ihrer verbleibenden Studienzeit kollidieren! Sie können nur dann alle 4 Prüfungsversuche nutzen, wenn Sie noch 4 Semester Ihrer Studienzeit übrig haben. Da im Bachelorstudiengang (vorausgesetzt, dass die GOP bestanden wurde), 8 Semester Studienzeit garantiert sind, können Sie nur dann alle möglichen Prüfungsversuche ausschöpfen, wenn Sie den Erstversuch Ihrer Prüfungen im 1. bis einschließlich 5. Fachsemester ablegen und die Wiederholungsversuche innerhalb des genannten Zeitrahmen absolvieren. Da es im Masterstudiengang 6 Semester Studienzeit garantiert sind, können Sie nur dann alle möglichen Prüfungsversuche ausschöpfen, wenn Sie den ersten Prüfungsversuch im 1., 2. oder 3. Semester und die Wiederholungsprüfungen in den darauffolgenden Semestern ablegen. Bitte beachten Sie, dass alle Prüfungen nur einmal pro Semester stattfinden. Wenn Sie das Ende Ihrer Studienzeit erreichen und Ihnen keine Studienzeitverlängerung gewährt wurde, werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert, auch wenn Sie theoretisch noch übrige Prüfungsversuche hätten.
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