Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die sich Studierende während ihres Studiums bei uns stellen.
Sollte die Antwort auf Ihre Frage fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberaterin. Sie hilft Ihnen gerne weiter!
Bitte wenden Sie sich an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de). Ihre Studienberaterin kann keine Änderungen in Ihrer Modul-/Notenübersicht in Campo vornehmen. Das Verschieben von Modulen in eine bestimmte Modulgruppe ist nur möglich, wenn es den Regeln entspricht, die in Ihrem Modulkatalog erläutert sind (siehe die dortigen Fußnoten). Die Verschieben von Modulen kann bis zum Ende Ihres Studiums (bis zur Erstellung der Abschlussdokumente) erfolgen.
Ihre Studienberaterin hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um den Studiengang Medizintechnik. Darüber hinaus finden zu Beginn eines jeden Semesters verschiedene Begrüßungsveranstaltungen statt, in denen Sie allgemeine Tipps und Informationen zum Studium erhalten.
Wenn Sie Fragen haben, die speziell Ihren Status als internationaler Studierender betreffen (z.B. zu Ihrer Visasituation, speziellen Arbeitsbedingungen für Nicht-EU-Studierende etc.), können Sie sich gerne an unser International Office wenden.
Darüber hinaus bietet die FAU ein „Buddy-Programm“ an, bei dem internationalen Studierenden ein*e Mitstudent*in aus ihrem Fachbereich zur Seite gestellt wird. Ihr persönlicher „Buddy“ kann Ihnen bei alltäglichen Problemen helfen, Ihnen die Stadt zeigen usw. und wird hoffentlich ein*e gute*r Freund*in werden! Hier können Sie sich für dieses Programm bewerben.
Unsere Studierendenvertretung, die in verschiedenen Gremien der Universität mitwirkt und die Studienbedingungen an der FAU mitgestaltet, hat auch eine Arbeitsgruppe für internationale Studierende. Wenn Sie Mitglied dieser Gruppe werden möchten oder einfach nur Unterstützung suchen, wenden Sie sich bitte hier an sie.
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Sie keinen Anspruch auf ein Empfehlungsschreiben haben. Unser Lehrpersonal ist sehr beschäftigt und kann frei entscheiden, ob es Ihnen ein Empfehlungsschreiben ausstellen möchte oder nicht. Bitte beachten Sie, dass Ihnen i.d.R. nur Professor*innen und Juniorprofessor*innen ( = Hochschullehrer*innen) ein Empfehlungsschreiben ausstellen können. Ihre Studienberaterin oder Doktorand*innen sind nicht befugt, Empfehlungsschreiben auszustellen.
An wen sollte ich mich wegen eines Empfehlungsschreibens wenden?
Es ist nur dann sinnvoll, Professor*innen um ein Empfehlungsschreiben zu bitten, wenn Sie einige Zeit bei ihnen studiert haben (d. h. mehrere, vorzugsweise kleinere Kurse bei ihnen belegt haben) und in diesen Kursen hervorragende Noten (1,0 – 1,3) erzielt haben. Natürlich müssen die Kurse einen Bezug zu dem Fach/Zweck haben, für den Sie das Empfehlungsschreiben benötigen. Idealerweise haben Sie bereits eine persönlichere Beziehung zu Ihrem Professor/Ihrer Professorin, z. B. wenn Sie Ihre Abschlussarbeit bei dieser Person schreiben, sie aus einem aktuell laufenden Seminar kennen oder als studentische Hilfskraft bei ihr arbeiten.
Was muss ich für das Empfehlungsschreiben vorbereiten?
Wenn Sie möchten, dass Ihnen jemand den Gefallen tut, Ihnen ein Empfehlungsschreiben auszustellen, müssen Sie es dieser Person so wenig zeitaufwändig und einfach wie möglich machen. Das bedeutet, dass Sie bereits einen vorformulierten Text über Ihre akademischen Leistungen vorbereiten sollten, den Ihr/e Professor/in leicht für eine offizielle Version des Schreibens anpassen kann. Im Internet finden Sie zahlreiche Muster für Empfehlungsschreiben, die Ihnen als Anregung dienen können. Bitte beachten Sie, dass Empfehlungsschreiben im deutschen Kontext sehr faktenorientiert sind und keine emotionalen Aussagen enthalten dürfen. Schicken Sie diese Textvorlage zusammen mit einer aktuellen Notenübersicht und Ihrem Lebenslauf an den Professor/die Professorin Ihrer Wahl und fragen Sie höflich, ob er/sie bereit ist, Ihnen eine Empfehlung für die Sommerschule X oder das Stipendium Y zu schreiben. Wenn ja, bedanken Sie sich, weil diese Person sich die Zeit genommen hat, Ihnen bei etwas zu helfen, das für sie keinerlei Nutzen hat.
Um Ihre Sicherheit und die Ihres Kindes während des Studiums zu gewährleisten, müssen Sie die Studierendenverwaltung so bald wie möglich über Ihre Schwangerschaft informieren. Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an ibz-mutterschutz[at]fau.de. Unsere Studienberaterin für schwangere Studentinnen, Frau Susanne Kramarenkoff, wird Sie mit allen notwendigen Informationen versorgen. Dies betrifft z.B. die Art der Lehrveranstaltungen, die Sie belegen dürfen oder nicht belegen sollten (z.B. bestimmte Laborkurse), die Flexibilitäten, die Ihnen in Bezug auf die Studiengestaltung zustehen (Beurlaubung, flexible Prüfungsregelungen) sowie die Unterstützungsleistungen, die die FAU Ihnen anbieten kann (Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Eltern-Kind-Treffs für Studierende usw.).
SS 20, WS 20/21, SS 21 und WS 21/22 wurden offiziell zu „Covid-Semestern“ deklariert und zählen daher bei der Bewertung Ihrer offiziellen Studiendauer als 0. Bitte lassen Sie sich nicht verwirren – in der Semesterzahl, die Sie in Ihrer Campo-Übersicht (und auch in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung) sehen, werden alle Semester gezählt, aber wenn Sie während der Covid-Semester studiert haben, können Sie diese von dieser Zahl abziehen. Dies wird auch in den Fußnoten Ihrer Immatrikulationsbescheinigung erklärt.
Beispiel: Wenn Sie Ihr Studium im WS 21/22 (=letztes Corona-Semester) begonnen haben und Ihr Campo-Konto 5 Semester anzeigt, können Sie ein Semester abziehen, so dass Sie sich offiziell erst im 4. Semester befinden.
Die wichtigste Information vorweg: Sie sind nicht allein! Fast alle Studierenden kommen im Laufe ihres Studiums einmal an einen toten Punkt, fühlen sich überwältigt oder wissen nicht, wie sie weitermachen sollen. Die gute Nachricht: Sie können ganz viel selber tun, um sich wieder besser zu fühlen und Erfolgserlebnisse zu haben. U.a. stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Wenn es mit dem Lernen nicht optimal klappt oder Sie sich schwer organisieren können : VHB-Kurse „Selbstmanagement im Studium“ sowie „Lernen und Studieren“ (www.vhb.org) mit vielen Strategien, Lern- und Arbeitstechniken.
- Wenn Sie sich gestresst und energielos fühlen: VHB-Kurs „Burnout-Prävention für Studierende“ (www.vhb.org)
- Selbsthilfe-Material für verschiedene psychische Probleme (von unserer Psychologin empfohlen!)
- Wenn Sie eine eingehendere Beratung zu einer persönlichen Krisensituation brauchen: sprechen Sie mit unseren Psycholog*innen!
- Wenn Sie einen sportlichen Ausgleich brauchen: informieren Sie sich über die Angebote des Hochschulsports.
- Wenn Sie sich einsam fühlen und soziale Kontakte knüpfen möchten: treten Sie einer studentischen Hochschulgruppe bei.
…und sprechen Sie mit Ihrer Studienberaterin, Ihren Dozent*innen, Betreuer*innen und Kommiliton*innen! Gemeinsam geht alles besser.
Alle Vorlesungen im Wahlpflichtbereich können durch zusätzliche Übungen und Praktika ergänzt werden, die vom selben Lehrstuhl zu der jeweiligen Veranstaltung angeboten werden (s. auch die entsprechende Fußnote in Ihrem Modulkatalog). Auf diese Weise können Sie den ECTS-Wert der Note erhöhen, die Sie durch das Ablegen der jeweiligen Prüfung erhalten, und das Modul mit dem erhöhten ECTS-Wert in Ihren Wahlpflichtbereich einbringen.
Im Allgemeinen gilt: Für Vorlesungen an der FAU (die den größten Teil Ihres Bachelor- und Master-Studiums ausmachen) müssen Sie sich nicht anmelden. Wenn Sie sich für eine bestimmte Vorlesung interessieren, gehen Sie einfach zu der in unserem Online-Kursportal Campo angegebenen Zeit in den jeweiligen Hörsaal. Sie können den Besuch der Vorlesung jederzeit abbrechen und müssen niemanden davon in Kenntnis setzen. Da die meisten Dozierenden Material zu ihren Lehrveranstaltungen auf der StudOn-Plattform zur Verfügung stellen, ist es sehr empfehlenswert, in den ersten Semesterwochen dem jeweiligen StudOn-Kurs beizutreten – dies ist aber nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Anmeldung zur Vorlesung. Der Besuch der Vorlesung bzw. die Mitgliedschaft im StudOn-Kurs zwingen Sie auch nicht zur Ablegung der dazugehörigen Prüfung. Die Anmeldung zu Ihren Wunschprüfungen findet völlig unabhängig davon in der Mitte des Semesters statt.
Ausnahme: Wenn Sie Online-Vorlesungen der VHB (Virtuelle Hochschule Bayern = E-Learning-Plattform aller bayerischen Hochschulen) besuchen wollen, müssen Sie sich fristgerecht über die Website der VHB für den Kurs anmelden. Wann die Kursanmeldung stattfindet, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Vorlesung auf der VHB-Website.
Seminare und Praktika (Laborkurse): Diese Kurse erfordern eine vorherige Anmeldung, da sie eine begrenzte Teilnehmerzahl haben. Bitte sehen Sie bei den Seminaren und Praktika Ihrer Wahl in Campo nach, wann die Anmeldung beginnt und über welchen Kanal (in der Regel über unsere StudOn-Plattform oder in seltenen Fällen per E-Mail an den zuständigen Tutor/Professor usw.) sie erfolgt. Wichtig: Die Anmeldung zu Seminaren und Praktika erfolgt in der Regel mehrere Wochen vor Beginn der eigentlichen Vorlesungszeit (im März bzw. September).
