Berufspraktische Tätigkeit: Industrie-/Klinikpraktikum
Zum Abschluss des Studiums muss ein Nachweis über die Anerkennung der vorgeschriebenen 10 Wochen (als Vollzeit rechnet unser Praktikumsamt eine Tätigkeit von mind. 35 Std. pro Woche) berufspraktischer Tätigkeit vorgelegt werden. Es handelt sich dabei um ein Pflichtpraktikum. Die zeitliche Einteilung dieser 10 Wochen/mind. 350 Std. kann individuell gestaltet werden, auch Werkstudententätigkeiten von mind. 8 Std. pro Woche können entsprechend verrechnet werden. Eine Werkstudentenstelle von 8 Std. pro Woche müsste also 44 Wochen lang ausgeübt werden, um die Vorgaben zu erfüllen.Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme der Praktikums- bzw. Werkstudententätigkeit, welche versicherungsrechtlichen und steuerliche Auswirkungen diese für Sie hat. Einschlägige Informationen finden Sie z.B. beim Studierendenwerk und bei den gesetzlichen Krankenkassen. Darüber hinaus haben vergütete Praktika und Nebenjobs Auswirkungen auf die Förderhöhe von BAföG-Empfänger*innen.
Das Praktikum muss den Praktikumsrichtlinien für Medizintechnik entsprechen (s.u.). Es sollten betriebstechnische Praktika (Eingliederung der Studierenden in ein in der Regel medizintechnisches Arbeitsumfeld mit überwiegend ausführendem Tätigkeitscharakter, z. B. Montage, Inbetriebnahme, Instandhaltung, Reparatur, Prüfung und Qualitätskontrolle, Anlagenbetrieb etc.) oder ingenieurnahe Praktika (Eingliederung in ein Arbeitsumfeld mit entwickelndem, planendem oder lenkendem Tätigkeitscharakter, z. B. Forschung, Entwicklung, Konstruktion) durchgeführt werden. Das betreuende Unternehmen sollte idealerweise in der Medizintechnikbranche tätig sein, es genügt aber auch ein Unternehmen im generell technischen Bereich.
Zudem ist es möglich, bis zu 4 Wochen des Pflichtpraktikums in einer medizinischen Einrichtung zu absolvieren (siehe Klinikpraktikum).
Bitte beachten Sie: Für Praktika, die ab 2023 absolviert werden, wendet das Praktikumsamt keine Corona-Kulanzregelungen mehr an. D.h. Ihr Praktikum muss in einem der oben genannten Bereiche durchgeführt werden. Hiwi-Tätigkeiten können nicht anerkannt werden.
Da die Prüfungszeiträume der Technischen Fakultät in den Semesterferien liegen (erste beiden Wochen und letzte vier Wochen der vorlesungsfreien Zeit) kann es sehr schwierig werden, Praktika in den Ferien zu absolvieren. Wir empfehlen deshalb, Teile des Industriepraktikums bereits vor Studienantritt zu absolvieren oder im Studium ein Urlaubssemester (hier finden Sie Antrag sowie Richtlinien für eine Beurlaubung) für die Ablegung des Praktikums zu nehmen (Voraussetzung: mind. 7 Wochen des Praktikums liegen in der Vorlesungszeit).
Ein Praktikumsabschnitt von bis zu 4 Wochen in Einrichtungen der medizinischen Versorgung kann auf das betriebstechnische Praktikum angerechnet werden und wird empfohlen.
Für Studierende des Bachelorstudiengangs Medizintechnik organisieren wir Praktikumsplätze im Universitätsklinikum Erlangen. Bewerbungen sollten in der Regel spätestens sechs Wochen vor dem Beginn des Wunschzeitraumes eingehen. Da verfügbare Plätze nach dem Windhundprinzip (first come, first served) zugeteilt werden, ist in manchen Fällen eine Berücksichtigung erst im darauffolgenden Semester möglich. Beachten Sie bitte, dass Praktikumsplätze innerhalb der Semesterferien sehr beliebt sind. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Platz wünschen, empfiehlt es sich, sich umso früher zu bewerben! Eine Bewerbung für das Klinikpraktikum ist ausdrücklich auch bereits vor Studienbeginn möglich. Das Praktikum kann allerdings erst nach gültiger Immatrikulation beginnen.
Für nähere Informationen zur Bewerbung für das Klinikpraktikum bzw. zum Ablauf der Anerkennung des Klinikpraktikums folgen Sie bitte folgendem Link.
Eine Auflistung einschlägiger regionaler Unternehmen der Medizintechnikbranche, geordnet nach Studienrichtungen, finden Sie hier:
- Unternehmen Medizinische Bild- und Datenverarbeitung
- Unternehmen Medizinische Gerätetechnik und Prothetik
- Unternehmen Medizinelektronik
Außerdem lohnt sich ein Blick auf unsere Links, die Praktikumsbörse des Departments EEI, die Jobbörse der FSI Informatik oder in die aktuellen Ausschreibungen auf unserer Studiengangswebseite. Einen aktuellen Überblick über Medizintechnik-Unternehmen in ganz Deutschland finden Sie im Guide to German MedTech Companies. Angebote für Praktika im Ausland bekommt man über das International Office der FAU. Eine weitere Möglichkeit, das Industriepraktikum zu absolvieren, ist eine Projektmitarbeit bei Technik ohne Grenzen e. V. Bitte konsultieren Sie bei Ihrer Praktikumssuche auch die gängigen Internet-Jobportale sowie berufliche Netzwerke wie LinkedIn etc. Die zeitliche Durchführung Ihres Industriepraktikums steht Ihnen völlig frei, die Absolvierung des Praktikums ist auch schon vor Studienbeginn möglich. Leider können wir Ihnen jedoch keine Praktika vermitteln, die Organisation liegt in Ihrer Verantwortung.
Für die Anerkennung des Industrie- oder Klinikpraktikums wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt. Hier reichen Sie einen Technischen Bericht (inkl. Skizzen ca. 1,5 Seiten pro Woche), Tätigkeitsnachweise (1 Blatt pro Woche) sowie ein Praktikumszeugnis ein. Jede der genannten Unterlagen muss auch mit Unterschrift und Stempel des jeweiligen Unternehmens versehen werden. Die Abgabe erfolgt online über das Portal des Praktikumsamtes.
Zum Download stehen bereit:
- Praktikumsrichtlinien vom Juli 2015
- Tätigkeitsnachweis als Word– und PDF-Datei
- Antrag auf Anerkennung des Praktikums
Weitergehende Informationen erhalten Sie über praktikumsamt-medizintechnik@fau.de oder +49 9131 85-27159 im Praktikumsamt. Hier finden Sie auch Rat, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr geplantes Praktikum den Praktikumsrichtlinien entspricht.
Eine Bestätigung für das betreuende Unternehmen, dass es sich bei Ihrem Praktikum um ein 10-wöchiges Pflichtpraktikum handelt, können Sie sich ebenfalls beim Praktikumsamt ausstellen lassen. Sie können Ihr Industriepraktikum gerne über den vorgeschriebenen Zeitraum hinaus verlängern, dann handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Praktikum mit anderen arbeitsrechtlichen Konditionen. Das bedeutet, dass Sie nur während der insgesamt 10-wöchigen Pflichtpraktikumszeit ihres Studiums über die Universität versichert sind und Sie sich danach über das Unternehmen im Rahmen eines freiwilligen Praktikums versichern lassen müssen.