Forschungspraktikum M6.2
Forschungspraktika an der Medizinischen oder Naturwissenschaftlichen Fakultät sind nach vorheriger Absprache mit der Studienberatung möglich. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Praktikum mit ingenieurwissenschaftlichem Inhalt handelt und Sie von einem Professor oder einer Professorin mit technischem Hintergrund betreut werden.
Bitte informieren Sie sich selbst auf den Webseiten der entsprechenden Lehrstühle im Bereich „Forschung/Research/studentische Projekte“ o.Ä., welche Forschungspraktika dort angeboten werden bzw. schreiben Sie aktiv Doktorand*innen des Lehrstuhl an und fragen Sie, ob Sie bei ihnen ein Forschungspraktikum durchführen können. I.d.R. unterstützen Sie mit Ihrem Forschungspraktikum eine Doktorandin oder einen Doktoranden bei ihrem Forschungsprojekt. Das Forschungspraktikum ist u.a. eine gute Gelegenheit für Sie, um einen Lehrstuhl und seine Arbeitsweise näher kennenzulernen und herauszufinden, ob Sie dort evtl. auch gerne Ihre Masterarbeit schreiben würden. Wir empfehlen Ihnen dringend, das Forschungspraktikum nicht vor dem 3. Fachsemester zu absolvieren, sondern zu einem Zeitpunkt, zu dem Sie bereits mindestens 60 ECTS erworben haben. So stellen Sie sicher, dass Sie das theoretische Wissen besitzen, dass für die Durchführung des Forschungspraktikum notwendig ist.
Alle Informationen zu Durchführung und Inhalt des Forschungspraktikums stehen in der Modulbeschreibung bereit.
Das Thema des Forschungspraktikums wird von einer/m akademischen Betreuer/in ausgegeben und an deren/dessen Lehrstuhl – ggf. in Kooperation mit einem externen Partner – bearbeitet. Es umfasst insgesamt 150 Stunden (entsprechend 5 ECTS-Punkten) und kann auch studienbegleitend absolviert werden; die konkrete Zeiteinteilung vereinbaren Sie individuell mit Ihrer Betreuungsperson. Das Forschungspraktikum ist eine unbenotete Studienleistung (bestanden/nicht bestanden).
Der externe Partner kann ein Unternehmen sein, d. h. Sie können das Forschungspraktikum mit einem Unternehmenspraktikum verbinden, wenn dieses die in der Modulbeschreibung aufgeführten Kriterien erfüllt. Sie müssen sich dann aber in jedem Fall vor Durchführung des Praktikums und vor dem Eingang von Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen selbst um eine/n geeignete/n Betreuer/in kümmern, der/die die akademische Verantwortung für Ihr Forschungspraktikum übernimmt und Ihre Praktikumsbescheinigung (s. u.) unterzeichnet.
Das Forschungspraktikum schließt mit einer Zusammenfassung im Stil einer wissenschaftlichen Veröffentlichung (4-6 Seiten) ab. Die Durchführung des Forschungspraktikums wird vom Lehrstuhl auf diesem Formular zur Bescheinigung des Forschungspraktikums bestätigt, das anschließend im Prüfungsamt abgegeben wird.
Das Forschungspraktikum eignet sich gut als Studienleistung, die im Rahmen eines Auslandssemesters absolviert werden kann. In diesem Fall ist die Auslandshochschule der externe Partner. Zusätzlich benötigen Sie eine akademischen Betreuungsperson an der FAU, die die Bescheinigung zum Forschungspraktikum ausstellt. Für die Vorbereitung und Durchführung des Forschungspraktikums im Ausland steht eine englische Modulbeschreibung bereit.
Wie Sie Ihrem Modulkatalog in der Modulgruppe M6 entnehmen können, werden außerdem verschiedene Möglichkeiten angeboten, eine Kombination aus Forschungs- und Hochschulpraktikum mit einem Gesamtumfang von 10 ECTS zu absolvieren.
Sie können auch individuell in Absprache mit einer geeigneten Betreuungsperson vereinbaren, dass Sie an deren Lehrstuhl eine Kombination aus Forschungs- und Hochschulpraktikum im Wert von 10 ECTS absolvieren möchten. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich in diesem Fall bitte vorher an Ihre Studienberatung, um abzuklären, ob Ihre Wunschkonstellation möglich ist.