Generell sollten Sie sich einen Hausarzt/eine Hausärztin in der Nähe Ihres Wohnorts suchen, sobald Sie in Erlangen angekommen sind. Falls Sie aus dem Ausland an die FAU kommen, ist es empfehlenswert, von Ihrem Hausarzt prüfen zu lassen, ob Sie alle notwendigen Impfungen haben, die in Deutschland als Standardimpfungen gelten. Alle diese Impfungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen, das heißt, sie sind für Sie kostenlos. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Untersuchungen oder Behandlungen, die Ihr Arzt/Ihre Ärztin vornimmt, ebenfalls kostenlos sind. Wenn Sie ein Rezept für ein Medikament bekommen, müssen Sie nur einen geringen Betrag zuzahlen (5-10 Euro), wenn Sie das Rezept in der Apotheke einlösen.
Ihr Hausarzt ist normalerweise der erste Arzt, den Sie aufsuchen, wenn Sie krank sind. Er wird Sie untersuchen und kann Ihnen Medikamente verschreiben. Er kommt auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie so krank sind, dass Sie Ihr Haus nicht verlassen können. Falls nötig, überweist er Sie an einen Spezialisten/eine Spezialistin oder in ein Krankenhaus. Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer gesetzlichen Versicherung (AOK, TK, Barmer usw.) in der Regel nicht ohne Überweisung Ihres Hausarztes einen Facharzt aufsuchen können. Ausgenommen hiervon sind Zahnärzt*innen, Gynäkolog*innen und Augenärzt*innen, mit denen Sie einen Termin vereinbaren können, ohne vorher Ihren Hausarzt zu konsultieren. Arztpraxen sind in der Regel montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet, oft mit einer kurzen Pause um die Mittagszeit. Mittwochs haben die meisten Praxen nur am Vormittag geöffnet.
Wenn Sie außerhalb der oben genannten Sprechzeiten dringend einen Arzt aufsuchen müssen, Ihr Zustand aber nicht lebensbedrohlich ist, können Sie sich an die Notfallpraxis Erlangen oder eine der Medizinischen Bereitschaftspraxen in Nürnberg wenden. Wenn Sie so krank sind, dass Sie das Haus nicht verlassen können, können Sie die 116 117 anrufen, um einen Arztbesuch bei Ihnen zuhause zu vereinbaren.
Alle genannten Ärzt*innen/medizinischen Einrichtungen können Ihnen eine Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit ausstellen, falls Sie diese für den Rücktritt von einer Prüfung benötigen.
Wenn Sie selbst oder andere sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden, rufen Sie immer einen Krankenwagen über die Notrufnummer 112. Die Kosten für den Krankenwagen werden von der Krankenkasse der kranken/verletzten Person übernommen. Sie müssen nicht befürchten, dass Sie den Krankenwagen selbst bezahlen müssen. Anderseits können Sie, wenn Sie einen Menschen in einer medizinischen Notsituation sehen und keinen Krankenwagen rufen, wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden.
Bitte loggen Sie sich unter www.idm.fau.de ein und wählen Sie die Kategorie „Self-Service“- „E-Mail“. Klicken Sie auf das Lupensymbol neben Ihrer FAUmail-Adresse und tragen Sie eine private E-Mail-Adresse ein, an die Ihre FAU-Kommunikation weitergeleitet werden soll. Klicken Sie zum Abschluss auf den „Aktualisieren“-Button.
Im Medizintechnik-Bachelorstudium gibt es kein Vorpraktikum, d.h. zur Einschreibung ist das Praktikum noch nicht erforderlich. Sie müssen lediglich bis zum Studienabschluss ein Praktikum von insgesamt 10 Wochen bei unserem Praktikumsamt nachweisen. Allerdings empfiehlt es sich, falls möglich, die freie Zeit zwischen Abitur und Beginn des Studiums Mitte Oktober für ein Praktikum zu nutzen, da aufgrund der Prüfungsphasen in den Semesterferien oft nur wenig Zeit für Praktika bleibt.
Wenn Sie den Bachelor Medizintechnik endgültig nicht bestanden haben, sind Sie für den Bachelor Artificial Intelligence an der FAU gesperrt. In alle anderen Bachelorstudiengänge an der FAU ist ein Wechsel grundsätzlich möglich (bitte beachten Sie die jeweiligen Einschreibevoraussetzungen und Fristen).
Nein. Für die erfolgreiche Absolvierung der Modulgruppe B8/Wahlvertiefungsmodule zählt lediglich die Erfüllung der ECTS-Vorgabe. Die dafür zu besuchenden Semesterwochenstunden (SWS) können variieren.
Ja, Sie können im Rahmen des Bachelor-Studiums Medizintechnik bereits Master-Module belegen und diese Leistungen später vom Prüfungsamt in den Master umschreiben lassen.
Folgendes ist dabei zu beachten:
- Nur Leistungen, die nicht in die Bachelorprüfung eingegangen sind, können für den Master genutzt werden. Eine doppelte Anerkennung für das Bachelor- und das Masterstudium ist nicht möglich.
- Sie müssen die fachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen (siehe Hinweise in Campo) und der/die verantwortliche Dozent/in muss mit Ihrer Teilnahme als Bachelorstudent/in einverstanden sein.
- Wichtig: Bitte geben Sie Frau Jahreis vom Prüfungsamt Bescheid, sobald die letzte für Ihren Bachelor notwendige Leistung in Online Portal-Campo eingeloggt ist, und informieren Sie sie, dass die Abschlussdokumente noch nicht erstellt werden sollen, da Sie noch weitere Prüfungen ablegen möchten. Normalerweise erfolgt die Zeugniserstellung automatisch innerhalb von 4 – 6 Wochen und wenn Ihre Abschlussdokumente erst einmal erstellt sind, können Sie keine Prüfungen mehr im Bachelorstudium ablegen!
- Für Prüfungen, die sowohl in Ihrem Wahlvertiefungsbereich B8 im Bachelorstudium als auch in Ihrer gewünschten Studienrichtung im Masterstudium vorkommen, könne Sie sich selbst ganz regulär über Campo anmelden. Prüfungen, die nur für das Masterstudium vorgesehen sind, können Sie in Campo als Wahlfach anmelden („Freie Wahl Uni“).
- Sie können sich bei diesem Modell trotzdem ohne Probleme parallel für den Master bewerben, da Sie dafür kein Bachelorzeugnis benötigen. Die Master-Bewerbung ist möglich, sobald 140 ECTS in Ihrer Leistungsübersicht in Campo eingetragen sind.
- Wenn Sie alle gewünschten zusätzlichen Prüfungen absolviert haben, melden Sie sich bei Frau Jahreis und teilen ihr mit, welche Prüfungen ins Bachelorzeugnis eingebracht werden sollen und welche Leistungen sie schon einmal für den Master „vormerken“ soll.
- Sobald Sie im Master immatrikuliert sind, bitten Sie Frau Jahreis, Ihre Leistungen aus dem Bachelor in den Master zu übertragen. Wenn Sie Leistungen im Umfang von mehr als 29 ECTS aus dem Bachelor in den Master umschreiben lassen, werden Sie dort ein Fachsemester hochgestuft, da der reguläre Workload pro Semester 30 ECTS beträgt.
Das Modul B1.2 „Biomedizin und Hauptseminar Medizintechnik“ umfasst 5 ECTS und wird gemäß Ihrer Studienstruktur für das 5. und 6. Fachsemester empfohlen. Es setzt sich aus den folgenden Veranstaltungen zusammen:
- Vorlesung „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ (Prof. Karow) und Seminar „Krankheitsmechanismen“ (Prof. Karow): Diese beiden Veranstaltungen gehören zusammen und werden nur im WS im vierzehntägigen Wechsel von derselben Dozentin und ihrem Team angeboten. Es handelt sich bei beiden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen, die alle Bachelorstudierende der Medizintechnik absolvieren müssen. Am Ende des Semesters wird eine Klausur geschrieben, die die Inhalte beider Veranstaltungen abfragt. Für das Bestehen der Klausur gibt es 2,5 ECTS, sie macht also die Hälfte des Gesamtmoduls aus. Wiederholungsklausuren finden auch im SS statt.
- Hauptseminar Medizintechnik: Dieses Seminar dürfen Sie frei aus dem Seminarkatalog für Medizintechnik wählen. Es macht die andere Hälfte Ihres Moduls aus (ebenfalls 2,5 ECTS). Sie dürfen frei entscheiden, ob Sie ein Seminar wählen, dass im SS stattfindet (und damit ein Jahr brauchen, um das gesamte Modul abzuschließen), oder ob Sie Ihr Hauptseminar Medizintechnik entgegen der Studienstruktur im WS parallel zu den oben genannten Veranstaltungen belegen möchten. Wenn Sie ein Seminar wählen, dass 5 statt 2,5 ECTS umfasst, können Sie die „überschüssigen“ ECTS anderweitig in Ihr Bachelorstudium einbringen – bitte lesen Sie dazu die Hinweise hier.
Für ‚Freie Wahl Uni‘ im Bachelor (2,5 ECTS) bzw. ‚Freie Wahl Uni’/M8 nach FPO 2018 und FPO 2019 (5 ECTS) können Sie prinzipiell jede benotete Leistung einbringen, die im gesamten Angebot der FAU und der Virtuellen Hochschule Bayern (www.vhb.org) angeboten wird. Bitte achten Sie bei den Kursen der VHB darauf, dass am heimischen PC abgelegte Online-Testate nicht eingebracht werden können. Bitte wählen Sie immer die Option ‚Präsenzklausur‘.
Mögliche Fächer für den freien Wahlbereich sind beispielsweise Sprachkurse, Lehrveranstaltungen in BWL oder Psychologie, aber auch Module an der Technischen Fakultät oder aus dem Medizintechnikstudiengang selbst (vorausgesetzt, dass Sie sie in keine der anderen Modulgruppen einbringen).
Wenn Sie zusammen mit Ihrer Master-Zulassung Auflagenfächer erhalten haben, können Sie Ihre bestandenen Auflagenmodule ebenfalls hier einbringen.
Sie können auch mehrere Leistungen einbringen sowie solche, deren ECTS-Wert über den vorgegebenen ECTS liegt. Die Leistung geht aber immer nur mit dem ECTS-Gewicht des Moduls in die Abschlussprüfung ein.
