Anerkennung von Leistungen
Bitte beachten Sie: Seit 2024 ist die Anerkennungsbeauftragte für Medizintechnik wieder Claudia Barnickel. Anerkennungsanträge, bei denen die unten angegebenen Dokumente fehlen oder diese unvollständig ausgefüllt sind, werden kommentarlos nicht bearbeitet. Wenn Sie sich fragen, warum Ihr Antrag nicht bearbeitet wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie
a) im Anerkennungsformular nicht angegeben haben, für welches Modul bzw. welche Modulgruppe die Anerkennung erfolgen soll,
b) keinen Weblink zur Online-Modulbeschreibung der externen Uni oder kein PDF-Modulhandbuch der externen Uni eingereicht haben
oder c) keinen FAU-Dozenten/keine FAU-Dozentin benannt haben, der/die über die Anerkennung entscheiden muss.
Für die Anerkennung von Credits im Masterstudiengang dürfen die Leistungen auf Grund der Forderung des Kompetenzgewinns nicht in einen abgeschlossenen Bachelorstudiengang eingeflossen sein.
Die Beurteilung erfolgt durch die Dozierenden des Studiengangs auf der Grundlage der vorgelegten Modulbeschreibungen.
Da erbrachte Leistungen grundsätzlich nicht verfallen, ist eine Anerkennung von passenden Leistungen ab dem Moment der Einschreibung bis zum Ende Ihres Studiums an der FAU möglich. Ausnahme: Sobald Sie eine Modulprüfung an der FAU erfolgreich ablegt haben, können Sie für dieses Modul nachträglich keine Anerkennung einer anderweitigen Leistung mehr beantragen. Dasselbe gilt für Module, die an der FAU bereits endgültig nicht bestanden wurden.
Ab einer Anerkennung von Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten pro Semester werden Sie ein Fachsemester hochgestuft. Dasselbe gilt auch für 60, 90 ECTS-Punkte etc. (Hochstufung um 2 oder 3 Fachsemester). Wenn Sie für ein Auslandssemester ein Urlaubssemester beantragt haben und mehr als 29 ECTS-Punkte anerkennen lassen, wird die Beurlaubung zwar nicht rückgängig gemacht, aber Ihre Fachsemesterzahl nachträglich erhöht.
Für eine erste Einschätzung ist es empfehlenswert, die Modulbeschreibung des jeweiligen FAU-Moduls und der Beschreibung des Moduls, das Sie extern belegt haben, bzgl. der Inhalte und Kompetenzen zu vergleichen. Ab ca. 80% Übereinstimmung sind die Chancen für eine Anerkennung gut. Wird die inhaltliche Gleichwertigkeit von dem/der Modulverantwortlichen an der FAU bestätigt, wird die externe Leistung mit dem Namen und dem ECTS-Wert des FAU-Moduls anerkannt und erscheint so im Zeugnis.
Eine Übersicht über die Fächer, die Sie im Bachelor- bzw. Masterstudiengang Medizintechnik belegen, sowie die Modulhandbücher mit den Inhalts- und Lernzielbeschreibungen der einzelnen Fächer finden Sie hier:
Für die Anerkennung von Leistungen, die Sie sich für ein Wahlpflichtfach im Medizintechnikstudium anrechnen lassen möchten (Wahlvertiefungsbereich B8 im Bachelorstudium, fast alle Module im Masterstudium), gilt folgende Sonderregelung:
Es muss keine Äquivalenz in Bezug auf Inhalt und Lernziele zu einem konkreten an der FAU im Rahmen des Medizintechnikstudiums angebotenen Modul nachgewiesen werden. Es muss lediglich durch einen Dozenten/eine Dozentin des Studiengangs bestätigt werden, dass die anzuerkennende Leistung fachlich und qualitativ zum Studiengang Medizintechnik und der entsprechenden Modulgruppe passen würde. Dafür müssen Sie bei Ihrer Antragstellung eine Lehrperson der FAU benennen, die in einem thematisch ähnlichen Feld wie dem der besuchten Lehrveranstaltung tätig ist, und der Anerkennungsbeauftragten detaillierte Informationen zum externen Modul bereitstellen (siehe unten). Stimmt der Dozent/die Dozentin einer Anerkennung zu, wird die Leistung unter ihrem Originaltitel (bzw. bei ausländischen Modulen der englischen Übersetzung) mit ihrem originalen ECTS-Wert als Wahlpflichtmodul in der entsprechenden Modulgruppe verbucht.
