Jobs und Industriepraktika im Masterstudium
Im Masterstudium Medizintechnik ist kein verpflichtendes Industriepraktikum verankert. Bescheinigungen über Pflichtpraktika können dementsprechend nicht an Masterstudierende ausgestellt werden. Es steht Ihnen jedoch frei, freiwillige Unternehmenspraktika zu absolvieren. Wenn mindestens 7 Wochen des Praktikums in der Vorlesungszeit liegen, können Sie für Ihr Praktikum ein Urlaubssemester beantragen. Bitte beachten Sie die folgenden wesentlichen Unterschiede bzgl. Ihres Status während eines freiwilligen und Pflichtpraktikums:
Weder Sie noch der Praktikumsbetrieb sind an irgendwelche Vorgaben einer Bildungseinrichtung gebunden. Es besteht bei einem freiwilligen Praktikum ein sogenanntes privatrechtliches Rechtsverhältnis. Trotzdem gilt es, einiges zu beachten: Bei einem freiwilligen Praktikum von über 3 Monaten muss das Unternehmen Sie laut Gesetz genauso behandeln wie einen Auszubildenden, d.h. Sie haben
- das Recht auf Vergütung (Mindestlohn),
- Anspruch auf bezahlten Urlaub,
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
- das Recht auf ein Arbeitszeugnis.
Ein Unternehmen, das ein freiwilliges Praktikum anbietet, muss sich darüber im Klaren sein, dass bei dieser Art von Beschäftigungsverhältnis auch Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden müssen. Je nachdem, wie hoch die Praktikumsvergütung ausfällt, können Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung anfallen.
Hierbei handelt es sich um Praktika, die in die akademische Ausbildung integriert sind. Alle Rechte und Pflichten, die Sie während eines Pflichtpraktikums haben, stehen im Praktikumsvertrag bzw. in den jeweiligen Praktikumsrichtlinien des Studiengangs. In diesem Fall haben Sie
- keinen Anspruch auf eine Vergütung,
- keinen gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub,
- keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sondern lediglich auf eine Praktikumsbescheinigung.
Anders als bei einem freiwilligen Praktikum absolvieren Sie ein Pflichtpraktikum im Auftrag der Universität. Damit bleiben Sie auch über diese versichert. Das Unternehmen muss keine Sozialversicherungsbeträge für Sie zahlen.
Da sich den Unternehmen bei dieser Form von Praktikum eher viele Vorteile, den Absolvierenden aber eher Nachteile bieten, sollten im Praktikumsvertrag Vereinbarungen getroffen werden, mit denen beide Parteien zufrieden sind. Es gibt durchaus Betriebe, die auch Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten mehr Rechte zusprechen, als sie gesetzlich müssten (z.B. Praktikumsvergütung).
Weitere Studentenjobs (mit und ohne Bezug zu den Ingenieurwissenschaften) können Sie in unserem FAU-Jobportal “Stellenwerk” finden. Wenn Sie gerne als studentische Hilfskraft an der Universität arbeiten möchten, empfehlen wir Ihnen eine regelmäßigen Blick in die Stellenausschreibungen in unserem Informationssystem FAU Jobs. Weiterhin veröffentlichen wir in der Stellenbörse auf dieser Studiengangswebseite branchenrelevante Ausschreibungen. Ein klassischer Fundort für Jobangebote sind auch die Aushänge an den Infobrettern auf dem Campus-Gelände.
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