Wenn Sie wesentlich mehr Leistungen erbringen, als für ‚Freie Wahl Uni‘ bzw. das ‚Flexible Budget‘ notwendig sind und dem Prüfungsamt am Ende Ihres Studiums keine anderen Wünsche mitteilen, werden bei der Zeugniserstellung automatisch die besten Leistungen ausgewählt, der Rest wird im Transcript of Records unter ‚Sonstiges‘ aufgeführt. Ungenutzte Leistungen aus ‚Freie Wahl Uni‘ im Bachelor können Sie in das Flexible Budget/Freie Wahl Uni im Master übertragen lassen.
Wenn Sie an Veranstaltungen außerhalb der Technischen Fakultät teilnehmen möchten, gibt es bei der Prüfungsanmeldung in Campo bisweilen Schwierigkeiten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Studienberaterin.
Ja, wie Sie dem Kleingedruckten unten in Ihrem Wahlpflichtkatalog entnehmen können, können die dort aufgeführten Lehrveranstaltungen durch zusätzliche dazugehörige Übungen und Praktika ergänzt werden.
Wenn Sie also zusätzlich zu den für das Modul erforderlichen Leistungen eine erweiterte Übung, ein Laborpraktikum etc. absolvieren, können Sie die Klausurnote mit erhöhtem ECTS-Gewicht in die Modulgruppe einbringen.
Bitte melden Sie sich dafür in Campo für die Prüfung mit dem jeweils höheren ECTS-Wert an.
Ein Aufteilen von regulärer Modulleistung und zusätzlicher Leistung auf mehrere Modulgruppen ist nicht möglich.
Ja, Sie können freiwillig mehr als die für eine Modulgruppe geforderten Leistungen ablegen. Das Prüfungsamt wählt dann bei der Zeugniserstellung automatisch die besten Leistungen aus der Modulgruppe für die Bachelor- bzw. Masterprüfung aus. Die anderen Leistungen zählen nicht.
Wenn Sie selbst entscheiden möchten, welche Fächer in die Bachelor-/Masterprüfung gezählt werden sollen (d. h., im Zeugnis erscheinen sollen), nehmen Sie rechtzeitig vor der Zeugniserstellung Kontakt mit Frau Jahreis vom Prüfungsamt auf.
Die übrigen Leistungen werden nicht im Zeugnis, sondern auf Wunsch im Transcript of Records in der Kategorie „Sonstiges“ aufgeführt.
Die Erfahrung zeigt, dass es nahezu unmöglich ist, den Masterstudiengang in der Regelstudienzeit von 4 Semestern abzuschließen, wenn Sie neben dem Studium ein erhebliches Pensum (~20 Stunden pro Woche) arbeiten müssen. Dies liegt daran, dass Studiengänge in Deutschland als „Vollzeitjob“ ausgelegt sind, d.h. Sie können Ihre Prüfungen nur dann bestehen und die Regelstudienzeit von 30 Credits pro Semester erfüllen, wenn Sie Ihr Studium tatsächlich zu Ihrer Hauptpriorität machen und den größten Teil Ihrer Zeit dafür aufwenden. Eine reguläre Vollzeitbeschäftigung ist definiert als ein zeitlicher Aufwand von 35 bis 40 Stunden pro Woche, die Sie mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen und der Vorbereitung/Überarbeitung Ihres Lehrmaterials zu Hause verbringen.
Ein Studium mit geringem zeitlichen Engagement (aufgrund beruflicher Verpflichtungen etc.) führt entweder zur Exmatrikulation (wegen nicht bestandener letzter Prüfungsversuche) oder zur Verlängerung der Studienzeit auf 5, 6 (oder in begründeten Fällen auch mehr) Semester. Bitte seien Sie sich bewusst, dass diese Verlängerung Ihr geplantes finanzielles Budget erheblich beeinträchtigen wird! Leider erleben wir immer wieder, dass viele, vor allem internationale Studierende das Studium abbrechen müssen, weil sie die Doppelbelastung durch Arbeit und unser anspruchsvolles Studiensystem nicht bewältigen können. Bitte achten Sie auf sich selbst und prüfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten sowie Ihre psychische und körperliche Gesundheit, bevor Sie sich dieser Herausforderung stellen.
Ja, allerdings muss es sich dabei um ein freiwilliges Praktikum handeln. Im Curriculum des Masterstudiengangs ist kein verpflichtendes Unternehmenspraktikum verankert, dementsprechend können wir Ihnen auch keinen Bescheinigungen über Pflichtpraktika ausstellen.
Sowohl das Forschungspraktikum als auch die Abschlussarbeit können grundsätzlich in Kooperation mit einem externen Partner aus der Industrie durchgeführt werden. Den Kontakt müssen Sie selbst über einen am Medizintechnikstudium beteiligten Lehrstuhl der Technischen Fakultät herstellen. Dort sind meist schon vertrauenswürdige Industriekontakte vorhanden. Bitte gehen Sie nicht den umgekehrten Weg, im Alleingang Verpflichtungen gegenüber Unternehmen einzugehen – solche Arbeiten können erfahrungsgemäß nicht oder nicht gut betreut werden.
Bedingung für eine erfolgreiche Industriekooperation ist,
- dass Sie eine/einen Betreuer/in an einem der am Studiengang Medizintechnik beteiligten Lehrstühle der Technischen Fakultät finden, der/die die akademische Verantwortung für Ihr Forschungspraktikum bzw. Ihre Abschlussarbeit übernimmt.
- dass Ihre Leistung die Richtlinien der Modulbeschreibung zum Forschungspraktikum bzw. zur Abschlussarbeit in der Medizintechnik erfüllt.
Ja, wenn Sie mit der Note, die Sie in Ihren Auflagenfächern erreicht haben, zufrieden sind, können Sie diese für Ihre Modulgruppe „Freie Wahl Uni/M8“ (gemäß Studienordnung/FPO 2018 und 2019) verwenden. Sie können sie für keine andere Gruppe verwenden, da diese anderen Gruppen aus Inhalten auf Masterniveau bestehen müssen, was die Auflagenfächer per Definition nicht sind.
Um Ihr Auflagenfach in den Bereich „Freie Wahl Uni/M8“ Ihres Campo-Kontos verschieben zu lassen, senden Sie einfach eine E-Mail an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) und bitten Sie sie darum, dies zu tun.
Ja, aber nur einige von ihnen – gemäß den folgenden Regeln:
- Für das Modul M3 können Sie ein Modul/Module im Wert von max. 5 ECTS-Punkte aus den Modulgruppen M2 und M5 des eigenen Studienzweiges oder aus M2, M3 und M5 der anderen Studienzweige verwenden.
- Für das Modul M5 können Sie ein Modul/Module im Wert von max. 5 ECTS-Punkte aus den Modulgruppen M2 und M3 des eigenen Studienzweiges oder aus M2, M3 und M5 der anderen Studienzweige verwenden.
In der Modulgruppe „Flexibles Budget Technische Fakultät“/M7 des Masterstudiums (ab FPO 2018 und späteren FPOs) können Sie im Allg. jedes Modul nutzen, auf das alle der folgenden 3 Kriterien zutreffen:
- Es wird von einem Lehrstuhl der Technischen Fakultät angeboten (s. Information unter www.campo.fau.de). Ob dies der Fall ist, können Sie herausfinden, indem Sie in Campo zunächst unter „Studienangebot“ – „Veranstaltung suchen“ nach Ihrer Wunschveranstaltung suchen und unter „Parallelgruppen/Termine“ auf den Namen des Dozenten oder der Dozentin klicken. Dort wird Ihnen der Lehrstuhl angezeigt, zu dem die Lehrperson gehört, und wenn sie auf den Pfeil rechts klicken, können Sie überprüfen, ob dieser Lehrstuhl Teil der Technischen Fakultät ist.
- Es wird als Wahlpflichtfach oder Pflichtfach für Masterstudierende eines TechFak-Studiengangs angeboten (s. Studiengangszuordnung unter www.campo.fau.de). Die Studiengangszuordnungen können Sie in Campo einsehen, indem Sie unter „Studienangebot“ – „Veranstaltung suchen“ nach Ihrer Wunschveranstaltung suchen. Im Bereich „Grunddaten“ wird Ihnen angezeigt, welche Studiengänge das Fach in Ihrem Curriculum nutzen. Wenn Sie dort einen Masterstudiengang der TechFak finden, ist die Veranstaltung für M7 geeignet.
- Es schließt mit einer benoteten Leistung ab (s. Prüfungsinformation in Campo oder Nachfrage beim Dozenten).
Darüber hinaus können Sie einige wirtschaftswissenschaftliche Module für M7 nutzen, diese sind konkret in Ihrem Modulkatalog für M7 aufgeführt.
Ausnahme für HMDA-Studierende: Wenn Sie in der Studienrichtung „Health & Medical Data Analytics and Entrepreneurship“ (HMDA) studieren, dürfen Sie für M7 nur die Module nutzen, die in ihrem Modulkatalog für Modulgruppe M7 aufgelistet sind. Dies hat den Hintergrund, dass HMDA-Studierende verpflichtend Kompetenzen im Bereich Betriebswirtschaftslehre, Innovation und Entrepreneurship erwerben müssen.
Ehemalige Auflagenfächer (Mathematik A3/A4, Algorithmen und Datenstrukturen für Medizintechnik, Grundlagen der Elektrotechnik II) können nicht in M7 eingebracht werden, da es sich hierbei um Module auf Bachelor-Niveau unseres Medizintechnik-Studiengangs handelt und im Masterstudium ein Kompetenzgewinn gegenüber dem Bachelor nachgewiesen werden muss.
Wenn die Modulbeschreibung in Campo explizit die Nutzung in M7 ausschließt, kann das betreffende Modul ebenfalls nicht in M7 eingebracht werden.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob diese Kriterien auf Ihr Wunschmodul zutreffen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Studienfachberatung in Verbindung.
Für ‚Freie Wahl Uni‘ im Bachelor (2,5 ECTS) bzw. ‚Freie Wahl Uni’/M8 nach FPO 2018 und FPO 2019 (5 ECTS) können Sie prinzipiell jede benotete Leistung einbringen, die im gesamten Angebot der FAU und der Virtuellen Hochschule Bayern (www.vhb.org) angeboten wird. Bitte achten Sie bei den Kursen der VHB darauf, dass am heimischen PC abgelegte Online-Testate nicht eingebracht werden können. Bitte wählen Sie immer die Option ‚Präsenzklausur‘.
Mögliche Fächer für den freien Wahlbereich sind beispielsweise Sprachkurse, Lehrveranstaltungen in BWL oder Psychologie, aber auch Module an der Technischen Fakultät oder aus dem Medizintechnikstudiengang selbst (vorausgesetzt, dass Sie sie in keine der anderen Modulgruppen einbringen).