Diese Möglichkeit eignet sich besonders für Leistungen, die im Rahmen eines Auslandsstudiums erbracht wurden.
In den Modulen „Freie Wahl Uni“ (B7.2, Bachelorstudium) bzw. „Freie Wahl Uni“ (M8, Masterstudium, ab FPO 2018) kann jede benotete Hochschulleistung anerkannt werden. Sie brauchen dafür kein äquivalentes Modul an der FAU zu finden. Ihre Anerkennungsbeauftragte wird Ihnen auch ohne vorherige Absprache bzw. ohne Eintrag im Learning Agreement jede benotete Hochschulleistung anerkennen.
In die Modulgruppe „Flexibles Budget Technische Fakultät“ (M7, Masterstudium, ab FPO 2018) können Module eingebracht werden, bei denen durch eine geeignete FAU-Lehrperson bestätigt wird, dass sie fachlich und inhaltlich zur Modulgruppe M7 in Ihrem Masterstudiengang Medizintechnik passen. In diesem Fall müssen Sie der Anerkennungsbeauftragten die FAU-Lehrperson benennen, die einen geeigneten fachlichen Hintergrund besitzt, um über die Anerkennung zu entscheiden.
Zusätzliche Leistungen, die Sie an der FAU erbringen, aber nicht in Ihrem Zeugnis für den Bachelor- oder Masterabschluss nutzen, können Sie in Ihrem Transcript of Records in der Kategorie „Sonstige Leistungen“ aufführen lassen. Bei Leistungen, die Sie außerhalb der FAU oder der VHB (also im Ausland oder an einer anderen Hochschule in Deutschland) erbracht haben, ist diese Anerkennung unter „Sonstige Leistungen“ und damit die Auflistung im Transcript of Records seit Oktober 2018 nicht mehr zulässig. Sie können diese Leistungen dennoch gegenüber zukünftigen Arbeitgebern vorweisen, indem Sie dort das Transcript of Records der entsprechenden externen Hochschule mit einreichen.
Für die Anerkennung werden folgende Dokumente benötigt:
- Exceltabelle mit detaillierten Inhaltsbeschreibungen zu den externen Modulen/Leistungen (belegt durch Weblink zu Online-Modulbeschreibungen oder mit eingereichtes PDF-Modulhandbuch der externen Uni). Falls keine Modulbeschreibung verfügbar ist oder diese sehr kurz ist, reichen Sie bitte Vorlesungsunterlagen, Skripten o.ä. ein. Dieser Punkt ist nicht erforderlich, falls Sie im Rahmen eines Auslandsaufenthalts bereits ein Learning Agreement für die Anerkennung abgeschlossen haben oder die Anerkennung durch die Anerkennungsbeauftragten bereits vorab bestätigt wurde.
- Learning Agreement für die Anerkennung, falls vorhanden
- Leistungsübersicht/Zeugnis mit Noten und Credits
- ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular
Senden Sie die Unterlagen vollständig an die Anerkennungbeauftragte für Medizintechnik, Claudia Barnickel (studienberatung-medizintechnik@fau.de). Diese leitet Ihre Anfrage, falls erforderlich, an die modulverantwortlichen Dozent*innen weiter. Geben die Dozent*innen eine Zusage für die Anerkennung der Module, werden Ihre Leistungen direkt ans Prüfungsamt weitergeleitet, wo sie innerhalb von 4-6 Wochen in Ihren Portal Campo-Account eingetragen werden. Im Falle einer Absage geht Ihnen die Ablehnungsbegründung der Dozent*innen zu.