Wenn Sie zusammen mit Ihrer Master-Zulassung Auflagenfächer erhalten haben, können Sie Ihre bestandenen Auflagenmodule ebenfalls hier einbringen.
Sie können auch mehrere Leistungen einbringen sowie solche, deren ECTS-Wert über den vorgegebenen ECTS liegt. Die Leistung geht aber immer nur mit dem ECTS-Gewicht des Moduls in die Abschlussprüfung ein.
Wenn Sie wesentlich mehr Leistungen erbringen, als für ‚Freie Wahl Uni‘ bzw. das ‚Flexible Budget‘ notwendig sind und dem Prüfungsamt am Ende Ihres Studiums keine anderen Wünsche mitteilen, werden bei der Zeugniserstellung automatisch die besten Leistungen ausgewählt, der Rest wird im Transcript of Records unter ‚Sonstiges‘ aufgeführt. Ungenutzte Leistungen aus ‚Freie Wahl Uni‘ im Bachelor können Sie in das Flexible Budget/Freie Wahl Uni im Master übertragen lassen.
Wenn Sie an Veranstaltungen außerhalb der Technischen Fakultät teilnehmen möchten, gibt es bei der Prüfungsanmeldung in Campo bisweilen Schwierigkeiten. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Studienberaterin.
Ja, Sie dürfen freiwillig noch zusätzliche Wahlpflicht- oder Wahlmodule absolvieren, um Ihre Gesamtnote aufzubessern. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erstellt wurde. Die Wiederholung bereits bestandener Module ist dabei ausgeschlossen.
Sie können die Erstellung Ihrer Abschlussdokumente entweder selbst hinauszögern, indem Sie eine Leistung zurückhalten (z.B. Ihren Praktikumsbericht für das Industriepraktikum im Bachelor oder einen Seminarschein noch nicht einreichen). Wenn in Ihrem Campo-Account schon alle für Ihren Studiengang erforderliche Leistungen eingetragen sind, teilen Sie bitte Ihre Pläne, noch weitere Prüfungen abzulegen, rechtzeitig Frau Jahreis vom Prüfungsamt mit (helga.jahreis[at]fau.de), damit Ihr Zeugnis nicht vorzeitig erstellt wird. In der Regel erfolgt die Zeugniserstellung etwa 4 Wochen nach Eintragung der letzten erforderliche Leistung in Online Portal-Campo. Danach ist keine Prüfungsablegung mehr möglich.
Wenn Sie eine Prüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) nicht bestanden haben, können Sie dieselbe Prüfung in einem der Folgesemester wiederholen (Achtung! Es erfolgt keine automatische Pflichtanmeldung, sondern Sie müssen sich selbst aktiv für die Wiederholung in Ihrem Wunschsemester anmelden). Alternativ können Sie auch einfach keine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung vornehmen und stattdessen andere Prüfungen aus derselben Modulgruppe anmelden. In jedem Fall müssen Sie bis zum Ende Ihres Studiums die ECTS-Vorgabe für die entsprechende Modulgruppe erfüllen, also z.B. Module im Wert von 17, 5 ECTS oder 20 ECTS aus der betreffenden Modulgruppe bestanden haben.
Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie ebenfalls entweder Ihre ursprüngliche Prüfung wiederholen oder auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.
In beiden Fällen gilt: Wenn Sie eine neue Prüfung anmelden, werden die Fehlversuche des alten Moduls nicht übertragen. Sie beginnen also jede neu angemeldete Prüfung wieder mit einem Erstversuch.
Sie können Ihre Pflichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung im Wahlpflichtbereich (B8 im Bachelor und alle Modulgruppen im Master mit Ausnahme der obligatorisch zu belegenden Module, s. Modulkatalog) auf eine andere Prüfung aus derselben Modulgruppe mit demselben ECTS-Wert übertragen lassen.
Im Wahlbereich (Freie Wahl Uni, Flexibles Budget/M7 (FPO 2013), Freie Wahl Uni/M8 (FPO 2018 und 2019)) können Sie auf jede andere für diesen Bereich zulässige Prüfung wechseln.
Bitte kontaktieren Sie während der Prüfungsanmeldephase Frau Jahreis vom Prüfungsamt und teilen Sie ihr Ihren Wechselwunsch mit, damit die Prüfungsanmeldung auf das neue Modul übertragen werden kann.
In beiden Fällen gilt: Sie nehmen Ihren Fehlversuch mit, d.h. nach dem ersten Fehlversuch haben Sie für das Alternativfach nur noch zwei Prüfungsversuche übrig.
Wird ein Modul mit einem höheren ECTS-Wert (z. B. 5) nach dem Fehlversuch durch zwei Module mit einem geringeren ECTS-Wert (2 x 2,5) ausgetauscht, wird der Fehlversuch beiden Modulen angerechnet.
Das entscheiden Sie!
Wenn Sie sich nicht bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt melden und ihr andere Präferenzen mitteilen, rechnet das Prüfungsamt automatisch die Module mit den besten Noten in Ihre Bachelor- oder Master-Prüfung ein. Die nicht genutzten Leistungen erscheinen nicht im Abschlusszeugnis, werden aber im Transcript of Records in der Rubrik „Zusätzliche Leistungen“ aufgeführt.
Wenn Sie andere Wünsche haben und z.B. bestimmte Module, die Ihnen wichtig sind, trotz schlechterer Noten als Teil Ihres Zeugnisses aufgeführt haben möchten, teilen Sie dies bitte Frau Jahreis mit (helga.jahreis[at]fau.de). Dies kann bis zum Ende Ihres Studiums geschehen, die Mitteilung muss aber erfolgen, bevor die Abschlussdokumente erstellt sind.
Viele Studierende sind überrascht oder sogar schockiert, wenn sie ihre ersten Prüfungsergebnisse erhalten. Wenn Sie mehrere Noten zwischen 3,0 und 4,0 erhalten haben, bedeutet das, dass Sie sich mit Ihrem Studium schwer tun. Wenn Sie diesen „Schock“ schon einmal erlebt haben, ist es an der Zeit, Ihre Strategien für das Studium und die Prüfungsvorbereitung anzupassen:
- Gehen Sie zu den Prüfungseinsichtnahmen aller Ihrer Prüfungen und finden Sie heraus, wo Sie Fehler gemacht haben und was Sie in Zukunft verbessern können. Stellen Sie den anwesenden Prüfer*innen und Tutor*innen alle Fragen, die Sie haben.
- Machen Sie es sich zur Gewohnheit, alle Ihre Lehrveranstaltungen regelmäßig in Präsenz zu besuchen. Wenn Sie neben Ihrem Studium viel arbeiten müssen und Schwierigkeiten haben, Ihre Kurse zu besuchen, wählen Sie weniger Kurse (um die 20 ECTS), die nicht mit Ihrem Arbeitsplan kollidieren, und investieren Sie Ihre ganze Energie in diese Kurse.
- Beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihrer Kurse ab der ersten Woche der Vorlesungszeit. Bereiten Sie jede Lehrveranstaltung vor, indem Sie die in StudOn verfügbaren Materialien herunterladen, durchgehen und sich Fragen notieren. Besuchen Sie die Präsenzvorlesung und stellen Sie dort Ihre Fragen. Seien Sie nicht schüchtern! Unsere Dozierenden freuen sich, wenn ihre Studierenden sich am Unterricht beteiligen und Fragen stellen. Setzen Sie sich nach jeder Kurssitzung hin und gehen Sie die Inhalte noch einmal durch. Wenn Sie sich bei einigen Themen noch unsicher sind, schlagen Sie sie im Internet nach oder besorgen Sie sich zusätzliche Literatur aus der Bibliothek. Sie können auch Ihre Dozierenden nach Literaturempfehlungen fragen. Besuchen Sie immer die letzte Sitzung der Vorlesungszeit, denn dort fassen Ihre Dozierenden die Inhalte zusammen und geben Ihnen oft Hinweise für die Prüfung.
- Wenn Ihre Vorlesungen von zusätzlichen Übungen und/oder Tutorien begleitet werden, sollten Sie diese regelmäßig besuchen und die Zeit nutzen, um Ihre Zweifel zu klären. Die Tutor*innen werden buchstäblich dafür bezahlt, Ihnen bei Ihren Fragen zu helfen.
- Beobachten Sie die anderen Studierenden in Ihrer Vorlesung und finden Sie heraus, wer das Thema gut verstanden zu haben scheint. Sprechen Sie diese Studierenden nach der Vorlesung an und schlagen Sie ihnen vor, eine Lerngruppe zu bilden. Wichtig: Sie können nicht passiv sein und erwarten, dass Ihre Mitstudierenden Ihre Lehrer*innen sind, Sie müssen auch Ihren Teil dazu beitragen. Aber das Lernen in einer Gruppe kann Ihnen helfen, motiviert zu bleiben und Ihre Lernfortschritte mit anderen zu vergleichen. Gehen Sie die Vorlesungsfolien alleine durch und treffen Sie sich wöchentlich oder zweiwöchentlich mit Ihrer Studiengruppe, um alte Klausuren durchzuarbeiten, die Sie bei der Fachschaftsinitiative Medizintechnik (FSI MedTech) erhalten können. Steigern Sie Ihre Lerneinheiten, je näher der Prüfungstermin rückt.
- Erstellen Sie einen Zeitplan für Ihre Prüfungsvorbereitung. Sie können z. B. planen, von Montag bis Freitag jeweils 6 Stunden zu lernen und sich am Wochenende auszuruhen. Verwenden Sie Ihren Online-Kalender und markieren Sie im Voraus, an welchem Tag Sie für welche Prüfung wie lange lernen werden. Entwickeln Sie eine Strategie zur parallelen Vorbereitung auf mehrere Prüfungen. Es kann hilfreich sein, morgens für die eine und nachmittags für die andere Prüfung zu lernen oder für eine Prüfung in der Bibliothek und für die andere zu Hause zu lernen usw. Legen Sie fest, wie viele Themen/Vorlesungsfolien Sie für jede Prüfung durcharbeiten müssen, und schätzen Sie die Zeit, die Sie für jede Aufgabe benötigen. Beginnen Sie früh mit dem Lernen! Als Faustregel gilt, dass Sie mindestens 8 bis 12 Wochen vor den Prüfungsterminen damit beginnen sollten. Organisieren Sie Ihre Lernzeit in Blöcken – die Pomodoro-Technik hat sich für viele Studierende als sehr hilfreich erwiesen und kann auch durch verschiedene Online-Tools unterstützt werden. Seien Sie konsequent, aber planen Sie auch Zeit für Pausen und unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit usw. ein. Planen Sie im Zweifelsfall lieber mehr Zeit ein, damit Sie Ihren Zeitplan einhalten können und nicht unter Zeitdruck geraten.
- Sprechen Sie mit Mitstudierenden, die die Prüfung, für die Sie lernen, bereits bestanden haben. Fragen Sie sie nach ihren Erfahrungen, wie sie sich auf die Prüfung vorbereitet haben und wie viel Zeit sie im Voraus mit dem Lernen verbracht haben.
- Wenn Sie sich gestresst oder ängstlich fühlen und diese Gefühle Sie vom Lernen abhalten, vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit unserer psychologischen Beratung. Je früher Sie dieses Problem angehen, desto erfolgreicher werden Sie in Ihrem Studium sein.
Wenn Sie Ihre Prüfungsvorbereitungsstrategien entsprechend den oben genannten Tipps angepasst haben, Ihre Noten aber nicht besser werden und Sie das Gefühl haben, dass Ihr Studium Sie quält, sollten Sie über Alternativen nachdenken.Mit einem Notendurchschnitt zwischen 3,0 und 4,0 werden Sie es schwer haben, eine Betreuung für Ihre Bachelor-/Masterarbeit zu finden und auf dem deutschen Arbeitsmarkt um eine Stelle zu finden. Daher kann es sinnvoll sein, sich mit den unten genannten Möglichkeiten zu beschäftigen:
- Halten Sie Ausschau nach Studiengängen an Fachhochschulen. Sie sind weniger theorielastig und vermitteln mehr Praxisnähe. Deshalb erhalten unsere FAU-Studierenden in der Regel bessere Noten, wenn sie an eine Fachhochschule wechseln. Eine Übersicht über alle deutschen Fachhochschulen und deren Studiengänge finden Sie in dieser Datenbank. Das Studium an Fachhochschulen ist oft strukturierter und die Studierenden werden bei der Kurswahl, der Abschlussarbeit usw. stärker von ihren Dozierenden betreut. Wenn Sie unser Studiensystem an der FAU als zu frei empfinden, ist eine Fachhochschule vielleicht besser für Sie geeignet.
- Wenn Ihr Hauptziel darin besteht, einen gut bezahlten Job zu finden, müssen Sie einen Aktionsplan entwickeln:
- Lassen Sie sich von unserem Vertreter der Arbeitsagentur (michael.huemmer[at]arbeitsagentur.de), der regelmäßig an die Technische Fakultät kommt, zu Ihren Chancen beraten. Bewerben Sie sich mit Hilfe der Ratschläge von Herrn Hümmer auf Ausbildungsstellen bzw. wenn Sie schon einen Bachelorabschluss haben, auf Stellen, die zu Ihrem Bachelor-Abschluss passen. Es ist nicht unbedingt notwendig, ein (Master-)Studium zu machen, um eine gut bezahlte Stelle zu finden.
- Sprechen Sie mit Herrn Hümmer auch über die Möglichkeiten, eine Ausbildung bei einem unserer lokalen Global Player (Siemens, adidas, DATEV etc.) zu machen. Das deutsche Ausbildungssystem ist weltweit hoch angesehen und bietet Ihnen attraktive Karrieremöglichkeiten.
- Nutzen Sie Ihre verbleibende Studienzeit, um sich kostenlos (!) hilfreiche Kompetenzen und Qualifikationen anzueignen. Vertiefen Sie z.B. Ihre Programmierkenntnisse, Besuchen Sie ein Bewerbungstraining bei unserem FAU Career Service oder verbessern Sie Ihre Sprachkenntnisse. Besuchen Sie alle Kurse, die Sie an der FAU und der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) finden können, um Ihre Wunschkenntnisse zu erwerben.
- Für internationale Studierende: Besuchen Sie Deutschkurse in jeder Vorlesungszeit (kostenlos) und in jeder vorlesungsfreien Zeit (kostenpflichtig), um Ihre Deutschkenntnisse zu verbessern. Machen Sie es zu Ihrer obersten Priorität, schnell Deutsch zu lernen. Solange Sie an der FAU eingeschrieben sind, können Sie Deutschkurse kostenlos oder zu einer geringen Gebühr erhalten. Ihre Deutschkenntnisse werden eines der entscheidenden Kriterien bei der Jobsuche sein. Um eine Ausbildung in Deutschland zu beginnen, werden in der Regel Deutschkenntnisse auf B2-Niveau vorausgesetzt.
- Wenn Sie sich mit der Entscheidung über Ihre schulische und berufliche Zukunft schwer tun, steht Ihnen unsere psychologische Beratung zur Seite.
Leistungen aus einem anderen Studium (= nicht Medizintechnik an der FAU) können Sie nur in Ihr Medizintechnik-Studium an der FAU einbringen, wenn vorher durch die Anerkennungsbeauftragte für Medizintechnik geprüft wurde, ob die Anerkennung möglich ist.
Um eine Prüfung Ihrer Anerkennungsmöglichkeiten zu beantragen, lesen Sie bitte die hier bereitgestellte Information aufmerksam durch und folgen Sie den angegebenen Schritten: https://www.medizintechnik.studium.fau.de/studierende/anerkennung-von-leistungen/
Prof. Andreas Maier hat ein sehr hilfreiches Video zum Thema „Gute wissenschaftliche Präsentationen“ veröffentlicht. Sie finden es hier.
Nein. Die Note, die Sie erhalten, wenn Sie eine Prüfung bestanden haben (und der Termin der Prüfungseinsichtnahme vorbei ist – unabhängig davon, ob Sie den Termin wahrgenommen haben oder nicht), ist endgültig. Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Idealerweise sollten Sie sich schon weit vor Ablegung des Letztversuchs an Ihre Studienberatung wenden, um sich optimal vorbereiten zu können und sich vorsorglich über mögliche Studienalternativen zu informieren.
Nutzen Sie bei Nervosität und Prüfungsangst auch unser psychologisches Beratungsangebot!
Wenn Sie sich am Tag der Prüfung prüfungsunfähig fühlen, treten Sie auf jeden Fall unter Vorlage eines Attests beim Prüfungsamt von der Prüfung zurück bzw. brechen Sie die Prüfung ab und suchen Sie einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin auf. Es ist nicht möglich, die Prüfung mitzuschreiben und danach rückwirkend Prüfungsunfähigkeit geltend machen (z.B. aufgrund von Krankheit oder persönlichen Krisen). Dies wird vom Prüfungsausschuss nicht akzeptiert.
Bei einem nicht bestandenen letzten Versuch in Ihrer aktuellen Studienrichtung werden Sie aus dem Bachelor- bzw. Masterstudium Medizintechnik exmatrikuliert und sind dauerhaft für eine erneute Aufnahme des Studiengangs gesperrt. Dies gilt auch für die andere(n) Studienrichtung(en), d.h. wenn Sie in einer Studienrichtung einen nicht bestandenen Letztversuch hatten, können Sie nicht in eine andere Studienrichtung wechseln (da sie zu demselben Studiengang gehören, für den Sie dauerhaft gesperrt sind).
Als Bachelor-Student*in können Sie sich im Fall einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ohne Probleme auch noch kurz nach Beginn des neuen Semesters in die meisten anderen Bachelorstudiengänge der Technischen Fakultät umschreiben. Wenn Sie einen anderen ingenieurwissenschaftlichen Bachelorstudiengang erfolgreich abschließen, besteht die Chance, dass Sie zum Master in unseren Medizintechnikstudiengang zurückkehren können. Bitte lassen Sie sich dazu im Detail von Ihrer Studienberatung beraten.
Wenn Sie im Master studieren und Ihnen ein Letztversuch bevorsteht, ist es sehr empfehlenswert, sich sicherheitshalber parallel zur Prüfungsvorbereitung um eine Zulassung in anderen Masterstudiengängen zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfristen über das Campo-Portal für diesen alternativen Studiengang bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Neben den Studiengängen an der FAU müssen Sie sich unbedingt auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die dortigen Bewerbungsfristen! Staatliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Plan B für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können. Als internationale/r Student/in mit einem Studienvisum müssen Sie die Ausländerbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt.
WICHTIG für internationale Studierende mit Studienvisum:
Wenn Sie eine Prüfung im Letztversuch nicht bestanden haben, bedeutet dies, dass Sie Ihren Studierendenstatus zum Ende des jeweiligen Semesters verlieren. Wenn Sie keine Zulassung für einen anderen Studiengang haben, in den Sie im Folgesemester wechseln können, sind Sie nicht mehr immatrikuliert und verlieren somit Ihren Studierendenstatus. Wenn Sie sich mit einem Studienvisum in Deutschland aufhalten, wird dieses Visum ungültig. Das bedeutet, dass Sie „illegal“ werden und Deutschland und den Schengen-Raum unter Umständen sofort verlassen müssen. BITTE NEHMEN SIE DIESE ANGELEGENHEIT SEHR ERNST! Sie müssen Ihre örtliche Ausländerbehörde informieren, sobald Sie erfahren, dass Sie Ihren Studierendenstatus verlieren werden. Die Ausländerbehörde wird Sie über die nächsten Schritte informieren. Wenn Sie einen Werkstudentenjob haben, verlieren Sie ihn ebenfalls, sobald Sie nicht mehr als Student/in eingeschrieben sind. Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Studentenwohnheim leben. Bitte informieren Sie die zuständigen Stellen rechtzeitig, um rechtliche Probleme zu vermeiden!
Was können internationale Studierende in dieser Situation sonst noch tun?
Wenn Sie einen Bachelor-Abschluss mit guten Noten haben, zumindest mittlere Deutschkenntnisse (B1/B2) besitzen und motiviert und offen für andere Optionen sind, können Sie versuchen, einen MINT-Job in Deutschland zu finden und eine Umwandlung Ihres Studienvisums in ein Arbeitsvisum beantragen. Wenn dies ein vorstellbarer Weg für Sie ist, lassen Sie sich bitte so schnell wie möglich von unserem Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, Herrn Hümmer (michael.huemmer[at]arbeitsagentur.de), beraten.
Manchmal kann eine Kursleistung (z.B. für ein Seminar oder ein Praktikum) nicht über die Campo verbucht werden. In diesem Fall stellt Ihnen Ihr/e Dozent/in eine Bescheinigung in Papierform (einen sog. „Schein“) aus, auf der Ihr Name, der Titel der Lehrveranstaltung, Ihre Note und der ECTS-Wert der Lehrveranstaltung vermerkt sind. Diese Bescheinigung müssen Sie per E-Mail bei Frau Jahreis im Prüfungsamt einreichen (helga.jahreis[at]fau.de), damit sie Ihre Kursleistung in Ihrem Campo-Konto eintragen kann.