Die Anerkennung von Leistungen aus Schule oder Berufsausbildung erfolgt nach dem oben geschilderten Prinzip, unterliegt jedoch etwas anderen Regelungen. Bei Fragen hilft Ihnen die Anerkennungsbeauftragte gerne weiter.
Wenn Sie im Zuge eines Studiengangswechsels zum Medizintechnikstudium in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten, wenden Sie sich bitte vorher mit Ihren vollständigen Anerkennungsdokumenten an die Anerkennungsbeauftragte. Wenn genügend Leistungen anerkannt werden können, stellen sie Ihnen ein Dokument aus, das Ihnen bei der Einschreibung die Höherstufung ermöglicht.
Bei Anerkennungen aus dem Ausland werden Noten und Credits entsprechend den folgenden Formeln umgerechnet, sofern keine anderen offiziellen Umrechnungsschlüssel vorliegen:
Notenumrechnung: x = 1+3 (Nmax-Nd)/(Nmax-Nmin)
Nmax: beste erzielbare Note
Nmin: unterste Bestehensnote
Nd: erzielte Note
Die berechneten Noten werden nicht gerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle „abgeschnitten“.
Für Ausnahmen bei der Notenumrechnung (offizielle Bestnote wird nie vergeben etc.) führt die TechFak eine entsprechende Umrechnungstabelle; bei Unklarheiten fragen Sie bitte VOR Ihrer Auslandsaufenthaltsentscheidung nach, wie umgerechnet wird! Im Nachhinein keine „Verhandlung“ bei der Umrechnung möglich!
Umrechnung Credits in ECTS: x = Cd (CFAU/CAusl)
CFAU : Credits an der FAU pro Semester (30)
CAusl: Credits im Ausland pro Semester
Cd: im Ausland erzielte Credits pro Modul
Wenn Sie Ihr Masterstudium der Medizintechnik zum WS 2018/19 oder später begonnen haben, also nach der Fachprüfungsordnung (FPO) 2018 oder später studieren, müssen Sie zur Anmeldung der Masterarbeit gegenüber dem Prüfungsamt die erfolgreiche Belegung bestimmter obligatorischer Wahlpflichtmodule nachweisen, die in Ihrem Modulkatalog durch Fußnoten markiert sind. Wenn Sie vergleichbare Kompetenzen bereits im Rahmen Ihres vorherigen Studiums erworben haben, können Sie sich von der verpflichtenden Belegung dieser Module befreien lassen und können stattdessen andere Module aus der entsprechenden Modulgruppe wählen. Gleichzeitig bedeutet das auch, dass Sie die Module, für die Ihnen eine Null-Anerkennung gewährt wurde, nicht mehr belegen dürfen. Um eine Möglickeit auf Null-Anerkennung prüfen zu lassen, wenden Sie sich bitte mit der Modulbeschreibung der entsprechenden Module (Modulhandbuch), der Leistungsübersicht aus Ihrem vorherigen Studium und dem ausgefüllten und unterschriebenen Anerkennungsformular (s. Reiter „Ablauf Anerkennung“) an die Anerkennungsbeauftragten für Medizintechnik.
Wichtig: Wenn die Leistungen bereits in Ihre Bachelorprüfung eingeflossen sind, kann die Anerkennung nur als sog. Null-Anerkennung erfolgen, d.h. Ihnen werden weder ECTS-Punkte noch die Note anerkannt, die Verbuchung in Ihrem Portal Campo-Account erfolgt mit 0 ECTS-Punkten. Diese Anerkennung ermöglicht es Ihnen, auf die Belegung der als obligatorisch markierten Wahlpflichtmodule zu verzichten und stattdessen andere Module aus derselben Modulgruppe auszuwählen. Bitte beachten Sie, dass die Nullanerkennung nur möglich ist, wenn Sie die Prüfung zu dem entsprechenden Modul an der FAU noch nicht endgültig nicht bestanden haben. Sobald der Letztversuch nicht bestanden ist, ist eine Anerkennung derselben Leistung nicht mehr zulässig.