Wenn Sie in einer Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwenden, von Kommiliton*innen abschreiben oder mit diesen kommunizieren, wird die Prüfung mit 5,0 bewertet und der Betrugsfall unserem Prüfungsamt gemeldet. Dasselbe gilt für Plagiarismus sowie fehlendes oder falsches Zitieren in schriftlichen Arbeiten.
Werden bei unserem Prüfungsamt mehrere Betrugsversuche gemeldet, erfolgt die Exmatrikulation.
Alle Prüfungen können nur einmal pro Semester abgelegt werden. Sie finden entweder im ersten Prüfungszeitraum (= erste zwei Wochen der Semestferien) oder im zweiten Prüfungszeitraum (= letzte vier Wochen der Ferien – der zweite Prüfungszeitraum fällt teilweise mit dem Beginn des neuen Semesters zusammen) statt. Jede Prüfung wird nur in einem dieser beiden Zeiträume angeboten.
Sie müssen sich über das Campo-System zu Prüfungen anmelden. Es ist nur drei Wochen lang in der Mitte der Vorlesungszeit für die Anmeldung geöffnet. Ihre Dozent*innen und Studienberaterin werden Ihnen mitteilen, wann die Prüfungsanmeldung beginnt. Der Besuch einer Vorlesung bedeutet nicht, dass Sie die entsprechende Prüfung ablegen müssen oder automatisch dafür angemeldet sind. Sie müssen sich für jede Prüfung, die Sie ablegen wollen, anmelden, sonst können Sie nicht daran teilnehmen!
Sie haben in der Regel insgesamt vier Versuche für jede Prüfung (Ausnahme: Für Bachelor-Module, die Sie für die GOP nutzen, sowie für die Bachelor- und Masterarbeit haben Sie maximal zwei Versuche). Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, sind Sie selbst dafür verantwortlich sich in den folgenden Semestern für die Wiederholungsprüfungen anzumelden und diese abzulegen. Es findet keine automatische Pflichtanmeldung durch die Universität statt und die Wiederholung der Prüfung muss nicht zwingend im Folgesemester nach dem Fehlversuch stattfinden. Es ist jedoch dringend empfohlen, Wiederholungsprüfungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach dem Fehlversuch anzumelden und abzulegen. Zum einen gibt es im Wahlpflichtbereich keine Garantie, dass die entsprechende Prüfung langfristig weiter angeboten wird, zum anderen vermeiden Sie so Aufschiebetendenzen und Prokrastination, die Ihren Studienerfolg ernsthaft gefähren können (Regelstudienzeitüberschreitung!). Aus lernpsychologischer Sicht fällt es leichter, den Stoff zu wiederholen und aus den Erfahrungen des Fehlversuchs zu lernen, wenn das dazu gespeicherte Wissen noch relativ frisch ist.
Wenn Sie sich für eine Prüfung angemeldet haben und sich nicht gut vorbereitet fühlen, können Sie Ihre Anmeldung über Ihr Campo-Konto bis zum Ende des dritten Werktags (Mo-Fr, ohne Feiertage) vor dem Prüfungstag rückgängig machen. Nach dieser Frist können Sie Ihre Anmeldung nur mit einem ärztlichen Attest rückgängig machen, das Sie an unsere Prüfungsbeauftragte Frau Jahreis (helga.jahreis[at]fau.de) schicken müssen.
Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben, können Sie sie nicht wiederholen, um Ihre Note zu verbessern. Nicht bestandene Prüfungsversuche werden nicht in Ihrer endgültigen Notenübersicht oder Ihrem Master-Zeugnis aufgeführt. Alle bestandenen Prüfungen werden in Ihrer Notenübersicht aufgeführt.
Die beste Note im deutschen akademischen System ist 1,0, die schlechteste Note ist 4,0:
Noten | Interpretation |
1.0/1.3 | Sehr gut |
1.7/2.0/2.3 | Gut |
2.7/3.0/3.3 | Befriedigend |
3.7/4.0 | Ausreichend |
4.3/4.7/5.0 | Unbefriedigend |
Alle Prüfungen können nur einmal pro Semester abgelegt werden. Sie finden entweder im ersten Prüfungszeitraum (= ersten zwei Wochen der Ferien) oder im zweiten Prüfungszeitraum (= letzten vier Wochen der Ferien – der zweite Prüfungszeitraum fällt teilweise mit dem Beginn des neuen Semesters zusammen) statt. Die Prüfungen werden nur in einem dieser beiden Zeiträume angeboten. Sie müssen sich über das Campo-System zu Prüfungen anmelden. Es ist nur drei Wochen lang während der Vorlesungszeit für die Anmeldung geöffnet. Ihre Dozent*innen und Studienberaterin werden Ihnen mitteilen, wann die Prüfungsanmeldung beginnt. Der Besuch einer Vorlesung bedeutet nicht, dass Sie die entsprechende Prüfung ablegen müssen oder automatisch dafür angemeldet sind. Sie müssen sich für jede Prüfung, die Sie ablegen wollen, anmelden, sonst können Sie nicht daran teilnehmen!
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestehen, müssen Sie die Wiederholungsprüfung im folgenden Semester ablegen und sind automatisch dafür angemeldet. Sie haben in der Regel insgesamt drei Versuche für jede Prüfung (Ausnahme: nur ein Jahr, d.h. max. zwei Versuche für Bedingungsfächer).
Wenn Sie sich für einen Erstversuch einer Prüfung angemeldet haben und sich nicht gut vorbereitet fühlen, können Sie Ihre Anmeldung über Ihr Campo-Konto bis 3 Werktage (Mo-Fr) vor dem Prüfungstag rückgängig machen. Nach dieser Frist oder wenn es sich bei der angemeldeten Prüfung um eine obligatorische Wiederholungsprüfung handelt, können Sie Ihre Anmeldung nur mit einem ärztlichen Attest rückgängig machen, das Sie an unsere Prüfungsbeauftragte Frau Jahreis (helga.jahreis[at]fau.de) schicken müssen.
Wenn Sie eine Prüfung bestanden haben, können Sie sie nicht wiederholen, um Ihre Note zu verbessern. Nicht bestandene Prüfungsversuche werden nicht in Ihrer endgültigen Notenübersicht oder Ihrem Master-Zeugnis aufgeführt. Alle bestandenen Prüfungen werden in Ihrer Notenübersicht aufgeführt.
Die beste Note im deutschen akademischen System ist 1,0, die schlechteste Note ist 4,0:
Unbenotete Leistungen (= Studienleistungen) innerhalb von Modulen, die auch benotete Leistungen (= Prüfungsleistungen) enthalten, liefern lediglich ECTS-Punkte und erhöhen so das Gewicht, mit dem die Noten in diesem Modul in die Bachelor- oder Masterprüfung eingehen.
Z. B. Bachelor Medizintechnik (FPO 2013):
Modul „Biomedizin und Technik“:
- VL „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ (1,25 ECTS): benotet
- Seminar Krankheitsmechanismen (1,25 ECTS): unbenotet
- Seminar Medizintechnik (2,5 ECTS): unbenotet
Die Note der Klausur zu „Grundlagen von Biochemie und Molekularer Medizin“ geht mit dem Gewicht des gesamten Moduls „Biomedizin und Technik“, also 5 ECTS, in die Bachelorprüfung ein, da alle anderen Leistungen des Moduls unbenotet sind.
Gemäß der in den Fußnoten Ihres Studienrichtungskataloges beschriebenen Wechselregelung dürfen Sie in Ihre Modulgruppe M3 und M5 im Master jeweils pro Modulgruppe ein Modul mit einem Maximal-Wert von 5 ECTS bzw. zwei Module mit 2,5 ECTS aus den Modulgruppen M2, M3 oder M5 der jeweils nicht von Ihnen gewählten Studienrichtungen oder aus M2, M3 oder M5 Ihrer eigenen Studienrichtung einbringen. D.h. Sie können gemäß dieser Regelung insgesamt „fremde“ Module im Wert von 10 ECTS einbringen, nämlich Module im Wert von 5 ECTS in Ihrer Modulgruppe M3 und nochmals Module im Wert von 5 ECTS in Ihrer Modulgruppe M5.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen dieser Regelung nur ganze Module im Wert von 2,5 oder 5 ECTS genutzt werden können, das Aufsplitten von Modulen oder die teilweise Einbringung von größeren Modulen ist nicht zulässig.
Für Prüfungen, die aus den anderen Studienrichtungen stammen, können Sie sich nicht selbst über Campo anmelden. Bitte melden Sie die gewünschte Prüfung zunächst im freien Wahlbereich (M8) oder als „Zusatzleistung“ an. Sie können die Leistung später bis zum Ende Ihres Studiums von Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de)in die gewünschte Modulgruppe verschieben lassen.
- Sie können von jeder Prüfung (egal ob es sich um einen Erstversuch oder eine Wiederholungsprüfung handelt) bis zum Ende des dritten Werktags (Montag-Freitag, ohne Feiertage) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO).
- Sie können kurz vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
Wenn Sie aus anderen Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr) nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies ebenfall unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.). - Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
- Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
- Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
- Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie immer informieren müssen).
- Von einer Prüfung, die Sie zum ersten Mal ablegen, können Sie bis zu drei Arbeitstage (Montag-Freitag, außer an Feiertagen) vor dem Prüfungstermin zurücktreten. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie ohne Angabe von Gründen über das Campo-Portal von Prüfungen zurücktreten. Mit dem Rücktritt wird Ihre Anmeldung zur Prüfung storniert und Sie müssen sich im folgenden Semester erneut zur Prüfung anmelden, wenn Sie diese dann ablegen wollen (siehe § 10 ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur zurücktreten, wenn Sie triftige Gründe haben, siehe Abschnitt 2.
- Sie können vor jeder Prüfung nach Ablauf der Frist von drei Werktagen zurücktreten, wenn Sie einen triftigen Grund haben. Zu diesen Gründen gehören Krankheiten, die durch ein ärztliches Attest für den/die Prüfungstag(e) bestätigt werden müssen. Das ärztliche Attest muss eine Beschreibung Ihrer Symptome und eine Diagnose enthalten (genaue Anforderungen für das Attest finden Sie hier, aber jedes ärztliche Attest mit Symptomen und Diagnose ist ausreichend). Ein Scan des ärztlichen Attestes und dieses Formular („Krankmeldung“) müssen umgehend per E-Mail an unser Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) geschickt werden. Danach muss innerhalb von 7 Tagen auch das Originalzeugnis (per Post oder persönlich) nachgereicht werden. Wenn Sie diese Frist versäumen, wird die Prüfung mit „nicht ausreichend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO).
In begründeten Ausnahmefällen können Sie ebenfalls vor der Prüfung zurücktreten. Wenn Sie am Tag der Prüfung nicht zur Prüfung erscheinen können oder aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall von Verbindungen im öffentlichen Nahverkehr), müssen Sie dies unverzüglich dem Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de) mitteilen, sonst wird die Prüfung mit „ungenügend“ bewertet (siehe § 10 ABMPO). Die Gründe für den Rücktritt müssen per E-Mail an das Prüfungsamt glaubhaft dargelegt werden (mit Belegen etc.). - Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihr ärztliches (oder anderes) Attest vor der Prüfung oder am Tag der Prüfung einzureichen, kann das Prüfungsamt Ihnen eine Kulanzfrist von spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin einräumen, um das fehlende Dokument nachzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Studierende keinen Anspruch auf diese Kulanzfrist haben.
- Wenn Sie von einer Prüfung zurücktreten, nachdem die Frist für die Selbstanmeldung abgelaufen ist, werden Sie automatisch für dieselbe Prüfung im Prüfungszeitraum des folgenden Semesters angemeldet.
- Wenn Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie die Prüfung verlassen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Amtsarzt der FAU aufsuchen (siehe § 10 ABMPO). Ein Informationsblatt und eine Liste der Amtsärzte der FAU finden Sie hier.
- Wenn Sie die Prüfung ganz normal absolvieren, bestätigen Sie, dass Sie gesund sind und die Prüfung ablegen können – Sie können nicht nachträglich einen Antrag auf besondere Berücksichtigung stellen (auch nicht mit ärztlichem Attest).
- Wenn Sie zu einer angemeldeten Prüfung nicht erscheinen und dem Prüfungsamt nicht rechtzeitig ein ärztliches (oder anderes) Attest vorlegen, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dies gilt auch, wenn Sie nur Ihre Prüfenden informiert haben (was bei einem kleineren Kurs mit wenigen Teilnehmern höflich wäre), nicht aber das Prüfungsamt (das Sie informieren müssen).
Wenn Sie nur die für eine Modulgruppe erforderlichen ECTS-Punkte erwerben, gehen die Noten einzelner Module nach ihrem ECTS-Wert gewichtet in die Durchschnittsnote ein. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten:
Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ETS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 2,0
Durchschnittsnote: (5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 2) : 10 = 1,25
Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die für eine Modulgruppe geforderten ECTS erwerben, wählt das Prüfungsamt bei der Zeugniserstellung automatisch die Module mit den besten Noten aus, die notwendig sind, um die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe zu erfüllen. Zusätzliche Module werden nicht mit einberechnet. Das letzte Modul (=das schlechteste der ausgewählten besten) wird ‚abgeschnitten‘, wenn es die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe überschneidet. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten.
Beispiel: Flexibles Budget im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ECTS: Note 2,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 2,5 ECTS: Note 1,0
Durchschnittsnote: (2,5 x 2 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1 + 2,5 x 1) : 10 = 1,25
Die Durchschnittsnote 1,2 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die geforderten ECTS-Punkte in einer Modulgruppe abgelegt haben und nicht automatisch die Module mit den jeweils besten Noten angerechnet haben möchten, können Sie dem Prüfungsamt vor der Erstellung Ihres Zeugnisses mitteilen, welche Leistungen in Ihre Bachelor- oder Masterprüfung eingehen sollen.
Von der errechneten Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird die zweite Nachkommastelle abgeschnitten (also nicht gerundet).
Alle benoten Module, die erforderlich sind, um die ECTS-Vorgaben einer Modulgruppe zu erfüllen, gehen nach ihrem ECTS-Wert gewichtet in die Durchschnittsnote für diese Modulgruppe ein. Dabei wird der berechnete Notenwert nicht aufgerundet, sondern nach der ersten Nachkommastelle abgeschnitten:
Beispiel: Modulgruppe M5 im Masterstudium (10 ECTS):
- Leistung mit 5 ECTS: Note 1,0
- Leistung mit 7,5 ECTS: Note 2,3
Durchschnittsnote: (5 x 1 + 7,5 x 2,3) : 12,5 = 1,78
Die Durchschnittsnote 1,7 geht mit 10 ECTS in die Masterprüfung ein. Die Berechnung der Masterprüfungsnote erfolgt ausgehend von 110 ECTS, da Modulgruppe M6 unbenotet ist.
Wenn Sie mehr als die für eine Modulgruppe geforderten ECTS erwerben, wählt das Prüfungsamt bei der Zeugniserstellung automatisch die Module mit den besten Noten aus, die notwendig sind, um die ECTS-Vorgabe der Modulgruppe zu erfüllen. Zusätzliche Module werden nicht mit einberechnet.
Wenn Sie mehr als die geforderten ECTS-Punkte in einer Modulgruppe abgelegt haben und nicht automatisch die Module mit den jeweils besten Noten angerechnet haben möchten, können Sie dem Prüfungsamt vor der Erstellung Ihres Zeugnisses mitteilen, welche Leistungen in Ihre Bachelor- oder Masterprüfung eingehen sollen.
Von der errechneten Gesamtnote der Bachelor- bzw. Masterprüfung wird die zweite Nachkommastelle abgeschnitten (also nicht gerundet), z.B. 2,35 wird zu 2,3.
Zunächst einmal ist die Prüfungsanmeldung nur während des Prüfungsanmeldezeitraums möglich (in der Regel drei Wochen in der Mitte der Vorlesungszeit – Sie werden von Ihren Dozierenden und Ihrer Studienberatung informiert). Für die meisten Ihrer Prüfungen können Sie sich online über unsere Campo-Plattform anmelden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Für Kurse, die an der VHB (Virtuelle Hochschule Bayern) von Dozierenden angeboten werden, die nicht Mitglied der FAU sind, können Sie sich nicht über die Campo-Plattform anmelden. Bitte lesen Sie die Kursinformationen auf der VHB-Website. Dort erfahren Sie, ob Sie sich online über die VHB-Website, per E-Mail bei Ihren Dozierenden oder auf eine andere Weise anmelden müssen.
- Für die meisten Kurse außerhalb des Studiengangs Medizintechnik werden Sie sich nicht über den „Studienplaner mit Modulplan“ in Campo anmelden können. Dies gilt vor allem für Lehrveranstaltungen, die Sie innerhalb der Modulgruppen „Flexibles Budget Fakultät für Ingenieurwissenschaften“/M7 und „Freie Wahl Uni/M8“ belegen wollen. Um sich für diese Prüfungen anzumelden, müssen Sie in Campo „Anmeldung zu Wahlfächern“ wählen und die Suchfunktion nutzen. Dies funktioniert am besten, wenn Sie nach dem Prüfungstitel oder der Prüfungsnummer suchen:
- Möglichkeit 1: Suchen Sie nach dem Titel der Prüfung, der in den meisten Fällen identisch oder sehr ähnlich mit dem Titel Ihres Moduls/Kurses ist.
- Möglichkeit 2: Fragen Sie Ihre Dozierenden in der nächsten Vorlesung oder im StudOn-Forum nach der Prüfungsnummer. Bitte vermeiden Sie es, Ihren Dozierenden per E-Mail nach der Prüfungsnummer zu fragen, um sie nicht mit E-Mails zu überhäufen!
- Wenn Sie Ihre Wunschklausur nicht über Option 1 oder 2 finden: Wenden Sie sich bitte an Ihre Studienberatung.
- Es gibt einige Lehrveranstaltungen, die in den Modulkatalogen der Medizintechnik enthalten sind, aber nicht in der Campo-Prüfungsanmeldung auftauchen. Dies ist vor allem bei Seminaren und Praktika der Fall. Bitte fragen Sie Ihre Dozierenden, wie Sie sich für diese Leistungen anmelden können. Wenn Sie sich persönlich bei ihnen anmelden müssen (also nicht über das Campo-System), stellen sie Ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Moduls einen Schein aus, auf dem Ihr Name, der Titel der Veranstaltung, die Anzahl der ECTS-Punkte und Ihre Note vermerkt sind. Bitte senden Sie diesen Schein an Frau Jahreis vom Prüfungsamt (helga.jahreis[at]fau.de), damit Ihre Studienleistungen im Campo-System registriert werden können.
Bis enschließlich SS 24 haben Sie maximal 3 Prüfungsversuche (Ausnahme: Für Bachelor-Module, die Sie in die GOP einbringen, haben Sie maximal 2 Prüfungsversuche).
Sie entscheiden, ab wann diese Prüfungsversuche laufen, da Sie entscheiden, wann Sie sich für den Erstversuch via Campo anmelden. Wenn Sie eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestehen, werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet (= Zweitversuch). Wenn Sie den Zweitversuch nicht bestehen, werden Sie automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet (=Drittversuch, d.h. Letztversuch). Wenn Sie einen Drittversuch nicht bestehen, werden Sie zum Folgesemester aus Ihrem Studiengang exmatrikuliert. Wenn Sie an einem Prüfungstermin krank sind und ein ärztliches Attest bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen, zählt die verpasste Prüfung nicht als Fehlversuch.
Ab WS 24/25 haben Sie maximal 4 Prüfungsversuche (Ausnahme: Für Bachelor-Module, die Sie in die GOP einbringen, haben Sie maximal 2 Prüfungsversuche).
Sie entscheiden, ab wann diese Prüfungsversuche laufen, da Sie entscheiden, wann Sie sich für den Erstversuch via Campo anmelden. Wenn Sie eine Prüfung zum ersten Mal nicht bestehen, werden Sie nicht mehr automatisch für die Wiederholungsprüfung im Folgesemester angemeldet, sondern entscheiden selbst, wann Sie ihren Zweit-, Dritt- oder Vierversuch anmelden möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Wahlpflichtbereich nicht garantiert ist, dass Wiederholungsprüfungen über einen längeren Zeitraum angeboten werden können. Sie sollten Ihre Wiederholungsprüfungen also immer so früh wie möglich anmelden, um Schwierigkeiten bei der Studienplanung und eine Überschreitung der Regelstudienzeit zu vermeiden. Wenn Sie einen Viertversuch nicht bestehen, werden Sie zum Folgesemester aus Ihrem Studiengang exmatrikuliert. Wenn Sie an einem Prüfungstermin krank sind und ein ärztliches Attest bei Frau Jahreis vom Prüfungsamt einreichen, zählt die verpasste Prüfung nicht als Fehlversuch.
Für das Bestehen Ihrer Abschlussarbeit haben Sie maximal zwei Versuche.
Für unbenotete Studienleistungen, d.h. Übungs- und Praktikumsleistungen haben Sie unbegrenzt viele Versuche.
Bachelor (insgesamt)
Wenn Sie ein 9. Fachsemester (oder höher) benötigen, müssen Sie spätestens vor Beginn des jeweiligen Semesters (also im September bzw. März) beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier). In diesem Antrag müssen Sie begründen, was zur Verzögerung Ihres Studiums geführt hat.
Bachelor (GOP)
Die Regelzeit für die Ablegung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) beträgt 2 Fachsemester, die GOP-Frist kann aber einfach durch Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags auf 3 Fachsemester verlängert werden. Im Falle von schwerwiegenden Gründen (Krankheit, etc.) können Sie auch danach noch einen Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist auf ein 4. Semester stellen (Formular siehe hier).
Master
Wenn Sie ein 7. Fachsemester (oder höher) benötigen, müssen Sie spätestens vor Beginn des jeweiligen Semesters (also im September bzw. März) beim Prüfungsamt der Technischen Fakultät einen Antrag auf Studienzeitverlängerung stellen (Formular siehe hier). In diesem Antrag müssen Sie begründen, was zur Verzögerung Ihres Studiums geführt hat.
Die Beantragung einer Studienzeitverlängerung ist immer nur für das jeweilige Folgesemester möglich.
Bitte beachten Sie bei der Zählung Ihrer Fachsemester: SS 20, WS 20/21, SS 21 und WS 21/22 waren „Corona-Semester“ und werden deshalb wie Null-Semester behandelt. Sie müssen sie also von den in Ihrem Campo-Account angegebenen Fachsemestern abziehen, um auf Ihre tatsächliche Fachsemesterzahl zu kommen.
Nein, Sie bleiben noch für das gesamte Semester eingeschrieben, in dem Sie Ihre letzte Leistung abgelegt haben. Das gilt auch, wenn Sie schon Ihr Bachelor- oder Masterzeugnis erhalten haben.
Als Semester zählt immer der Zeitraum vom 01.01. bis 30.09. (Sommersemester) bzw. vom 01.10. bis 31.03. (Wintersemester).
Sollten Sie (z.B. aus beruflichen Gründen) eine frühere Exmatrikulation zu einem konkreten Wunschtermin benötigen, wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.
Nein, wenn es sich um die letzten Prüfungen Ihres Studiums handelt, müssen Sie sich nicht mehr rückmelden. Sie können die Prüfungen mitschreiben, auch wenn die Prüfungstermine bereits im neuen Semester liegen. Ihre Noten können Sie trotzdem noch in Campo einsehen und auch noch eventuelle Wiederholungsprüfungen mitschreiben.
Bachelor
Die Regelstudienzeit im Bachelor beträgt insgesamt 6 Fachsemester. Ein 7. und 8. Fachsemester für Ihre Studienzeit bekommen Sie ganz automatisch gewährt, indem Sie sich fristgerecht rückmelden.
GOP
Die Regelzeit für die Ablegung der GOP beträgt 2 Fachsemester. Auch die GOP-Frist kann einfach durch Rückmeldung auf das 3. Semester verlängert werden. Im Fall von schwerwiegenden Gründen (Krankheit etc.) können Sie danach noch einen Antrag auf Verlängerung der GOP-Frist stellen (Formular siehe hier).
Master
Die Regelstudienzeit im Master beträgt 4 Fachsemester. Ein 5. und 6. Fachsemester für Ihre Studienzeit erhalten Sie automatisch durch fristgerechte Rückmeldung.
Bitte beachten Sie bei der Zählung Ihrer Fachsemester: SS 20, WS 20/21, SS 21 und WS 21/22 waren „Corona-Semester“ und werden deshalb wie Null-Semester behandelt. Sie müssen sie also von den in Ihrem Campo-Account angegebenen Fachsemestern abziehen, um auf Ihre tatsächliche Fachsemesterzahl zu kommen.
Wenn Sie über die oben genannten Studiendauern hinaus eine Fristverlängerung benötigen, informieren Sie sich bitte hier.
Bitte wählen Sie als Medizintechniker*in den Studiengang „Gesundheitstechnik“.
Es ist wichtig, dass Sie wissen, dass Ihr Studienvisum an Ihre Einschreibung in einem bestimmten Studiengang in Deutschland gebunden ist. Das bedeutet, dass Sie nur so lange in Deutschland bleiben dürfen, wie Sie in Ihrem Studiengang eingeschrieben sind. Ihr Visum hat eine bestimmte Gültigkeitsdauer, aber unabhängig davon verliert es automatisch seine Gültigkeit, wenn Sie Ihre Immatrikulation verlieren. Wenn Sie eine Prüfung zum letzten Mal nicht bestehen, verlieren Sie Ihre Immatrikulation für das folgende Semester und somit auch Ihren Visumsstatus an dem Tag, an dem Sie nicht mehr immatrikuliert sind (d.h. am 1. Oktober oder 1. April des folgenden Semesters). Wenn Sie kein gültiges Visum mehr haben, werden Sie „illegal“, das heißt, Sie müssen Deutschland und den Schengen-Raum verlassen und in Ihr Heimatland zurückkehren.
Daher ist es von allergrößter Wichtigkeit für Sie, dass Sie Ihren Studierendenstatus behalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für einen Wechsel in einen anderen Masterstudiengang an der FAU innerhalb der offiziellen Bewerbungsfrist formell über das Campo-Portal bewerben müssen und eine Zulassung zu diesem Studiengang erhalten müssen. Sie MÜSSEN sich also in dem Semester, in dem Sie Ihren letzten Prüfungsversuch haben, für andere geeignete Studiengänge bewerben. Neben den Studiengängen an der FAU MÜSSEN Sie sich auch für Studiengänge an anderen deutschen Universitäten bewerben, um Ihre Chancen zu erhöhen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Bewerbungsfristen! Öffentliche Hochschulen haben meist frühere Fristen. Private Hochschulen (z.B. in Fürth) bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich bis kurz vor Beginn des neuen Semesters zu bewerben, verlangen aber hohe Studiengebühren. Wenn Sie eine Zulassung für den alternativen Studiengang erhalten, haben Sie einen Plan B für das folgende Semester, falls Sie Ihr Studium im Studiengang Medizintechnik nicht fortsetzen können.
Ein Wechsel in einen anderen Bachelorstudiengang an der FAU ist kurzfristiger möglich, erfordert aber einen offiziellen Nachweis über Deutschkenntnisse auf C1-Niveau.
Sie müssen die Einwanderungsbehörde informieren, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln. Bitte beachten Sie aber, dass die Ausländerbehörde einen Studiengangswechsel in der Regel nur einmal zulässt. Bitte nehmen Sie diese Angelegenheit sehr ernst, da Sie sonst ernsthafte Probleme mit der Ausländerbehörde bekommen können.
Wenn Sie Nicht-EU-Student*in sind, gilt:
Das ist eine ernste Angelegenheit! Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Vorlage des Original-Bachelorzeugnisses (1 Jahr nach Beginn des Masterstudiums) unter keinen Umständen verlängert werden kann. Diese Frist wird der Universität durch die bayerische Gesetzgebung auferlegt, d.h. niemand an der FAU kann sie ändern, anpassen oder außer Kraft setzen. Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihr ursprüngliches Abschlusszeugnis nicht rechtzeitig einreichen können, sollten Sie sich unbedingt für mehrere andere Masterstudiengänge an der FAU sowie für Masterstudiengänge an anderen deutschen Hochschulen bewerben, damit Sie einen Alternativplan haben. Ihr Studienvisum ist an Ihren Studierendenstatus gebunden. Wenn Sie also Ihren Immatrikulationsstatus in unserem Studiengang Medizintechnik aufgrund Ihres fehlenden Zeugnisses verlieren, verlieren Sie auch Ihr Visum und werden „illegal“. Das bedeutet, dass Sie Deutschland und den Schengen-Raum sofort verlassen müssen.
Eine Übersicht über alle englischsprachigen Studiengänge an der FAU finden Sie hier. Diese Datenbank enthält alle Studiengänge aller deutschen Universitäten. Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsfristen! Sie können sich nicht in letzter Minute für einen anderen Studiengang bewerben. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie bereits zu Beginn des zweiten Semesters mit der Recherche nach geeigneten Alternativen beginnen, auch wenn Sie noch Hoffnung haben, dass Sie Ihr Abschlusszeugnis rechtzeitig erhalten. Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Wenn Sie EU-Student*in sind und C1-Deutschkenntnisse besitzen, gilt:
Um die Zeit bis zum Erhalt Ihres Bachelorzeugnisses zu überbrücken und trotzdem weiter Prüfungen in Ihrem Master Medizintechnik legen zu können, bietet es sich an, sich übergangsweise in einen Bachelorstudiengang der Technischen Fakultät einzuschreiben. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Studienberaterin beraten.
Ein solches Schreiben wird meist von der Ausländerbehörde (Rathaus) verlangt, wenn es darum geht, das Visum eines/einer internationalen Studierenden zu verlängern („Bescheinigung über das voraussichtliche Studienende“/“Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde“). Sie können dieses Dokument in Campo im Ordner „Meine Leistungen“ herunterladen.
Die Bestätigung bezieht sich auf die „individuelle Studiendauer laut Immatrikulationsbescheinigung“. Das heißt, wenn Sie während der offiziellen „Corona-Semester“ (SS 20, WS 20/21, SS 21 und WS 21/22) studiert haben, werden diese Semester in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung als solche ausgewiesen und zählen als Nullsemester. Sie müssen Ihre Immatrikulationsbescheinigung zusammen mit der Bestätigung bei der Ausländerbehörde vorlegen. Die Sachbearbeiter*innen dort werden Ihnen die entsprechenden Semester von der Studiendauer abziehen.
In der Bestätigung wird auch auf die „zulässige Verlängerung gemäß der Prüfungsordnung“ hingewiesen. Das bedeutet, dass alle Masterstudierenden nach der Regelstudienzeit von 4 Semestern 2 zusätzliche Semester erhalten (4+2 = 6 Semester insgesamt sind garantiert).
Wenn Sie in Campo keinen Zugriff auf dieses Dokument haben, liegt dies meist daran, dass Sie die ECTS-Anforderungen in Relation zu Ihrer Studiendauer nicht erfüllen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Zentrale Studienberatung (ZSB), um Ihren Fall individuell prüfen zu lassen.
Die Universität muss die Ausländerbehörde über das Datum Ihres Abschlusses informieren. Wenn Sie nach Ihrem Abschluss in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ihrem Abschluss ein Visum zur Arbeitssuche (Dauer: 18 Monate) beantragen!